…von 895/19000 Anteilen an der Liegenschaft EZ KG W. Die Übernahme gem. § 142 UGB bewirkt eine Universalsukzession und verwandelt das bisher im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen in Alleineigentum d. Übernehmers. Der Übernehmer erwirbt daher die Liegenschaft nicht vom ausscheidenden Gesellschafter, sondern von der Gesellschaft selbst…
…durch die Bf. In gesellschaftsrechtlicher Hinsicht bedeute das Verbleiben nur eines Gesellschafters, dass die Gesellschaft ohne Liquidation erlösche. In vermögensrechtlicher Hinsicht impliziere die Übernahme die (zivilrechtliche) Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) des Übernehmers in Aktiva und Passiva der Gesellschaft. Die Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers würden, da Vermögensübernahme…
…19 Abs 1 BAO lautet: "Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes." Ein Fall einer Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) im zivilrechtlichen Sinn, in dem …
…§ 1 ff UmwG im Jahr 1998 durch Universalsukzession auf die ***X*** KG übertragen wurden. Ab diesem Zeitpunkt war ***Bf1*** als Komplementär über seine Einlage hinaus auch mit seinem Privatvermögen zu 100 % haftender Gesellschafter für alle Schulden der Gesellschaft. Die damals abgegebene Bürgschaft wurde durch die…
…eintritt oder die rechtmäßigen Erben die Erbschaft ausschlagen. In allen anderen Fällen sind die Einkünfte der Verlassenschaft natürlichen Personen zuzurechnen. Dabei wird die Universalsukzession (im Steuerrecht) von der Einantwortung auf den Todestag des Erblassers rückbezogen, sodass kein "steuerfreier Zeitraum" entstehen kann. Das gilt auch dann…
…Erbe (Beschwerdeführer) - als Vertragspartei bzw Verkäuferin zu qualifizieren sei. Nach dem Erwerbsvorgang am 16.11.2017 sei die Liegenschaft am 22.12.2017 im Wege der Universalsukzession von der Verlassenschaft auf den Erben zivilrechtlich übertragen worden. Ab diesem Zeitpunkt sei der Erbe vorübergehend (außerbücherlicher) zivilrechtlicher…
…den Vorlageantrag. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Abgabenbehörden sind an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (vgl. VwGH 25.06.992, 91/16/0045). Mit der Einantwortung tritt die Universalsukzession des Erben nach dem Erblasser ein. Der Zustand des ruhenden Nachlasses hört auf; Besitz…
…ich gegen o.a. Bescheid das Rechtsmittel der Beschwerde ein und stelle den Antrag, eine erklärungsgemäße Veranlagung durchzuführen. Die Gesamtrechtsnachfolge oder Universalsukzession ist nicht auf eine einzelne rechtliche Position beschränkt, sondern betrifft den Eintritt des Gesamtrechtsnachfolgers in die Rechtsposition des Rechtsvorgängers. Der Rechtsnachfolger tritt in…
…XY vom 04.12.2011 fest. In der Begründung wurde ausgeführt, dass die Übernahme gemäß § 142 UGB eine Universalsukzession bewirke und das bisherige im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen in Alleineigentum des Übernehmers verwandle (vgl. VwGH 21.12.2000, 2000/16/0563). Deshalb erfolge der Erwerb von…
…19 Abs. 1 BAO lautet: "Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes." Ein Fall einer Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) im zivilrechtlichen Sinn, in dem §…
…19 Abs. 1 BAO lautet: "Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes." Ein Fall einer Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) im zivilrechtlichen Sinn, in dem §…
…100%ige Mutter als aufnehmende Gesellschaft rückwirkend per 01.01.2012 genehmigt. Die aufnehmende Muttergesellschaft übernahm gemäß Fusionsvertrag auf dem Weg der Universalsukzession sämtliche Aktiva und Passiva Beschwerdeführerin. Mit Eingabe vom 30.07.2018 nahmen die Vertreter der Beschwerdeführerin den Antrag auf mündliche Verhandlung zurück…
…zuletzt bei der Bank mit aushaftend rund 313.200 €) nicht erst im Zuge der Anwachsung gem. § 142 UGB im Wege einer Universalsukzession in sein Alleineigentum gelangt seien, sondern dass diese von jeher Alleineigentum gewesen seien. Die Gesellschaft dürfe nicht mit ihren Gesellschaftern gleichgesetzt werden…
…19 Abs. 1 BAO lautet: "Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes." Ein Fall von Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) im zivilrechtlichen Sinn, in dem §…
…UGB kann auch im Vertragsweg stattfinden; sie bewirkt einerseits die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird, und andererseits den Eintritt des übernehmenden Gesellschafters in alle Rechspositionen der früheren Gesellschaft kraft Universalsukzession. – Vgl E 4a; E 24a. VwGH 18…
…sie, mit der sich aus der bedingten Erbantrittserklärung ergebenden Einschränkung, auch ohne Weiteres Verpflichtete einer Steuernachzahlung wäre). Aufgrund der eingetretenen Universalsukzession bedarf es entgegen der Ansicht der bescheiderlassenden Behörde keiner "dezidierten Anführung" des Steuerguthabens im Einantwortungsbeschluss. Dies folgt im Übrigen auch bereits aus § 178 AußStrG…
…der Vorgang gesamthaft nicht übergangs- iS von "nachfolgefähig" (vgl Taucher Erbschaften und Ertragsteuern [Wien 1991], 28). Selbst wenn man doch davon ausgehen könnte - was man aber nicht kann -, dass auch das öffentliche Recht die Universalsukzession kennt, so bleibt unter Hinweis auf § 1 Abs 2 iVm …
…die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Nach hL vollzieht sich die Universalsukzession mit der Einantwortung (vgl Werkusch-Christ in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.12 …
…Abs 1 BAO gehen die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers bei einer Gesamtrechtsnachfolge auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Ein Fall von Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) im zivilrechtlichen Sinn, in welchem …
…ON1.03 § 436 Rz 6 mwN). Der Eigentumsübergang erfolgt somit bereits mit der Rechtskraft der Einantwortung, mit der die Universalsukzession des Erben nach dem Erblasser eintritt (vgl BFG 03.01.2022, RV/5100224/2020 unter Hinweis auf Spruzina in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.02 § 819…