…das dem Drittschuldner in § 65 AbgEO eingeräumte Beschwerderecht könne nur ausgenützt werden, um die Unpfändbarkeit der Forderung geltend zu machen. Über die Frage des Bestandes und des Umfanges der Forderung könne nur im Zivilrechtsweg abgesprochen werden. Mit Vorlageantrag vom 8. Oktober 2019 beantragte der Beschwerdeführer…
…aufgehoben. Mit Schreiben vom27. Mai 2020 hat der Bf durch seinen Vertreter die Vorlage seiner Beschwerde an das Bundesfinanzgericht beantragt. Die betreffenden Sparbücher würden im Eigentum von ***B*** stehen; es liege daher Unpfändbarkeit vor. Der Antrag, den Bescheid vom 21. Oktober 2019 als nichtig zu…
…zu beachten, da die Finanzbehörde einen unmittelbaren exekutiven Zugriff auf diese habe. Aufgrund der Unpfändbarkeit der Mindestpension würden die Liegenschaften den einzigen Haftungsfonds darstellen. Der dargestellte Sachverhalt sei zudem einzigartig, da "bis dato ein klärendes Erkenntnis auf abgabenrechtliche Haftung eines inhaltlich rechtswidrig eingeantworteten Erben eines…
…AbgEO eingeräumte Beschwerderecht wird praktisch nur dazu ausgenützt werden können, um die Unpfändbarkeit der Forderung geltend zu machen. Besteht nach Meinung des Drittschuldners die gepfändete Forderung dem Grunde oder der Höhe nach nicht zu Recht, so hat er dies nicht mittels Beschwerde geltend zu machen…
…siehe Europäische Menschenrechtskonvention EMRK-Kommentar 3. Auflage, N.P. Engel Verlag , Frowein / Peukert Artikel 41 EMRK (gerechte Entschädigung) V. Unpfändbarkeit des Entschädigungsanspruches , Steuerfreiheit, Seite 593,RN. 97. 2. Ich befand mich vom 17.9.1980 bis 22.12.1980, 20.11.1981 bis 28.11…
…etwa Unpfändbarkeit vorliegt. Einen Unschlüssigkeitsfall zeigt die Beschwerde nicht auf, da der Bf. in der Beschwerde selbst vorbrachte, dass das Konto im Zeitpunkt der Pfändung auf ihn sowie eine weitere Person gelautet hat bzw. lautet. Ebensowenig wird in der Beschwerde ein Fall der Unpfändbarkeit aufgezeigt…
…zum tragen käme. Im Übrigen sei die Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheides im Pfändungsverfahren nicht mehr zu prüfen. Hinweise auf eine Unpfändbarkeit der Forderung hätten sich weder aus dem Beschwerdevorbringen noch aus dem Akteninhalt ergeben. Im Vorlageantrag vom 15. Dezember 2017 hält die Bf. ihren Antrag auf…
…Im Übrigen sei die Unpfändbarkeit dieser Aufwandsentschädigungen von der Y- GmbH als Drittschuldnerin im Rahmen der zur Einbringung ihrer USt-Schuld 2010 durchgeführte Pfändung durch das FA zu Unrecht nicht berücksichtigt worden. Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: I.) Das BFG legt seiner Entscheidung…
…als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde neben Ausführungen zu § 65 AbgEO darauf hingewiesen, dass die gepfändete Forderung nur auf ihre Schlüssigkeit und eventuelle Unpfändbarkeit geprüft werde. Ob die Forderung tatsächlich bestehe oder nicht, sei nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren. Hierüber könne nur im…
…Orac, Wien 2001, § 65 Rz 21). Im vorliegenden Fall konnte der beschwerdeführende Drittschuldner keine dieser Voraussetzungen aufzeigen. Auch Hinweise auf eine Unpfändbarkeit der Forderung ergeben sich weder aus dem Vorbringen des Bw. noch sonst aus dem Akteninhalt. Der Bf. bringt auch keine Unzulässigkeitsgründe gemäß § 16…
… die Prüfung erstreckt sich in diesem nur darauf, ob die Forderung bestehen und dem Schuldner zustehen kann (Schlüssigkeitsprüfung) und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt. Derartiges wurde jedoch nicht vorgebracht und bietet der Akteninhalt auch keine Anhaltspunkte dafür. Eine Rechtswidrigkeit des Bescheides über die Festsetzung von Gebühren…
…Forderung bestehen und dem Schuldner zustehen kann (Schlüssigkeitsprüfung) und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt (vgl. VwGH 29.05.1990, 90/14/0020). Einen Unschlüssigkeitsfall zeigt die Beschwerde nicht auf. Ebenso wenig wird in der Beschwerde ein Fall der Unpfändbarkeit aufgezeigt. Davon abgesehen ist darauf zu verweisen…
…vorzunehmen, ob ein Exekutionstitel vorlag, die Forderung besteht und dem Schuldner zustehen kann (Schlüssigkeitsprüfung) und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt. Es wurde nicht bestritten, dass ein Exekutionstitel vorlag oder die gepfändete Forderung nicht schlüssig ist. Auch wurde eine Unpfändbarkeit der Forderung nicht aufgezeigt, sodass die Beschwerde…
…Der Bf führt ins Treffen, dass er den nämlichen Betrag im guten Glauben erhalten und verbraucht habe. Zudem verweist der Bf auf eine Unpfändbarkeit der strittigen Einmalzahlung sowie darauf, dass der Wiederaufnahmebescheid mangels erheblicher Formmängel nicht geeignet sei, den neu erlassenen ebenfalls bekämpften Sachbescheid zu…
…daher im Pfändungsverfahren nicht zu prüfen; die Prüfung erstreckt sich in diesem nur darauf, ob die Forderung bestehen und dem Schuldner zustehen kann (Schlüssigkeitsprüfung) und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt. Gemäß § 68 Abs 3 AbgEO wird ein Pfandrecht auch dann begründet, wenn eine Gehaltsforderung oder eine…
…Prüfungspflicht dahingehend, ob die zu pfändende Forderung den unpfändbaren Freibetrag übersteigt bzw. unpfändbar ist. Es ist jedoch im Rahmen einer Schlüssigkeitsprüfung zu ermitteln, ob etwa ganz offensichtlich Unpfändbarkeit vorliegt, sofern ein entsprechend konkretes Beschwerdevorbringen erstattet wird (vgl. VwGH 29.5.1990, 90/14/0020; BFG…
…ist daher im Exekutionsbewilligungs(Pfändungs)verfahren nicht zu prüfen; die Prüfung erstreckt sich in diesem nur darauf, ob die Forderung bestehen und dem Schuldner zustehen kann (Schlüssigkeitsprüfung) und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt. Einen Unschlüssigkeitsfall zeigt die Beschwerde nicht auf, da der Beschwerdeführer aufgefordert wurde, nachzuweisen…
…Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftenden bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigen konnte (VwGH 16.12.1999, 97/16/0006) und die vom Haftenden geltend gemachten Billigkeitsgründe der Vermögenslosigkeit und Unpfändbarkeit in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung stehen (VwGH 25.6.1990, 89/15/0067)…
…unter § 291d fallen. (2) Die Unpfändbarkeit gilt nicht, wenn die Exekution wegen einer Forderung geführt wird, zu deren Begleichung die Leistung widmungsgemäß bestimmt ist. (3) Die Unpfändbarkeit von Renten und Beihilfen nach Abs 1 Z 14 gilt nicht bei einer Exekution wegen einer Forderung nach …
…Die Abgabenbehörde hat lediglich im Rahmen einer Schlüssigkeitsprüfung zu ermitteln, ob die Forderungen bestehen und dem (Abgaben-)Schuldner zustehen können und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt (VwGH 29.5.1990, 90/14/0020). Die Prüfung der Schlüssigkeit des Bestehens der Forderung ergibt folgendes Bild: Das BFG…