…die Übernahme der Pflegekosten bereits auf der rechtlichen Unterhaltsverpflichtung der Kinder gegenüber ihren Eltern beruhe (§ 234 Abs. 1 ABGB bzw. § 143 ABGB), weshalb ein zusätzlicher Nachweis für das Vorliegen dieser Verpflichtung, zB durch Vorlage eines Bescheides, weder vorgesehen noch notwendig sei. Auch der Abschluss einer…
…die Übernahme der Pflegekosten bereits auf der rechtlichen Unterhaltsverpflichtung der Kinder gegenüber ihren Eltern beruhe (§ 234 Abs. 1 ABGB bzw. § 143 ABGB), weshalb ein zusätzlicher Nachweis für das Vorliegen dieser Verpflichtung, zB durch Vorlage eines Bescheides, weder vorgesehen noch notwendig sei. Auch der Abschluss einer…
…vom Gericht der Umstand, dass die Mutter für die Kinder die Familienbeihilfe in Österreich bezieht, berücksichtigt. Der Vater kam seiner Unterhaltspflicht im Beschwerdezeitraum nach. Da die Kinder im Beschwerdezeitraum weder bei der Mutter noch beim Vater haushaltszugehörig waren, hatten diese gegenüber ihren Eltern einen Anspruch…
…Elternteil. Eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung von Krankheitskosten bzw. von Pflegekosten ergibt sich in diesem Fall aus der Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern, darüber hinaus kann freilich auch eine sittliche Verpflichtung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach bestehen. Bei Unterhaltspflichten der Kinder gegenüber ihren…
…für die Übertragung von Vermögen nach dem freien Willen der Vertragsparteien vereinbart wird und infolgedessen die Verpflichtung etwa zur Pflegeleistung freiwillig eingegangen wird. Eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung von Krankheits- bzw von Pflegekosten kann sich jedoch aus der Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern ergeben […
…seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht gröblich vernachlässigt habe. Nach § 234 Abs. 2 ABGB stehe die Unterhaltspflicht der Kinder eines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, von Vorfahren und von Nachkommen näheren Grades des Unterhaltsberechtigten im Rang nach. Mehrere Kinder hätten den Unterhalt anteilig nach ihren Kräften…
…an Umstände an, auf die der Anspruchsberechtigte keinerlei Einfluß nehmen kann. Es ist daher sachlich nicht zu rechtfertigen, die Eltern trotz gleichbleibender Belastung vom Anspruch auf Kinderbeihilfe auszuschließen. 3. Die Darstellung der Bundesregierung, wonach Unterhaltsverpflichtungen von Eltern gegenüber ihren verehelichten Kindern als außergewöhnliche Belastung gem. …
…eine Verwertung des Vermögens der Ehegattin führe dazu, dass die Pflegekosten für die Ehegattin vom Beschwerdeführer freiwillig getragen würden und daher keine Zwangsläufigkeit der Belastungen vorliegen könne, so ist ihm Folgendes entgegenzuhalten: Im Zivilrecht wird zwischen Unterhaltsansprüchen von Eltern gegenüber ihren Kindern und solchen zwischen…
…………….. Mit diesen Ausführungen [in der Berufung] ist der Berufungswerber zum Teil im Recht, insbesondere auch, was die Formulierung im zitierten Notariatsakt über die "Pflege und Wartung" betrifft. Es steht auch fest, dass Kinder ihren Eltern gegenüber dem Grunde nach unterhaltspflichtig sind…
…zusaetzliche Hilfe ihrer Eltern konnte der Lebensunterhalt bestritten werden, welche dafuer sogar Kredite aufnehmen mussten. Meine Frau musste zeitweise auch im 60km entfernten Z***** taeglich 8Std. arbeiten und die Kinder waehrenddessen zu ihren Eltern geben, je nachdem ob Tag- oder Nachtschicht in der Firma zugeteilt…
…Der gegenüber der Beschwerdeführerin bestehende Unterhaltsanspruch der Kinder Sohn_A_und_Tochter_A auf Wohnraumüberlassung war somit im strittigen Zeitraum unverändert gegeben. B 3.f) Ergänzend wird zum Beschwerdevorbringen vom 20. Mai 2015, es falle sicherlich nicht unter die Unterhaltspflichten der Eltern, den Kindern Drei…
… 143 Abs. 1 ABGB sehe eine Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern und Großeltern allerdings nur insoweit vor, als der Unterhaltsberechtigte nicht imstande ist, sich selbst zu erhalten. Gemäß Abs. 3 mindere sich der Unterhaltsanspruch eines Eltern- oder Großelternteils insoweit, als ihm die Heranziehung des…
…die für Kinder im Sinne der zitierten Gesetzesstelle einen Familienbeihilfenanspruch haben können" (ErläutRV RV 126 Blg NR 18. GP zur Novelle BGBl. Nr. 367/1991). Aus den getroffenen Sachverhaltsfeststellungen ergibt sich nicht, dass die Bf in Polen einen Haushalt (mit ihren Eltern und ihrem Sohn…
…hat. (2) Die Unterhaltspflicht der Kinder steht der eines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, von Vorfahren und von Nachkommen näheren Grades des Unterhaltsberechtigten im Rang nach. Mehrere Kinder haben den Unterhalt anteilig nach ihren Kräften zu leisten. (3) Der Unterhaltsanspruch eines Eltern- oder Großelternteils mindert sich…
…erhalten und sofern er seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht gröblich vernachlässigt hat. Die Unterhaltspflicht der Kinder steht gemäß § 234 Abs 2 ABGB jener eines Ehegatten oder auch eines früheren Ehegatten im Rang nach. Mehrere Kinder haben den Unterhalt anteilig nach ihren Kräften zu leisten…
…Die Unterhaltspflicht der Kinder steht nach Abs. 2 leg.cit. der eines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, von Vorfahren und von Nachkommen näheren Grades des Unterhaltsberechtigten im Rang nach. Mehrere Kinder haben den Unterhalt anteilig nach ihren Kräften zu leisten. Der Unterhaltsanspruch eines Eltern- oder Großelternteils…
…abweisende Berschwerdevorentscheidung der Abgabenbehörde. Darin wurde ausgeführt, tatsächliche Gründe für eine Zwangsläufigkeit seien eigene Krankheitskosten oder Kosten der eigenen Pflege. Als rechtlicher Grund für eine Zwangsläufigkeit käme die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern iSd § 143 Abs. 1 ABGB in Betracht. Diese Unterhaltspflicht treffe die…
…nicht gegeben ist und der Sohn gegenüber seinen Eltern unterhaltsberechtigt war. Die Bf hat sich zur Untermauerung ihres Standpunktes im Vorlageantrag auf das Erkenntnis des VwGH vom 18.10.2012, 2010/15/0010, berufen. Dazu ist jedoch zu bemerken, dass der Sachverhalt im gegenständlichen Beschwerdefall…
…erfolgte meldebehördliche Anmeldung der Kinder am Wohnsitz des Kindesvaters stellt ein (wenn auch widerlegbares) Indiz für die Haushaltszugehörigkeit dar. Dem Umstand, dass sich die Bf. in der Beschwerde weiterhin auf die Elternvereinbarung vom 29. Mai 2020 beruft, war in freier Beweiswürdigung gegenüber den angeführten anderen…
…Kindes als Zuschuss erleichtern und die mit der Betreuung verbundenen Mehrbelastungen zumindest zum Teil ausgleichen (vgl. VwGH 11.9.2018, Ra 2017/16/0075). Der Staat verfolgt mit ihr einen doppelten Zweck: den Mindestunterhalt des Kindes zu gewährleisten und gleichzeitig die Eltern von ihrer Unterhaltspflicht…