…So sei C-A im Schuljahr 2013/2014 als Vollzeitschüler der Klasse VII.B eingetragen. Die Heiratsurkunde von A und E, wobei als Eltern des Ehemanns F und J angeführt sind. Die Geburtsurkunde von C-A. Ergänzungsersuchen Mit Schreiben vom 24.9.2014 ersuchte das…
…zu prüfen, ob die Einkünfte des Ehegatten über die eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinausgehen würden, was seine Unterhaltspflicht begründen und somit den Anspruch auf Familienbeihilfe ausschließen würde. Bei dieser Beurteilung könne nach herrschender Lehre und Rechtsprechung der Ausgleichzulagenrichtsatz des § 293 ASVG für Alleinstehende herangezogen werden. Dieser…
…kommt es - abweichend von der früheren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - nicht auf die Unterhaltspflicht der Eltern an, sondern auf die tatsächlich erfolgte Unterhaltsleistung (vgl. VwGH 27. 1. 2010, 2009/16/0087; VwGH 3. 1. 2014, 2012/16/0052). Ob die Eltern einem Kind überwiegend Unterhalt leisten…
…der Bf. zur Unterhaltsleistung gemäß § 143 ABGB verpflichtet war, sein Bruder hingegen aufgrund seiner Einkünftesituation 2012 nicht. Da zur Frage, ob eine außergewöhnliche Belastung im Sinn des § 34 EStG 1988 vorliegt, wenn ein Nachkomme im Rahmen seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht die Kosten der Heimunterbringung eines Elternteils…
…steht die Unterhaltspflicht der Kinder der eines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, von Vorfahren und von Nachkommen näheren Grades des Unterhaltspflichtigen im Rang nach. Mehrere Kinder haben den Unterhalt anteilig nach ihren Kräften zu leisten. Laut § 143 Abs. 3 ABGB mindert sich der Unterhaltsanspruch eines Eltern-…
…für die Übertragung von Vermögen nach dem freien Willen der Vertragsparteien vereinbart wird und infolgedessen die Verpflichtung etwa zur Pflegeleistung freiwillig eingegangen wird. Eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung von Krankheits- bzw von Pflegekosten kann sich jedoch aus der Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern ergeben […
…hat. (2) Die Unterhaltspflicht der Kinder steht der eines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, von Vorfahren und von Nachkommen näheren Grades des Unterhaltsberechtigten im Rang nach. Mehrere Kinder haben den Unterhalt anteilig nach ihren Kräften zu leisten. (3) Der Unterhaltsanspruch eines Eltern- oder Großelternteils mindert sich…
…1967 kommt es nicht auf eine Unterhaltspflicht der Eltern, sondern auf eine tatsächlich erfolgte Unterhaltsleistung.an (vgl. z.B. VwGH 27.01.2010, 2009/16/0087). Gemäß § 231 Abs. 1 bis 4 ABGB haben die Eltern zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes…
…hohem Einkommen im zweiten Halbjahr der Familienbeihilfenanspruch auch im ersten Halbjahr trotz damals bestehender Unterhaltspflicht und trotz allenfalls erfolgter Unterhaltsleistungen wegfällt. Vor allem beim sogenannten Eigenanspruch von Kindern, denen die Eltern nicht überwiegend Unterhalt leisten (§ 6 Abs. 5 FLAG), setzt der Anspruch auf Familienbeihilfe voraus…
…nach der Haushaltszugehörigkeit mit einem Kind (als welches nach § 2 Abs. 3 FLAG 1967 auch ein Stiefkind zählt) ab und nur subsidiär (§ 2 Abs. 2 Satz 2 FLAG 1967) darauf, dass die Person die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt. Auf eine Unterhaltspflicht der diese…
…2022 (gegen die Abweisung der Zuerkennung der Familienbeihilfe) sowie die Beschwerde vom 14.04.2023 (gegen den Rückforderungsbescheid) jeweils mit folgender Begründung: "Mangels Unterhaltsverpflichtung des Ehegatten war die Unterhaltspflicht der Eltern nicht erloschen." 5. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 9. März 2023 wurde der Beschwerde vom 3…
… 6 Abs. 5 FLAG 1967 kommt es nicht auf die Unterhaltspflicht der Eltern an, sondern auf die tatsächlich erfolgte Unterhaltsleistung (vgl. VwGH 27. 1. 2010, 2009/16/0087; VwGH 3. 1. 2014, 2012/16/0052). Der Bf übersieht in seinem Beschwerdevorbringen, dass ein Eigenanspruch auf…
…einer anderen Person zusteht als der, die den Antrag auf diese Leistungen gestellt hat. Folglich ist es, sofern alle Voraussetzungen für die Gewährung von Familienleistungen für ein Kind erfüllt sind und diese Leistungen tatsächlich gewährt werden, ohne Bedeutung, welcher Elternteil nach nationalem Recht als diejenige…
…den allgemeinen Regelungen der §§ 2 bis 30 FLAG 1967 (Abschnitt I, Familienbeihilfe) kann - außerhalb des Anwendungsbereichs des Unionsrechts (siehe vor allem § 53 FLAG 1967 i.V.m. VO 883/2004, VO 987/2009) - die Führung des Haushaltes im Ausland für den haushaltsführenden Elternteil keinen Anspruch…
…einer anderen Person zusteht als der, die den Antrag auf diese Leistungen gestellt hat. Folglich ist es, sofern alle Voraussetzungen für die Gewährung von Familienleistungen für ein Kind erfüllt sind und diese Leistungen tatsächlich gewährt werden, ohne Bedeutung, welcher Elternteil nach nationalem Recht als diejenige…
…vom Gericht der Umstand, dass die Mutter für die Kinder die Familienbeihilfe in Österreich bezieht, berücksichtigt. Der Vater kam seiner Unterhaltspflicht im Beschwerdezeitraum nach. Da die Kinder im Beschwerdezeitraum weder bei der Mutter noch beim Vater haushaltszugehörig waren, hatten diese gegenüber ihren Eltern einen Anspruch…
…das Kind seinen Eltern und Großeltern unter Berücksichtigung seiner Lebensverhältnisse Unterhalt, soweit der Unterhaltsberechtigte nicht imstande sei, sich selbst zu erhalten, und sofern er seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht gröblich vernachlässigt habe. Nach § 234 Abs. 2 ABGB stehe die Unterhaltspflicht der Kinder eines Ehegatten…
…0241)... Zwischen eigenen und aus der Stellung als Familienangehöriger abgeleiteten Rechten ist bei Ansprüchen auf Familienleistungen nicht zu unterscheiden (vgl. Csaszar in Csaszar/ Lenneis/Wanke, FLAG § 53 Rz 90 m.w.N.). Es kommt daher nicht darauf an, welcher Elternteil nach nationalem Recht leistungsberechtigt ist…
…einer anderen Person zusteht als der, die den Antrag auf diese Leistungen gestellt hat. Folglich ist es, sofern alle Voraussetzungen für die Gewährung von Familienleistungen für ein Kind erfüllt sind und diese Leistungen tatsächlich gewährt werden, ohne Bedeutung, welcher Elternteil nach nationalem Recht als diejenige…
…0241)... Zwischen eigenen und aus der Stellung als Familienangehöriger abgeleiteten Rechten ist bei Ansprüchen auf Familienleistungen nicht zu unterscheiden (vgl. Csaszar in Csaszar/ Lenneis/Wanke, FLAG § 53 Rz 90 m.w.N.). Es kommt daher nicht darauf an, welcher Elternteil nach nationalem Recht leistungsberechtigt ist…