…nicht erbracht, sei es, dass es sich dabei um eine "Briefkastenfirma", d.h. um ein Unternehmen handelt, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und deswegen keine Leistung erbringen kann, sei es aus anderen Gründen, so kann diese Person auch nicht als Epfänger im Sinne des § 162…
…der übergebenen Sache Nutzen gezogen wird. Die entgeltliche Überlassung einer Grundfläche zur Benützung für geschäftliche Zwecke ist im Allgemeinen als Miete anzusehen. Auch die Überlassung von Geschäftsräumen im Rahmen eines anderen Unternehmens wie etwa in Hotels, Bahnhofshallen und dergleichen ist deshalb im Regelfall Geschäftsraummiete (Fellner…
…der übergebenen Sache Nutzen gezogen wird. Die entgeltliche Überlassung einer Grundfläche zur Benützung für geschäftliche Zwecke ist im Allgemeinen als Miete anzusehen. Auch die Überlassung von Geschäftsräumen im Rahmen eines anderen Unternehmens wie etwa in Hotels, Bahnhofshallen und dergleichen ist deshalb im Regelfall Geschäftsraummiete (Fellner…
…an die Gesellschaft einvernehmlich marktkonforme Verrechnungspreise festlegen, wobei sich diese Verrechnungspreise an den den Vertragsteilen bekannten Profitrechnungen zu orientieren haben. VI. Aufgabenteilung zwischen den Gesellschaftern Die Gesellschafter beabsichtigen, zur Förderung der gemeinsamen Gesellschaft Aufgaben zu übernehmen, wobei vereinbart wird, dass von den jeweiligen Gesellschaftern Insbesondere…
…GP, 26) begründen diesen Konzernerwerbsausschluss folgendermaßen: "Zur Vermeidung von Gestaltungen soll nur eine 'fremdbezogene' Beteiligungsanschaffung Anlass für eine Firmenwertabschreibung geben, Anschaffungen im Konzern und damit auch innerhalb der Unternehmensgruppe kommen daher nicht in Betracht." Für die Auslegung des Konzernbegriffs in § 9 Abs. 7 KStG 1988…
…mwN). Die belangte Behörde stützt sich zusammengefasst darauf, dass nach dem maßgebenden Urkundeninhalt der Gegenstand des Vertrages nicht bloß das Unternehmen als Gesamtsache war, sondern ausdrücklich eine rechtsgeschäftliche Übertragung von bestimmten im Vertrag aufgezählten "Vermögenswerten" vorgenommen worden sei. Die bloß klarstellende Formulierung des Punktes 2…
…Adr1, vertreten durch Stb., Adr2, über die Beschwerde vom 07.02.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 15.01.2013, mittels welchem der Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 ab der Veranlagung 2013 abgewiesen wurde, zu…
…Vogt in der Beschwerdesache Bf., W, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 30.4.2009 betreffend Feststellung einer Unternehmensgruppe zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Adr, vertreten durch STB, Adr2, über die Beschwerde vom 07.02.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 15.01.2013, mittels welchem der Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 ab der Veranlagung 2013 abgewiesen wurde, zu…
…Der Bf. ersuchte daher um abschließende Klärung dieses beruflich veranlassten erheblichen Mehraufwandes aufgrund der notwendigen Reisen im Rahmen seiner Tätigkeit als Unternehmensberater gegenüber den normalen Aufwendungen bei täglicher Heimkehr an den Wohnsitz, die bei ihm wegen der Entfernung und der damit verbundenen erheblichen Reisezeit nicht…
…vom 01.10.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 04.09.2014 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Feststellung einer Unternehmensgruppe nach mündlicher Verhandlung am 16.03.2016 zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
…I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin ist ein Telekommunikationsunternehmen aus dem Drittland, das in Österreich die Erstattung von Vorsteuern aus Roaminggebühren beantragte, die ihr österreichische Telekom-Unternehmen in Rechnung gestellt haben. Im Zuge von Erhebungen wurde dem Finanzamt bekannt, dass die österreichischen Telekommunikationsunternehmen der Bf. Rabatte gewährten…
…819/1994 idgF.) regelt die Voranmeldung und Vorauszahlung sowie die Veranlagung der Umsatzsteuer. Die für den gegenständlichen Fall anzuwendenden Bestimmungen lauten: "(1) Der Unternehmer hat spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung bei dem für die Einhebung der…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (BF), ein deutsches Unternehmen, hat für das Jahr 2012 Umsatzsteuervoranmeldungen jeweils mit Vorsteuerguthaben und mit 16.4.2014 eine Umsatzsteuerjahreserklärung (wiederum ohne Ausweis von Umsätzen, aber mit Vorsteuerguthaben) eingereicht. Das Finanzamt erließ…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die GT-alt (im folgenden Bf.) war gemäß Gruppenfeststellungbescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 18. Jänner 2006 ab der Veranlagung 2005 Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG 1988 mit den Gruppenmitgliedern GM1 , GM2, GM3…
…GF, trat mit Abtretungsvertrag vom 30.06.2022 seinen gesamten Geschäftsanteil an der TOCHTER GmbH in Höhe von 20 % an die beschwerdeführende Partei ab. Vor dem Abschluss des Abtretungsvertrages wurde die steuerliche Vertretung mit der Erstellung eines Gutachtens über die Unternehmensbewertung der TOCHTER GmbH beauftragt…
…um Versicherungs-, Sozial- oder sonstige Transferleistungen zu beziehen, obwohl diese Personen keine unselbstständige Erwerbstätigkeit aufnahmen, und/oder andere Unternehmen unterstützt werden, derartige Handlungen zu setzen. Mit Schreiben vom 26.2.2025 erhob die Beschwerdeführerin "Widerspruch" gegen diese Verdachtsmitteilung. Sie führte aus, dass es sich bei…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) erklärte im Streitjahr Einkünfte aus selbständiger Arbeit. In seiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gibt er seine Tätigkeit mit "Unternehmensberatung" an. Die Einnahmen des Streitjahres iHv. € 200.000,- (netto) resultieren aus einer (einzigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Name des Richters*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Baldinger und Partner Unternehmens- und Steuerberatung GmbH, Ferrogasse 35, 1180 Wien, über die Beschwerde vom 16.07.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien…
…sich aus den durch die Bf. an die belangte Behörde übermittelten Unterlagen und sind unstrittig. Die Höhen der seitens der verbundenen Unternehmen an die Bf. tatsächlich bezahlten Mieten und Auslagen-Ersätze (seitens der ***Name T-GmbH*** i.d.H.v. € 300,00/Monat zzgl…