…Unterhalt von Kindern (Unterhaltsvorschussgesetz 1985 - UVG, BGBl 451/1985 idF BGBl I 61/2018) Unterhaltsvorschüsse zur Sicherstellung des Kindesunterhaltes geleistet. Nach der Konstruktion des UVG (vgl dessen §§ 26, 27 und 30) bleibt das Kind, auf dessen gesetzlichen Unterhalt der Bund Vorschüsse gewährt, vor dem Eintritt…
…€) gewährt. Für das vierte Kind Kind4 bleibt kein Unterhaltsabsetzbetrag übrig. Der Gesamtbetrag des Unterhaltsabsetzbetrages im Jahr 2006 ergibt daher 866,20 €. Obwohl der Gesetzestext keine Reihung der Kinder vorsieht, ergibt sich aus dem Inhalt und der Auslagung nach dem Zweck der Regelung in §…
…die Familienbeihilfe für ihre Tochter, die aus einer früheren Beziehung stammt. Der Kindsvater ***V*** (in der Folge Kindsvater) wurde aufgrund einer im Jahr 2004 vor der Bezirkshauptmannschaft ***Bezirk*** abgeschlossenen Unterhaltsvereinbarung zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 300,00 Euro an die Tochter verpflichtet. Nachdem der Kindsvater…
…XY als Kindesvertreterin nach § 208 (2) ABGB; Beschluss des BG XY v. 12.5.2022 nach § 19 (2) UVG, Gz 999PU888; Bestätigung BH XY v. 27.April 2023 zu Gz 888.888-21 über Unterhaltsleistungen 2022). Im Verfahren ergab sich keine Veranlassung für Zweifel an…
…die dem Steuerpflichtigen oder seinem (Ehe)Partner (Abs. 3) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag nach § 33 Abs. 3 zusteht. (2) Als Kinder im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten auch Kinder, für die dem Steuerpflichtigen mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Unterhaltsabsetzbetrag nach…
…wohl vorsieht, wenn es die Gewährung des Absetzbetrages an die Leistung des Unterhaltes für das jeweilige Kind knüpft. Hinzu kommt, nicht mehr ausschlaggebend, dass die fiktive Zuordnung der Zahlungen durch das Finanzamt und das Bundesfinanzgericht die Kinder ohne Rechtsgrundlage nach dem Alter reiht, was in…
…Haushalt führen, dem das Kind angehört. § 4 FLAG 1967 normiert die Ausgleichszahlungen, die in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der gleichartigen ausländischen Beihilfe und der Familienbeihilfe, die nach diesem Bundesgesetz zu gewähren wäre, zu leisten sind. Nach § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht für Kinder, die…
…nach diesem Bundesgesetz zu gewähren wäre, geleistet. [...] (6) Die Ausgleichszahlung gilt als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. § 5 Abs 4 FLAG 1967 lautet: Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, für…
…Dies sei aber insofern irrelevant da der Beschwerdeführer immer für den überwiegenden Teil der Unterhaltskosten aufgekommen sei. Eine Trennung von der Kindesmutter sei nach dem Urteil im März 2012 erfolgt. Der monatliche Unterhaltsbedarf der Kinder sei von der Kindesmutter im Unterhaltsverfahren wie folgt angegeben worden…
…Zeichenblock, Bastelbedarf, Literatur, Haarfön: Für Unterhaltsleistungen an Kinder gilt nach § 34 Abs. 7 Z 2 und 4 EStG 1988 folgendes: Unterhaltskosten für ein Kind des Steuerpflichtigen, das mit ihm nicht im gemeinsamen Haushalt wohnt, sind mit dem Unterhaltsabsetzbetrag des § 33 Abs. 4 Z 3 lit…
…Unterhaltsbeitrag von 20% seines jeweiligen Nettodurchschnittsverdienstes für die Kinder, mindestens aber 1.500 Forint, zu leisten und besuche seinen Sohn regelmäßig. Der Verwaltungsgerichtshof hat über die Beschwerde erwogen: In der im Beschwerdefall gegebenen Konstellation steht nach nationalem Recht dem Beihilfenanspruch der Mutter des Sohnes des…
…von der Unterhaltsleistung unabhängig ist. Nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes ist der Ausschluss der Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, auch verfassungsrechtlich zulässig (vgl. VfGH 15.6.2002, G 112/99; VfGH 14.12.2001, B 2366/00). Zu dem Hinweis der…
…FLAG ist aus dem Gesamtzusammenhang des FLAG auch die hg. Rechtsprechung zu berücksichtigen, wonach die Gewährung von Familienbeihilfe für volljährige Kinder nach den näheren Regelungen des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG ersichtlich darauf abstellt, dass sich das Kind einer Berufsausbildung mit dem ernstlichen und…
…250,00 Euro für die beiden Kinder zusätzliche Beweismittel vorzulegen, er hat diese Möglichkeit jedoch nicht genutzt. Insbesondere wurde auch nicht nachgewiesen, auf welchem Weg das Geld nach Jugoslawien gelangt sein soll. Es ist trotz zweier Vorhalte auch keine Kontaktaufnahme mit dem Bundesfinanzgericht oder der…
…Folgendes: A und B waren im Streitjahr unbestritten volljährig, Familienbeihilfe hat der Beschwerdeführer für die beiden in N studierenden Kinder aufgrund des dauernden Aufenthaltes im Ausland nicht bezogen. Damit aber waren dem Grunde nach glaubhafte Unterhaltsleistungen nach der im Verfassungsrang stehenden Bestimmung des § 34 Abs…
…die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder…
…3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs. 1 FLAG 1967, dass Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt…
…welchen Fällen und in welcher Höhe Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung ohne Anrechnung auf einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 und ohne Anrechnung auf eine pflegebedingte Geldleistung zu berücksichtigen sind. (7) Für Unterhaltsleistungen gilt folgendes: 1. Unterhaltsleistungen für ein Kind sind durch die Familienbeihilfe…
…für Kinder. Nach Ansicht des Gerichtes steht es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, wie diese Zuwendungen ausgestaltet werden. Ob der Gesetzgeber den Familienbonus Plus als Unterhaltsleistung des Staates definiert (in Form einer Steuerersparnis, den die Allgemeinheit trägt) oder steuerfreier Teil des Einkommens des Steuerpflichtigen stellt noch…
…für die Freizeitgestaltung oder Förderung sportlicher Interessen oder Neigungen zu den nach dem EStG 1988 nicht abzugsfähigen Unterhaltsleistungen. Der Homepage des Ponyclub E www.abc.at ist unter der Rubrik "Über uns" ua. zu entnehmen: "Der Ponyclub E hat es sich zum Ziel gesetzt, Kindern…