…Werbungskosten nur dann vorliegen, wenn sie zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen getätigt würden. Ein emeritierter Universitätsprofessor erhalte Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis. Es bestehe keine Verpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen (zB Forschung) mehr. Die Bezüge erhalte er unabhängig davon, ob er eine Tätigkeit…
…sowie die Vorlage von Rechnungen. Mit Schreiben vom 10. November 2024 erklärte der Bf.: "Die detaillierten Zeitabläufe können nicht übermittelt werden. Ich wurde mit Wirksamkeit vom 1.2.1998 zum ordentlichen Universitätsprofessor berufen. § 165 (1) Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 definiert meine Dienstpflichten. Eine Verpflichtung zur Zeitaufzeichnung…
…Direktor des Institut A, gleichzeitig Direktor des Institut 2, sei außerordentlich wichtig im Hinblick darauf, seine Chancen für eine Berufung als Universitätsprofessor an einer österreichischen Hochschule zu erhöhen. Konkret habe der Bf. eine Bewerbung an der Universität Ort3 in Aussicht genommen, mit der der Direktor…
…Bf. gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zu Entscheidung vorgelegt wurde, ist Folgendes zu entnehmen: "Sachverhalt: Der Bf. wurde mit 1.9.2017 als Universitätsprofesser an die Uni (Name berufen. Der Zuzug erfolgte laut dem am 27.2.2018 vorgelegten Vezeichnis gemäß § 7 Abs…
…der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benutzt werde. Im gegenständlichen Fall sei davon auszugehen, dass der Mittelpunkt der Tätigkeit als Universitätsprofessor jedenfalls außerhalb seines Arbeitszimmers gelegen sei. Daran vermöchten auch die Ausführungen nichts zu ändern, dass das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Büro mit…
…würde. Es sei ihm nur auf Grund des dadurch gewonnenen Wissens eine weitere Tätigkeit in der Lehre und der für bestmögliche Lehre notwendigen Forschung möglich. Zu dieser weiteren Tätigkeit sei er als emeritierter ordentlicher Universitätsprofessor kraft Gesetzes berechtigt. Dieses gesetzliche Recht auf Abhaltung von Lehrveranstaltungen…
…ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Der Beschwerdeführer (Bf.) erzielte im Streitjahr als Universitätsprofessor an der Hochschule für X Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 machte der Bf. u.a. Aufwendungen für ein…
…Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit genutzt, so ist der Mittelpunkt der Tätigkeit nach dem materiellen Schwerpunkt der Tätigkeit zu beurteilen. Nach "dem typischen Berufsbild" liegt der Mittelpunkt der Tätigkeit eines Universitätsprofessors im Bereich der Universität (VwGH 24.10.2005, 2001/13/0272; 16.12.2003…
…bezeichnet, bezog im Jahre 2019 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus ihrer Tätigkeit als Universitätsprofessorin sowie solche vom BVAEB Pensionsservice und brachte die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung dieses Jahres am 1.5.2020 auf elektronischem Weg beim Finanzamt ein und machte in dieser u.a. Werbungskosten für…
…in der Folge Bf.) ist deutsche Staatsbürgerin. Sie bezog im Streitjahr 2011 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus ihrer Tätigkeit als Universitätsprofessorin an der Alpen-Adria Universität Klagenfurt. In ihrem Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2011 machte die Bf. Aufwendungen von € 114,98/Fachliteratur…
…Gutschriften festgesetzt wurden: 2014: - 457 Euro 2015: - 457 Euro 2016: - 438 Euro. In der Begründung wurde auf die Beschwerdevorentscheidung betreffend das Jahr 2013 verwiesen. Darin wurde ausgeführt, dass Werbungskosten eines emeritierten Universitätsprofessors nicht absetzbar seien. Zuwendungen (Spenden) an Institutionen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gem…
…dass es sich dabei um Ausgaben für die offizielle Einladung anlässlich der Berufung zum Universitätsprofessor für ***1*** durch die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck gehandelt habe und die Einladung einerseits im Interesse des Arbeitgebers gestanden sei und der Werbung gedient habe und andererseits auch im Interesse…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Abgabepflichtige bezog im Beschwerdezeitraum u.a. neben den Bezügen als emeritierter Universitätsprofessor geringfügige steuerpflichtige Aktivbezüge der Universität in Höhe von 574,12 € für den Zeitraum 1. Jänner bis 15. Februar 2008 und in Höhe…
…er nach der gesetzlichen Rechtslage im Gegensatz zu anderen (z. B. pensionierten) Lehrpersonen auch berechtigt sei. Ein emeritierter ordentlicher Universitätsprofessor habe gesetzliche Rechte. Für gute Lehre benötige er gute Forschung. Sie sei auch 2009 nur mit Hilfe von freien Mitarbeitern, welche entsprechend vergütet worden seien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin DSW in der Beschwerdesache XX, vertreten durch Wals Treuhand Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Lagerhausstraße 24, 5071 Wals-Siezenheim, über die Beschwerde vom 10. Mai 2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt X-Stadt vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin DSW in der Beschwerdesache XXX, vertreten durch Wals Treuhand Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Lagerhausstraße 24, 5071 Wals-Siezenheim, über die Beschwerden vom 7. November 2019 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt X-Stadt…
Wir verweisen auf den Artikel des Senatspräsidenten Universitätsprofessor Dr. Zorn in der RdW 2016/272, in denen der Autor ausführt, dass jede Regelung primär aus ihrer eigenen Systematik und ihrem eigenen Telos zu interpretieren ist. Man muss sich daher fragen, was die Absicht des Gesetzgebers…
…Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr- neben anderen nicht streitgegenständlichen Einkünften -nichtselbständige Einkünfte als Musiker der Wiener Philharmoniker von der Wiener Staatsoper GmbH sowie als Universitätsprofessor von der Kunst-Universität Graz. Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014 wurden beantragte Werbungskosten nicht oder nur zum Teil berücksichtigt…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) war im Beschwerdejahr 2014 als Universitätsprofessor an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz nichtselbständig tätig. Daneben erzielte er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. In der am…
…neben den Bezügen als emeritierter Universitätsprofessor für XX der B-Universität geringfügige steuerpflichtige Aktivbezüge in Höhe von 308,73€ dieser Universität sowie steuerpflichtige Bezüge als wissenschaftlicher Projektmitarbeiter in Höhe von 19.228,56 € der A-Universität. Infolge Nichteinlangens der Einkommensteuererklärung 2011 erfolgte eine Schätzung…