…Auflage, § 278 Tz 5, mwN). Eine Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der Beschwerde oder im Vorlageantrag Umstände releviert werden und das Finanzamt vor Beschwerdevorlage keine diesbezüglichen Ermittlungen durchgeführt hat (Ritz, aaO, § 278 Tz 11). Der Gesetzgeber geht in der…
…zurückverweisende) Beschwerdeerledigung setzt voraus, dass Ermittlungen im Sinne des § 115 Abs. 1 BAO unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können. Eine derartige Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der…
…insbesondere weil der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Formalerledigung der Aufhebung und Zurückverweisung bei Unterlassung wesentlicher Ermittlungen hat grundsätzlich Eingang in die höchstgerichtliche…
…die Unterlassung der Ermittlungen „wesentlich“ ist. (Vgl. Ritz, BAO 5 , TZ 11 zu § 278). Wie bereits zuvor ausgeführt, ist die Frage nach dem tatsächlichen und präzisen Leistungsinhalt der in Rechnung gestellten und als Sofortaufwand abgesetzten "Nebenleistungen" bzw. Nebenbestandteile des gegenständlichen Buchprojekts in Höhe von €…
…voraus, dass Ermittlungen (§ 115 Abs 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können, oder eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können, was gegenständlich vorliegt. Nach § 115 Abs 1 haben die Abgabenbehörden von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln…
…überprüfen. Wie oben ausgeführt, kann sich eine Unterlassung von Ermittlungen iSd. § 278 Abs.1 BAO auch daraus ergeben, dass erstmals in der Beschwerde oder im Vorlageantrag Umstände releviert werden und die Abgabenbehörde vor Beschwerdevorlage keine diesbezüglichen Ermittlungen durchgeführt hat. Im Beschwerdefall wurden bereits vor Abschluss…
…zurückverweisende) Beschwerdeerledigung setzt voraus, dass Ermittlungen im Sinne des § 115 Abs. 1 BAO unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können. Eine derartige Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der…
…Verhalten der Finanzverwaltung im Strafverfahren (wie etwa in dem vom Verwaltungsgerichtshof zur Zl. Ra 2017/13/0064 beurteilten Sachverhalt) zur langen Verfahrensdauer beigetragen habe. Das Vorbringen zur Unterlassung von Ermittlungen bezog sich auf das aufgrund des Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnisses vom 19. März 2013, 2010/15/0188…
…Ermittlungen "wesentlich" ist. Dies ist aus "objektiver Sicht" zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Abgabenbehörde ist für die Anwendbarkeit des § 278 Abs. 1 BAO nicht erforderlich (Ritz, BAO6, Tz 11 zu § 278 BAO und die dort zitierte Judikatur sowie Fachliteratur). Eine derartige Unterlassung von Ermittlungen…
…wenn der Beschluss einen kürzeren Zeitraum als der spätere Bescheid umfasst. Durch die Unterlassung von Ermittlungen zur Feststellung des Ausmaßes der eingetretenen Uneinbringlichkeit (etwa durch Beantragung eines Insolvenzverfahrens der offensichtlich überschuldeten und zahlungsunfähigen GmbH-1 zur Ermöglichung der Geltendmachung der Gewinnansprüche gegenüber der KG-1…
…RdW 2002, 566). Eine derartige Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der Beschwerde oder im Vorlageantrag Umstände releviert werden (kein Neuerungsverbot nach § 270) und die Abgabenbehörde vor Beschwerdevorlage keine diesbezüglichen Ermittlungen durchgeführt hat. Fehlt die Bescheidbegründung, ist der als entscheidungsrelevant…
…Kommentar, Tz. 11 zu § 278 BAO). Eine derartige Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der Beschwerde oder im Vorlageantrag Umstände releviert werden (kein Neuerungsverbot nach § 270) und die Abgabenbehörde vor der Beschwerdevorlage keine diesbezüglichen Ermittlungen durchgeführt hat (Ritz, BAO5, Kommentar…
… 278 Abs 1 BAO nicht erforderlich. Eine derartige Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass in der Beschwerde Umstände relevant werden und die Abgabenbehörde vor Bescheidvorlage keine diesbezüglichen Ermittlungen durchgeführt hat. Im gegenständlichen Fall begründeten die Abgabenbehörde und das BFG die Unzulässigkeit des…
…Eine solche Aufhebung ist unzulässig, wenn die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist. Durch die Unterlassung von Ermittlungen zur Feststellung des Ausmaßes der eingetretenen Uneinbringlichkeit bzw. die Beantragung eines Insolvenzverfahrens über…
…dem Streitfahrzeug zumindest einmal monatlich nach Deutschland fuhr, um ihren Lebenspartner aufzusuchen. Dass die Abgabenbehörde Ermittlungen - eingestandenerweise - nicht angestellt hat, um die Ausbringung des Fahrzeuges binnen Monatsfrist ab Einbringung zu verifizieren, ist ihr als Unterlassung von Ermittlungen, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte ergehen…
…Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung kein Bescheid oder ein anderer Bescheid hätte erlassen werden können und Unzulässigkeitsgründe nicht vorliegen, hat das BFG im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens beschlossen, die streitgegenständlichen Bescheide gemäß § 278 Abs. 1 BAO aufzuheben und die Sache zur Durchführung von…
…der Ermittlungen „wesentlich" ist. Dies ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Abgabenbehörde ist für die Anwendbarkeit des § 278 Abs. 1 BAO nicht erforderlich (Ritz, BAO5, Kommentar, Tz. 11 zu § 278 BAO und die dort zitierte Literatur). Eine derartige Unterlassung von Ermittlungen…
…der Ermittlungen „wesentlich" ist. Dies ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Abgabenbehörde ist für die Anwendbarkeit des § 278 Abs. 1 BAO nicht erforderlich (Ritz, BAO5, Kommentar, Tz. 11 zu § 278 BAO und die dort zitierte Literatur). Eine derartige Unterlassung von Ermittlungen…
…der Ermittlungen „wesentlich" ist. Dies ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Abgabenbehörde ist für die Anwendbarkeit des § 278 Abs. 1 BAO nicht erforderlich (Ritz, BAO5, Kommentar, Tz. 11 zu § 278 BAO und die dort zitierte Literatur). Eine derartige Unterlassung von Ermittlungen…
…der Ermittlungen „wesentlich" ist. Dies ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Abgabenbehörde ist für die Anwendbarkeit des § 278 Abs. 1 BAO nicht erforderlich (Ritz, BAO5 , Kommentar, Tz. 11 zu § 278 BAO und die dort zitierte Literatur). Eine derartige Unterlassung von Ermittlungen…