…bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine derartige Rechtsfrage liegt nicht vor, zumal sich sowohl die Berechnung des Sonderausgabenviertels als auch die Frage der Gewährung des Unterhaltsabsetzbetrages für volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, aus dem klaren und unmissverständlichen Gesetzestext ergibt…
…einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit bestimmt sind, gelten als nicht abzugsfähig. Nicht abzugsfähig sind beispielsweise Abos von Zeitschriften und Magazinen. ad Unterhaltsabsetzbetrag/Familienbonus Plus: Es würden keine Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder berücksichtigt, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde. In diesem Zusammenhang werde auf …
…von 10.839 €. Mit Vorhalt vom 06.06.2023 wurde die Bf darauf hingewiesen, dass für volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde, auch bei aufrechter Unterhaltsverpflichtung auf Grund eines Gerichtsbeschlusses kein Unterhaltsabsetzbetrag zustehe. Ein Unterhaltsabsetz-betrag werde daher nicht anerkannt werden können…
…keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 (zB Krankheitskosten der Kinder) weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen sind. Es erweist sich daher als systemkonform, dass ein volljähriges Kind, für welches keine…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Rechtsfragen, ob ein Unterhaltsabsetzbetrag für ein volljähriges Kind- für das keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird - und ob der Kinderfreibetrag zusteht, sind durch das Gesetz und die zitierte Spruchpraxis des Unabhängigen Finanzsenats geklärt…
…Zulässigkeit einer Revision Die Rechtsfragen, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für eine Kurreise und für einen Kuraufenthalt als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind, bzw. ob ein Unterhaltsabsetzbetrag für ein volljähriges Kind, für die keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird, gewährt werden kann, sind durch die zitierte Rechtsprechung des…
…April 2009, RV/1303-L/07, wonach für ein volljähriges Kind, für das keine österreichische Familienbeihilfe bezogen wird, kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Die steuerliche Vertreterin erklärte, dass der vom Finanzamt herangezogene UFS Fall nicht auf den gegenständlichen Fall anzuwenden ist, weil die Gleichbehandlung von Auslandsbezügen festgelegt…
…nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen.“ Dem Bf. ist zunächst darin beizupflichten…
…Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. § 106 Abs. 1 + 2 EStG 1988 lauten: (1) Als Kinder im…
…Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leisten, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 29,20 € monatlich zu. Die in Verfassungsrang stehende Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 lautet: "5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in…
…Beschwerdeführer (Bf) die steuerliche Berücksichtigung seiner Unterhaltsleistungen (260 € pro Monat) für seine volljährige Tochter . Mit Bescheid vom 14.7.2017 betreffend Einkommensteuer 2016 wurden diese Unterhaltsleistungen weder als Unterhaltsabsetzbetrag noch als außergewöhnliche Belastung angesetzt. Dagegen erhob der Bf mit Schreiben vom 25.7.2017…
…anerkannten Posten wies das Finanzamt darauf hin, dass für ein volljähriges Kind, für das dem getrennt lebenden Elternteil keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde, weder Unterhaltsabsetzbetrag noch Pauschbetrag wegen Behinderung zustünden. Dieser Entscheidung ging ein Telefonat mit der Bf voraus, welches laut Aktenvermerk des Finanzamtes die an…
…dass die vom Bf. zu leistenden Alimente an die volljährige Tochter deswegen zu zahlen waren, weil das Weiterbestehen der Unterhaltsverpflichtung auch nach Eintritt der Volljährigkeit aus der Behinderung des Kindes resultiert, vermag daher eine Behandlung der gesamten geleisteten Unterhaltszahlungen ohne Ansehung des Charakters der damit…
…Ra 2016/13/0053, ausgesprochen, dass Unterhaltszahlungen für ein behindertes volljähriges Kind ohne Weiteres zur Gänze als außergewöhnliche Belastung abziehbar seien. Er übersieht dabei, dass das Höchstgericht in Rz 24 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die VwGH-Entscheidung auf Basis der in der Amtsrevision nicht…
…wurde der Unterhaltsabsetzbetrag im angefochtenen Bescheid zu Recht nicht in Abzug gebracht. Wie vom Finanzamt im Vorlagebericht zutreffend ausgeführt, sind jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Kinderfreibetrages für den Sohn S in Höhe von 220 € erfüllt. Der angefochtene Bescheid wird daher insoweit…
…berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Anwendung auf den Beschwerdefall: 1) Unterhaltsleistungen Gemäß § 34…
…des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Gemäß § 9 Abs…
…3 lit. b zweiter Teilstrich EStG 1988 lauten würde: "beim Familienbeihilfenberechtigten oder dessen Ehepartner und dem Steuerpflichtigen, dem für das Kind der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, jeweils die Hälfte des nach Z 1 oder Z 2 zustehenden Betrages." Der Verfassungsgerichtshof kann aber einem Gesetzestext nichts hinzufügen; er…
…zulässig. Entscheidungsgründe Gegenständliche Entscheidung beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Rechtsfrage, ob bei Leistung des vollen Unterhalts für ein volljähriges Kind und Vorliegen eines gemeinsamen Haushalts der Unterhaltsabsetzbetrag sowie der Familienbonus Plus zustehen. I. Verfahrensgang Mit der am 9.11.2024 eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerinnenveranlagung…
…nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen." Aufgrund der Verfassungsbestimmung des § 34 Abs…