…trotz zumutbarer Sorgfalt unerwartet aufgetreten ohne Vorsorgemöglichkeit, Gewinnrücklagenauflösung und Betriebsvermögensveräußerungen würden den Unternehmensfortbestand gefährden und die Vermögens- und Einkommenslage des **** Konzerns unter Vorlage des konsolidierten Jahresabschlusses 2015 des **** Konzerns erörtert. Weshalb der Abgabenrückstand zu den Einnahmen aus Österreich in Relation gesetzt werde, erfolge ohne Begründung…
…Sorgfalt unerwartet aufgetreten ohne Vorsorgemöglichkeit, Gewinnrücklagenauflösung und Betriebsvermögensveräußerungen würden den Unternehmensfortbestand gefährden und die Vermögens und Einkommenslage des A Konzerns unter Vorlage des konsolidierten Jahresabschlusses 2015 des A Konzerns erörtert. Weshalb der Abgabenrückstand zu den Einnahmen aus Österreich in Relation gesetzt wird, erfolgt ohne Begründung…
…von Einnahmen aus anderen Ländern seien verplant, die Abgabenschuld sei trotz zumutbarer Sorgfalt unerwartet aufgetreten ohne Vorsorgemöglichkeit. Gewinnrücklagenauflösung und Betriebsvermögensveräußerungen gefährden den Unternehmensfortbestand und die Vermögens- und Einkommenslage des A. Konzerns sei unter Vorlage des konsolidierten Jahresabschlusses 2015 des A. Konzerns erörtert worden. Weshalb der…
…sei daher auch erlaubt, an seine Mitarbeiter Löhne zur Gänze auszubezahlen, andernfalls der Unternehmensfortbestand durch den möglichen Austritt der Dienstnehmer gefährdet würde. Im Falle offener Lohnzahlungen hätte die konkrete Gefahr bestanden, dass von einem oder mehreren Dienstnehmern ein Insolvenzantrag gestellt werde, um Leistungen aus dem…
…So wurden u.a. neben betrieblichen Überlegungen (Sicherung des Unternehmensfortbestandes) auch Motive zur Neugestaltung der beruflichen Zukunft der Geschäftsführer angeführt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die oben angeführten umfangreichen Darstellungen der Beschwerdeführerin verwiesen. Das Bundesfinanzgericht ersuchte daher das Finanzamt im fortgesetzten Verfahren mit Vorhalt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch BDO Graz GmbH, Hallerschloßstraße 1, 8010 Graz , über die Beschwerde vom 8.1.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 04.12.2012, betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer…
Die auf diese Eingangsrechnungen entfallenden Vorsteuerbeträge wurden von der belangten Behörde in folgender Höhe nicht anerkannt: 2012: EUR 22.816,80 2013: EUR 12.000,00 2014: EUR 129.728,00 Beweiswürdigung Ad Allgemeines Entwicklung des geplanten Projekts: Die Vorgeschichte zum Projekt "X." ist deswegen…
Für den Fall, dass die eben dargestellte rechnerische Durchführung der Bewertung, sohin die Ableitung des Unternehmenswertes aus den prognostizierten Jahresüberschüssen, hinsichtlich ihrer Richtigkeit in Zweifel gezogen werden sollte, werde diesbezüglich gemäß § 183 Abs. 1 BAO die Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens aus dem Gebiet der Finanzmathematik…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die als Beschwerde zu erledigende Berufung des M als Masseverwalter im Konkursverfahren der B.GmbH, vertreten durch V, Adresse, vom 23.01.2012 gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2008 des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 20.12.2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri***, die Richterin***6*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***7*** und ***10*** in der Beschwerdesache ***5***, über die Beschwerde vom 18. Februar 2020 gegen den Bescheid (Sicherstellungsauftrag) des ***FA*** vom 28. Jänner 2020, ***9***, betreffend Glücksspielabgabe…
Dass ein solcher Mantelkauf vorlag, wird aber gar nicht unterstellt, zumal im gegenständlichen Fall mangels Erwerbs der Anteile einer Kapitalgesellschaft, die als Rechtssubjekt bestehen geblieben wäre, ohnehin keine zivilrechtliche Identität mehr gegeben war (Wolf, Der Mantelkauf im Österreichischen Abgabenrecht, ÖZW 2002, 38ff; Quantschnigg ua, KStG…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch "SANCO" Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Raaber Bahn-G 12/2/17, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 24.05.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der ***1*** GmbH, vormals ***2***, ***3***, für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift unbekannt, gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit Firma im Firmenbuch gelöscht, vormals vertreten durch Mag. Rainer Hochstöger, MBA, Rechtsanwalt, 4020 Linz…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der ***1*** GmbH, vormals ***2***, ***3***, für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift unbekannt, gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit Firma im Firmenbuch gelöscht, vormals vertreten durch Hochstöger Nowotny Wohlmacher Rechtsanwälte OG, 4020 Linz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde des A***B***, vertreten durch Dkfm. Dr. Fritz Pfister, Wirtschaftstreuhänder, 1190 Wien, Hackhofergasse 8, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg (nunmehr Finanzamt Österreich) betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. N.R1, die Richterin Mag.a M.M sowie die fachkundigen Laienrichter N.R2 und Mag. N.N.R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Januar 2018 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., X, vertreten durch Mag. Oliver Lindermaier, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, Roman-Felleis-Gasse 10/ Haus 3, 1210 Wien, über die Beschwerde vom 9. August 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die vorsitzende Richterin I. und die weiteren Senatsmitglieder Beisitzer1, Beisitzerin2 und Beisitzerin3 in der Beschwerdesache HerrA als ehemaliger Gesellschafter der GesbR, und Rechtsnachfolger der GmbH, vertreten durch Mag. Werner Eckhardt, Hauptstraße 58, 7033 Pötsching, über die Beschwerde…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Martina Salzinger in der Beschwerdesache ***1***, betreffend die Beschwerde vom 12. Juni 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***2*** vom 7. Mai 2013 betreffend die Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2005 und…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1 Tür 3.Stock, 1010 Wien, betreffend die Beschwerde vom 19. September 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt (jetzt Finanzamt Österreich…