…Ermessensübung sei von der Abgabenbehörde nicht begründet worden. Bei richtiger Ermessensübung iSd § 20 BAO wäre die durch die lange verstrichene Zeit (vgl. z.B. VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038; 3.9.2008, 2006/13/0159) versursachte Gefährdung bzw Unmöglichkeit der Einbringung beim…
…Tatbestände wie etwa die Unmöglichkeit der Leistung (§878 ABGB), den Erfüllungsverzug (§918 ABGB) oder einen Gewährleistungsanspruch (§ 922 ABGB) gestützt werden. Unter Vertragsbestimmungen iSd § 17 Abs.1 Z 2GrEStG sind alle Bestimmungen des Vertrages zu verstehen, von deren Erfüllung nach dem Willen der Vertragsparteien die Wirksamkeit…
…aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner…
…Nachweises der Unmöglichkeit der Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten wegen nicht ausreichend vorhandener liquider Mittel bzw. nicht vorhandener Mittel zur Abgabenentrichtung hingewiesen wurde. Das alleinige Beschwerdevorbringen des Bf. bezieht sich auf den seiner Meinung nach gültig zustande gekommen außergerichtlichen Ausgleich zwischen der Abgabenbehörde und der Primärschuldnerin…
…der Beschwerdevorentscheidung vom 28.6.2016, denen insoweit Vorhaltecharakter zukommt, auf das Erfordernis zur Erbringung eines Gleichbehandlungsnachweises bzw. eines Nachweises der Unmöglichkeit der Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten wegen nicht ausreichend vorhandener liquider Mittel bzw. nichtvorhandener Mittel zur Abgabenentrichtung hingewiesen wurde. Wenn der Bf. mit der…
…aus. Wenn der Beschwerdeführer die Höhe der Haftungssumme und die Unmöglichkeit der Berichtigung im Rahmen seiner finanziellen Mittel als Billigkeitsgrund ins Treffen führt, ist auf die ebenfalls ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen - auch im Zusammenhang mit der Ermessensübung…
…aus. Wenn der Beschwerdeführer die Höhe der Haftungssumme und die Unmöglichkeit der Berichtigung im Rahmen seiner finanziellen Mittel als Billigkeitsgrund ins Treffen führt, ist auf die ebenfalls ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen - auch im Zusammenhang mit der Ermessensübung…
…aus. Wenn der Beschwerdeführer die Höhe der Haftungssumme und die Unmöglichkeit der Berichtigung im Rahmen seiner finanziellen Mittel als Billigkeitsgrund ins Treffen führt, ist auf die ebenfalls ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen - auch im Zusammenhang mit der Ermessensübung…
…Besicherungszweck der Haftungsnorm folge, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform sei, wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner uneinbringlich sei (vgl. E VwGH vom 25.06.1990, 89/15/0067). Letzteres stehe hier fest. Es sei daher spruchgemäß zu entscheiden gewesen. Mit der…
…eingewendeten Unmöglichkeit der Erbringung eines Gleichbehandlungsnachweises mangels vorhandener Unterlagen ohnehin keine Bedeutung zukommt. Die übrigen haftungsgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben betreffen ebenfalls Fälligkeiten vor dem Ausgleichsverfahren oder zwischen Ausgleichs- und Konkursverfahren und wurden zwar vom Bf. selbst gemeldet, jedoch nicht entrichtet. Wird eine Abgabe nicht entrichtet, weil der…
…Und hierdurch die Einhaltung der gesetzlich auferlegten Pflicht nur mit Verletzung einer anderen Verpflichtung möglich gewesen wäre. Eine erhöhte Vorsicht aufgrund bereits regelmäßiger und/oder andauernder Liquiditätsunterdeckungen war nicht gegeben. Für den vorliegenden Fall, in dem die erstmaligen Unmöglichkeit der vollständigen Auszahlung von Nettolöhnen und…
…Der Sohn des Abgabepflichtigen, CD, habe anlässlich seiner Zeugeneinvernahme nach Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage ausgesagt, dass er keine finanziellen Belastungen habe. Im Kreditvertrag sei aber gerade CD angeführt, der im Zuge der Kreditgewährung zur Besicherung des Darlehens eine Lebensversicherung über 625…
…sei es schlichtweg ein „Ding der Unmöglichkeit“ schon im Vorfeld genau zu wissen, welche Aktenteile für diesen bezeichneten besseren Überblick/Informationsstand von Relevanz seien und welche nicht. Würde man dies wissen, wäre der Akteninhalt/die Sachverhaltslage ohnehin bekannt und man müsste gar keine Einsichtnahme begehren…
…einem Investor, dass selbst bei einem Ausfall der Gegenpartei (in diesem Falle ***KundeA***) die gekaufte Anleihe durch klar bestimmte liquide Goverment Bonds/Corporate Bonds/Pfandbriefe bzw. ABS besichert ist und durch einen Verkauf dieser Besicherung die vom Investor gekaufte Anleihe (in diesem Fall, die von…
…aber eine allfällige künftige Unmöglichkeit der vollständigen Abgabeneinbringung. Nach § 90 Abs. 1 ABGB sind die Ehegatten einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen, sowie zur Treue, zur anständigen Begegnung und zum Beistand verpflichtet. Die eheliche Beistandspflicht besteht in der Verpflichtung zur umfassenden Unterstützung…
…Einschätzung der Geschäftsführung eine Wertberichtigung im Ausmaß von 2/3 angebracht sei. Dass die Bf. - wie im späteren Verfahren behauptet - zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses in Kenntnis der "schlechten" finanziellen Lage der A GmbH gewesen sei, bzw. die Darlehensnehmerin auf die Unmöglichkeit der Rückzahlung…
…0109). Schätzen ist ein Akt der Feststellung tatsächlicher Gegebenheiten und Verhältnisse, die trotz Bemühens der Behörde um Aufklärung nicht mit der erforderlichen Sicherheit ermittelt werden können. Die Befugnis zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen (vgl…
…Fremdunüblichkeit“ ins Zentrum der Begründung gerückt. Dass die angeführten Forderungen (lt. Zession) nicht von Wert gewesen seien, wurde ebenfalls nicht behauptet. Auch nach den Darstellungen im Schreiben vom 27. November 2015 (bzw. 29. März 2016) kann eine mangelnde Absicht bzw. Unmöglichkeit der Rückzahlung nicht unterstellt…
…Abgesehen von der tatsächlichen Unmöglichkeit, für die Entrichtung der Vergnügungssteuer zu sorgen, sei der Bf. dazu rechtlich nicht mehr verpflichtet gewesen, sondern sei mit Übergabe der Geschäftsführung die Verpflichtung dazu auf Herrn AB übergegangen. Auch seien dem Bf. seit August 2012 keine Schriftstücke der X…
…kommender Umstände zu treffen. Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalls. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner uneinbringlich ist (vgl…