…Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Strittig ist im vorliegenden Verfahren ausschließlich die Beantwortung der Frage, ob das Unterbleiben der Ausführung des Leasingvertrages oder die spätere Aufhebung dessen einen Einfluss auf die Vertragsgebühr haben. Den Rechtsgebühren (III. Abschnitt) unterliegen die im Tarif des § 33…
…dass der Bf. mit nicht unerheblichen formalen Aufwand den Anschein eines Lebensmittelpunktes in der Schweiz zu erwecken suchte, ohne die damit einhergehenden tatsächlichen Konsequenzen dauerhaft zu leben. Das Unterbleiben der Rückgängigmachung des Nachtrags und des Umtausches des Führerscheins im Jahr 2024 sind daher weitere gewichtige…
…bestimmt, dass weder die Aufhebung des Rechtsgeschäftes noch das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld aufheben. Nach § 28 Abs. 1 Z. 1 GebG 1957 sind bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterzeichnet ist, die Unterzeichner zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet. Gemäß …
…betrachten. Nicht nur das gänzliche Unterbleiben der Ausführung eines Rechtgeschäftes ist gebührenrechtlich unbeachtlich, sondern auch, wenn es nur teilweise nicht ausgeführt wird. Ebenso vermag eine nachträgliche Änderung des Rechtsgeschäftes an einer bereits entstandenen Gebührenschuld nichts zu ändern. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet eine…
…Aufhebung oder das Unterbleiben der Ausführung eines bereits zustande gekommenen (abgeschlossenen) Rechtsgeschäftes vermag die Gebührenschuld nicht aufzuheben. Nach dem Stichtagsprinzip, wie es in § 17 Abs 5 GebG zum Ausdruck kommt, ändert selbst der spätere gänzliche Wegfall der vertraglichen Erfüllungspflicht nichts mehr an der bereits entstandenen…
…Aufhebung oder das Unterbleiben der Ausführung eines bereits zustande gekommenen (abgeschlossenen) Rechtsgeschäftes vermag die Gebührenschuld nicht aufzuheben. Nach dem Stichtagsprinzip, wie es in § 17 Abs 5 GebG zum Ausdruck kommt, ändert selbst der spätere gänzliche Wegfall der vertraglichen Erfüllungspflicht nichts mehr an der bereits entstandenen…
…auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Nach § 17 Abs. 5 GebG heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben der Ausführung die entstandene Gebührenschuld…
…die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben der Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Gemäß § 26 GebG 1957 gelten für die Bewertung der gebührenpflichtigen Gegenstände, insoweit nicht in den Tarifbestimmungen abweichende Bestimmungen getroffen sind, die Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148, mit der Maßgabe…
…die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben der Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Gemäß § 26 GebG 1957 gelten für die Bewertung der gebührenpflichtigen Gegenstände, insoweit nicht in den Tarifbestimmungen abweichende Bestimmungen getroffen sind, die Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148, mit der Maßgabe…
…f. jegliche Maßnahmen zur Minimierung des eigenen finanziellen Risikos unterblieben seien. Es gelangte zum Ergebnis, dass die Bf. auffallend sorglos gehandelt habe. Gegen dieses Erkenntnis brachte die Bf. keine Revision beim VwGH ein. Es sind somit beide Beschwerdeverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Bezahlung der EUSt Die Bf…
…vorwerfbar; er trägt diesfalls „das Risiko des Rechtsirrtums“. Der Verbotsirrtum ist in diesem Fall nicht erwiesenermaßen unverschuldet. Eine plausible eigene Rechtsauffassung des Beschuldigten oder dessen guter (eigener) Glaube vermag das Unterbleiben der gebotenen Erkundigung nicht zu kompensieren (vgl Lewisch in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG (2013) …
…in Anbetracht der Ausführungen des Bf. selbst, dass mit keinen nachhaltigen Gewinnen in den nächsten Jahren zu rechnen ist. Begründungsmängel des Erstbescheides sind im Berufungsverfahren sanierbar (vgl. Ritz, BAO4, § 93 Tz 16). Im Berufungsverfahren kann ein mangelhaft begründeter Aufhebungsbescheid (etwa hinsichtlich der Begründung der Ermessensübung…
…auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Nach § 17 Abs. 5 GebG heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben der Ausführung die entstandene Gebührenschuld…
…auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Nach § 17 Abs. 5 GebG heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben der Ausführung die entstandene Gebührenschuld…
…auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Nach § 17 Abs. 5 GebG heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben der Ausführung die entstandene Gebührenschuld…
…auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Nach § 17 Abs. 5 GebG heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben der Ausführung die entstandene Gebührenschuld…
…auch für das Unterbleiben der Ausführung bestimmter Teilleistungen gelten (VwGH 17.6.1959, 51/59; siehe in: Fellner, aaO, Rzn 37 – 40 zu § 17 GebG). 3. Rechtliche Würdigung: Im Gegenstandsfalle ist nach dem Inhalt des Kaufvertrages zum damaligen Zeitpunkt jedenfalls von der Einigkeit beider Parteien…
…das Unterbleiben der Ausführung eines bereits zu Stande gekommenen Rechtsgeschäftes vermag die Gebührenschuld nicht aufzuheben (§ 17 Abs. 5 GebG). Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen.“ In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag wird ausgeführt: „Wir haben in dieser Sache einen Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt, der mit…
…das Unterbleiben der Ausführung eines bereits zu Stande gekommenen Rechtsgeschäftes vermag die Gebührenschuld nicht aufzuheben (§ 17 Abs. 5 GebG). Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen.“ In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag wird ausgeführt: „Wir haben in dieser Sache einen Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt, der mit…
…oder das Unterbleiben der Ausführung eines bereits zu Stande gekommenen Rechtsgeschäftes vermag die Gebührenschuld nicht aufzuheben (§ 17 Abs. 5 GebG). Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Neuber.Bemessungsgrundlage für RLZ 20 Monate : für Mindestzins u Betriebskosten wurde ein Durchschnittswert unter Abzug der Gutschriften ermittelt…