Es ist zu berücksichtigen, dass die Kaufkraft in der Europäischen Union stark unterschiedlich ist (siehe die Vergleichenden Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern gemäß EUROSTAT, http://ec.europa.eu/eurostat/tgm/table.do?tab=table&plugin=1&language=de&pcode=tec00120). So lagen in Österreich im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache des Herrn Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11.03.2010, betreffend Familienbeihilfe und Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung, zu Recht erkannt: Der Berufung (jetzt: Beschwerde) wird…
Schillerstraße 2 6800 Feldkirch www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Romuald Kopf in der Beschwerdesache des Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 12.02.2013, betreffend Einkommensteuer 2007 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 28.10.2015, eingebracht 29.10.2015, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz…
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) wurde der Kinderfreibetrag gem § 106a EStG aF und die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten gem § 34 Abs 9 EStG aF durch den Familienbonus Plus gem § 33 Abs 3a EStG, einen gänzlich neuen Absetzbetrag, ersetzt. Zur Zeit seiner Einführung betrug der Familienbonus…
Bahnhofplatz 7 4020 y www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bw gegen den Bescheid des FA y vom 03.10.2011, betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. März 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. März 2022 betreffend Familienbeihilfe 04.2021-10.2022 SVNR.: ***Nr.*** zu…
…sei als Vergleich gemäß § 33 TP 20 GebG anzusehen, angenommen, die darin getroffenen Vereinbarungen betreffend die Ausgleichszahlung und Unterhaltsgewährung durch den Mitbeteiligten an seine Ehefrau einerseits, sowie betreffend die wechselseitige Übertragung von Grundstücken (bzw. Anteilen an Grundstücken) andererseits seien als einheitlicher, unter das Grunderwerbsteuergesetz fallender…
…3.465,00 zu stornieren. Begründend führte der BF an, dass bei einer Einkommensbesteuerung die zivilrechtliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung für eine Ehegattin und ein noch studierendes Kind seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit einschränke. Die Berücksichtigung der zivilrechtlichen Verpflichtung zur Leistung des Unterhalts für eine Ehegattin…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B, Adresse_Ö, vom 28.10.2015, eingebracht 29.10.2015, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz 2…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter RI in der Beschwerdesache Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. 14. Bezirk und Purkersdorf vom 20.1.2009, betreffend Einkommensteuer…
…Abs. 1 Z 2 und 3: ein urkundlicher Nachweis über das Bestehen einer familiären Beziehung sowie bei Kindern ab Vollendung des 21. Lebensjahres und Verwandten des EWR-Bürgers, seines Ehegatten oder eingetragenen Partners in gerader aufsteigender Linie ein Nachweis über die tatsächliche Unterhaltsgewährung; 6. nach …
…an die Söhne der Bf. sei rechtswidrig, da die Unterhaltsgewährung der Eltern sowohl in Geld- als auch in Naturalleistungen möglich sein müsse. Dies zeige folgender Abriss der (deutschen) Rechtsprechung […] der sich der UFSW in seiner Entscheidung vom 16.06.2003, RV/1772-W/02…
…dass der Vater von D wenig bis keinen Unterhalt leistet, und D bei ihr haushaltszugehörig ist. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts ist der Begriff der Unterhaltsgewährung i.S.d. Rz 43 des Urteils in der Rs Ruiz Zambrano umfassend zu verstehen und nicht auf materielle Leistungen…
…Dieser Überlegung der belangten Behörde ist jedoch entgegen zu halten, dass die Bf. als Bestandsgeberin eine solche Gestaltung (Wohnungsüberlassung als Form der Unterhaltsgewährung) insofern gar nicht gewählt hat, als die Vermietung der Immobilie tatsächlich nicht an die unterhaltsberechtigte Tochter, sondern vielmehr an ihren Ehegatten erfolgt…
…und 3: ein urkundlicher Nachweis über das Bestehen einer familiären Beziehung sowie bei Kindern über 21 Jahren und Verwandten des EWR-Bürgers, seines Ehegatten oder eingetragenen Partners in gerader aufsteigender Linie ein Nachweis über die tatsächliche Unterhaltsgewährung. Abs. 3: Das Aufenthaltsrecht der Angehörigen gemäß Abs…
…Abs. 1 Z 2 und 3: ein urkundlicher Nachweis über das Bestehen einer familiären Beziehung sowie bei Kindern ab Vollendung des 21. Lebensjahres und Verwandten des EWR-Bürgers, seines Ehegatten oder eingetragenen Partners in gerader aufsteigender Linie ein Nachweis über die tatsächliche Unterhaltsgewährung; 6. nach …
…Ö, könne an den finanziellen Möglichkeiten zur Unterhaltsgewährung an das Kind kein Zweifel bestehen, auch davor seien der Bf und ihrem Ehegatte Unterhaltsleistungen an die Tochter möglich gewesen und seien diese ja im Verfahren vor dem Finanzamt durch Bestätigung der Mutter der Bf auch bereits…
…dass der Vater von D wenig bis keinen Unterhalt leistet, und D bei ihr haushaltszugehörig ist. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts ist der Begriff der Unterhaltsgewährung i.S.d. Rz 43 des Urteils in der Rs Ruiz Zambrano umfassend zu verstehen und nicht auf materielle Leistungen…
…bezieht sich wohl auf den Tatbestand, dass das österreichische Kind mit seiner Mutter in Italien war und wieder nach Österreich zurückgekommen ist, wodurch es die Freizügigkeit in Anspruch genommen hat. Da keine Unterhaltsgewährung des mj. Kindes für seine Mutter vorliegt, ist § 54 NAG nicht anzuwenden…