…Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz(Zivil)dienstes begonnen oder fortgesetzt wird, den Anspruch auf Familienbeihilfe. Diese Regelung stellt klar, dass die Ableistung des Präsenzdienstes für den Gesetzgeber eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes…
…zwischen der Ablegung der Reifeprüfung und dem Beginn des Präsenzdienstes verstreichende Zeitraum nicht als "Schulferien" zu beurteilen ist, weil solche nur ein Kind haben kann, das sich in Schulausbildung befindet. Laut VwGH erfaßt damit das dem Gesetz zu entnehmende Verständnis von der "Unterbrechung der Ausbildung…
…Die derzeitige Krankenstandzeit sei jedoch aus rechtlicher Sicht der Zeit des Zivildienstes zuzurechnen, da die Krankheit während der Ableistung dieses Dienstes begonnen habe. Nach den Bestimmungen des § 2 Abs. 1 lit e) FLAG stelle die Ableistung des Präsenzdienstes eine Unterbrechung der Ausbildung eines Kindes dar…
…FLAG 1967 diesen Anspruch beseitige. Der Gesetzgeber hat mit § 2 Abs. 1 lit. e FLAG 1967 klargestellt, dass die Ableistung des Präsenzdienstes (Zivildienstes) für den Gesetzgeber eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes darstellt. Andernfalls könnte nicht von einer "Fortsetzung der Berufsausbildung" die Rede sein (vgl…
…einberufen und hat seine Ausbildung für die Zeit des Präsenzdiensts unterbrechen müssen. Die Auszahlung der Familienbeihilfe für ihn wurde dementsprechend auch unterbrochen. Am 8. April 2022 wurde mein Sohn wegen eines epileptischen Anfalls aus dem Bundesheer entlassen und hat sich entschieden seine Ausbildung fortzusetzen. Am…
…Dies ergibt sich - nach der Rechtsprechung des Gerichthofes - mit aller Deutlichkeit aus den gesetzlichen Bestimmungen des FLAG, insbesondere des § 2 Abs. 1 lit. e, wonach für den Gesetzgeber die Ableistung des Präsenzdienstes eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes darstellt. Unterbricht der Präsenzdienst aber den Ausbildungsprozess…
…2024 leistete die Tochter der Bf. einen freiwilligen Präsenzdienst beim Österreichischen Bundesheer (Dok.8). Die Ableistung des Präsenzdienstes stellt eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes dar, die während dieser Zeit den Anspruch auf Familienbeihilfe beseitigt. Im FreiwG 2012 ist ein freiwilliger Präsenzdienst nicht geregelt und…
…andere (Studium) noch nicht begonnen wurde. Die Ableistung des Präsenzdienstes unterbricht nämlich jede Ausbildung. Das dem Gesetz zu entnehmende Verständnis von der Unterbrechung der Ausbildung durch den Präsenzdienst erfasst notwendig auch den zwischen der Ablegung der Reifeprüfung und dem Antritt des Präsenzdienstes liegenden Zeitraum (vgl…
…Annahme einer Berufsausbildung spricht. Bemerkt sei, dass es hinsichtlich der Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit um das Bemühen eines Ausbildungserfolges auf den damit verbundenen finanziellen Aufwand nicht ankommt. Die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes verlangt eine Ausbildung in schul-oder kursmäßiger Form. Davon kann aber beim Besuch von einzelnen…
…mindestens 2 der 3 Ausbildungen subjektiv ernsthaft und zielstrebig verfolgt wurden, beantrage ich hiermit (in Abänderung meines vorigen Antrags) Berichtigung des Bescheides mit Verkürzung des Zeitraums, für den der Anspruch auf Familienbeihilfe nachträglich wegen Unterbrechung durch Präsenz- oder Ausbildungsdienst wegfällt (und zu welchem der Anspruchswegfall…
…der Auslegung von Gesetzen zuerst vorzunehmende Wortinterpretation zu keinem eindeutigen Ergebnis führt, ist eine teleologische Interpretation vorzunehmen. Die strittige gesetzliche Bestimmung muss unter Berücksichtigung des Normzweckes ausgelegt werden. Dieser liegt zweifelsohne darin, den durch die Ableistung des Präsenzdienstes eintretenden zeitlichen Verlust bei der beruflichen Ausbildung…
…vorgenommene Verweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18.12.2018, Ra 2018/16/0203, im Beschwerdefall ins Leere gehe, da der Bf. keine fremden- und grenzpolizeiliche exekutivdienstliche Ausbildung absolviere sondern in der Grundausbildung für den Exekutivdienst sei. Die Grundausbildung dauere ohne Unterbrechung 24 Monate…
…betrug der monatliche Ausbildungsbeitrag ab Jänner 2019 brutto 1.690,40 €. Für Dezember 2018 wurde unter Berücksichtigung einer Sonderzahlung für das 4. Quartal ein Bruttobezug von 1.908,04 € ausgewiesen. Schließlich wurde eine Bestätigung über die Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes in der Zeit…
…der Ableistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes bescheidmäßig beurlauben zu lassen, nichts zu ändern. Dies deshalb, da diese Möglichkeit in sämtlichen vergleichbaren Fällen offen stünde und die obig zitierte Rechtsprechung des VwGH, wonach die Ablegung von Aufnahmeprüfungen oder Aufnahmetests eben nicht bereits vor Ende des…
…Es trifft keineswegs zu, dass die Ableistung des Präsenzdienstes zu den von der Bf. befürchteten Folgen führt, dass alle Zeiten vor und nach diesen Diensten als Unterbrechung bzw. bewusstes Nichtstun und Ausnützen des Sozialsystems unterstellt würden. Maßgebend für einen Anspruch auf Familienbeihilfe ist ausschließlich die…
…des Präsenz(Zivil)dienstes kein Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder besteht und andererseits die Ableistung dieses Dienstes eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes darstellt (VwGH vom 22.05.2002, 2002/15/0022, VwGH 21.09.2006, 2004/15/0103). Es besteht daher während der…
…Grund des FLAG 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 FLAG 1967 anzuwenden. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist die Ableistung des Präsenz(Zivil)dienstes nicht als Ausbildung für…
…des Grundwehrdienstes haben, wenn vor der Einberufung zum Grundwehrdienst bereits eine weiterführende Ausbildung begonnen wurde und eine Unterbrechung dieser Ausbildung eine außerordentliche Härte bedeuten würde" (vgl. https://www.öesterreich.gv.at). Für die Bf. ist nicht nachvollziehbar, dass ihr für ***1*** nach Absolvierung des Präsenzdienstes…
…4*** und den Lehrern der Bildungsanstalt erhobene Einwand der Bf., demgemäß sich die Berufsausbildung durch belegte Fehlkommunikationen verzögert habe, ins Leere, da - wie an oberer Stelle dargelegt -vorgenannter EMail -Verkehr überwiegend in den Zeitraum, der Ableistung des - keinen Anspruch auf Familienbeihilfe vermittelnden - Präsenzdienstes gefallen ist.…
…2005 auch den Präsenzdienst abgeleistet), danach für vier Semester (vom Sommersemester 2006 bis zum Wintersemester 2007/2008) StudR2 und schließlich ab dem Sommersemester 2008 StudR3." Nach Anführung der anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen wurde dem Bf. Folgendes vorgehalten: "Aufgrund dieser Regelungen ist die Abweisung des Antrages nach…