…stellen die unter Punkt A)7.) im Zuge der Außenprüfung bei der Gesellschaft wirksam nach außen vorgenommenen Amtshandlungen Unterbrechungshandlungen im streitgegenständlichen Einkommensteuerverfahren dar. Mit der Außenprüfung bei der Gesellschaft (XY) für die Jahre 2003 und 2004 (später ausgedehnt auf die Jahre 2005 bis 2007) wurde…
…dargelegt werden, aus welchen Gründen nach Ansicht des Beschwerdeführers Verjährung eingetreten ist, und in diesem Zusammenhang Stellung zum Vorbringen der belangten Behörde, dass folgende Unterbrechungshandlungen im Feststellungsverfahren gesetzt wurden: ... Verjährung ist nicht eingetreten, da "Sch*****" Treuhhand GmbH als Gesamtrechtsnachfolgerin der "Sch*****" Unternehmensbeteiligung GmbH &. Co KEG…
…können, in denen der eindeutigen und zweifelsfreien Klärung der Abgabepflicht oder der Höhe der Abgabenschuld nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens vorübergehende Hindernisse entgegenstehen. Soweit im Rahmen eines Feststellungsverfahrens gemäß § 188 BAO die Höhe des einheitlichen Gewinnes bzw Überschusses aufgrund vorübergehender Hindernisse nicht ermittelt werden kann…
…Oktober 2017 hielt die Abgabenbehörde zur Thematik der Verjährung betreffend die Einkommensteuer 2009 fest, dass der grundlegende Bescheid im Feststellungsverfahren zur StNr Nummer am 15.12.2015 ergangen sei und somit eine Unterbrechungshandlung im Jahr 2015 vorgelegen sei. Verjährung sei daher nicht eingetreten. U.a…
…in dieser Berufung bezüglich der ausländischen Kapitalerträge auf die Bestätigung des Finanzamtes über die Endbesteuerung der Kapitalerträge in Österreich verwiesen. In der Zwischenzeit erging am 24.07.2008 im Feststellungsverfahren hinsichtlich der inländischen Vermietungsgemeinschaft nach Wiederaufnahme des Verfahrens ein weiterer Feststellungsbescheid für das Jahr 2005…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der Marlies und des Hermann W*****, *****Adresse*****, vertreten durch Mag. Lederer und Partner, 7551 Stegersbach, Kirchengasse 14, vom 23. 3. 2011, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart…
…steht dessen Eignung als taugliche Unterbrechungshandlung iSd § 209 Abs. 1 BAO daher nicht entgegen. Gleiches muss nach dem Dafürhalten des BFG wohl auch dann gelten, wenn das für das Feststellungsverfahren sachlich und örtlich zuständige Finanzamt Verfolgungshandlungen gegen einen oder mehrere Mitunternehmer setzt und dabei gleichzeitig…
…Altlastenbeiträge der Jahre 2010 und 2011 bedarf es weiters einer Unterbrechungshandlung im Jahr 2017. Die belangte Behörde verweist diesbezüglich auf einen mit 22. Dezember 2017 datierten Antrag auf Akteneinsicht bzw. Antrag auf Fristverlängerung zur Stellungnahme, GZ. 420000/03624/2017, im Zusammenhang mit einem Feststellungsverfahren nach …
…tritt und erkennbar den Zweck verfolgt, den Anspruch gegen einen bestimmten Abgabenschuldner durchzusetzen. Die Anfragen beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger am 14. Juli 2005 und am 4. März 2008 stellen taugliche Unterbrechungshandlungen im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO dar, weil sie erkennbar den Zweck verfolgten…
…323 Abs. 18 BAO wäre durch Anwendung des § 209 Abs.1 BAO idF des AbgÄG 2004 (unter Beachtung der Judikatur des VwGH betreffend die Verlängerungswirkung von Amtshandlungen im Rahmen des Feststellungsverfahrens auf das Einkommensteuerverfahren) für die Einkommensteuer 1999 jedenfalls keine Verjährung eingetreten. Werden gem. § 209…
…Übergangsbestimmungen des § 323 Abs. 18 BAO wäre durch Anwendung des § 209 Abs.1 BAO idF des AbgÄG 2004 (unter Beachtung der Judikatur des VwGH betreffend die Verlängerungswirkung von Amtshandlungen im Rahmen des Feststellungsverfahrens auf das Einkommensteuerverfahren) keine Verjährung eingetreten. Werden gem. § 209 Abs. 1 erster…
…in Anspruch nimmt, auf Verlangen dem Zollamt oder im Rahmen eines Feststellungsverfahrens der Behörde nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Ausnahme vorliegen. Weder im Rahmen der durchgeführten Betriebsprüfung, noch im Zuge des bisherigen Abgabenfestsetzungsverfahrens wurden seitens der Bf Unterlagen hinsichtlich eines bestehenden Qualitätssicherungssystems iSd § 3…
…Einkunftsquelle handelt, oder von vorneherein auf Ebene des Steuerpflichtigen ermittelt werden. Im Bereich der Einkommensteuer hat daher jeder Steuerpflichtige selbst für seinen Abgabenanspruch einzustehen. Diese zeigt sich auch daran, dass der einzelne Gesellschafter nicht für Einkommensteuerschuld seines Mitgesellschafters herangezogen werden kann. Das Feststellungsverfahren gem. § 188…
… die letztgenannte Geschäftsherrin wurde erst im Jahr 2004 gegründet; für die F GmbH & atypisch stille Gesellschafter wurde auch erstmals für 2004 eine Einkünfteerklärung abgegeben, sodass aus einem Einkünfte(nicht)feststellungsverfahren betreffend F GmbH & atypisch stille Gesellschafter keine verjährungsmäßige Auswirkung auf die Einkommensteuer 2003 des Bf…
…steht dessen Eignung als taugliche Unterbrechungshandlung iSd § 209 Abs. 1 BAO daher nicht entgegen. Gleiches muss nach dem Dafürhalten des BFG wohl auch dann gelten, wenn das für das Feststellungsverfahren sachlich und örtlich zuständige Finanzamt Verfolgungshandlungen gegen einen oder mehrere Mitunternehmer setzt und dabei gleichzeitig…
…ein weiters Jahr bis Ende 2011. Im Jahr 2011 Erlassung der Feststellungsbescheide betreffend A GmbH & Mitges und B GmbH & atypisch Stille sowie des Nichtfeststellungsbescheides betreffend C GmbH. Nach der unter Pkt 1.2. dargestellten Rechtslage wurde durch diese vom für die Feststellungsverfahren zuständigen Finanzamt unternommenen…
…eingetretener Bemessungsverjährung nicht ergehen dürfen. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist durch nach außen wirksame und einwandfrei nach außen erkennbare Amtshandlungen ist nicht ersichtlich. Im Feststellungsverfahren können Bescheide ohne Rücksicht auf Verjährung erlassen werden. Eine eingetretene Bemessungsverjährung ist in den abgeleiteten Einkommensteuerbescheiden von Amts wegen zu prüfen…
…der Gesellschaft2 (im Folgenden kurz: „Gesellschaft 2“ genannt) als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt. Einkommensteuererstbescheide: Das Finanzamt erließ für die Jahre 2001-2005 Einkommensteuerbescheide bzw. nach § 295 Abs 1 BAO geänderte Bescheide, in denen dem Beschwerdeführer erklärungsgemäß (bzw. laut den gesonderten Mitteilungen des Feststellungsverfahrens) Verluste aus…
…Verjährungsfrist verlängert ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Feststellungsbescheide sowie Amtshandlungen im Feststellungsverfahren für abgeleitete Abgaben auch verjährungsfristverlängernd (VwGH 21.9.2005, 2001/13/0059-0061; VwGH 26.7.2006, 2001/14/0212). Gewinnfeststellungsbescheide stellen hinsichtlich der Einkommensteuer der Beteiligten Unterbrechungshandlungen im Sinne des …
…Wohnung/Büro). Bei diesen im Feststellungsverfahren zu Steuernummer xxxxxxxxxx gesetzten Unterbrechungshandlungen (Vorhalten gemäß § 161 BAO) handle es sich um den Abgabenanspruch des Jahres 2007 sowie den Abgabenanspruch der Jahre 2006 und 2009. Die im Jahr 2009 gesetzten Unterbrechungshandlungen berührten in keiner Weise die Abgabenansprüche der…