…Bf. für die Jahre 2015 bis Mitte 2017 keine Registrierkassenjournale vorlegen konnte, Kalkulationsdifferenzen vorlagen und ungeklärte Einlagen getätigt wurden, weshalb die Außenprüfung (i.d.Folge Ap.) griffweise Zuschätzungen zum erklärten Umsatz und Gewinn (gegenständlich bedeutsam für die Jahre 2018 und 2019 i.H.v. bto…
…übersteigen und Geldquellen vorliegen, die verheimlicht werden, stellt diese Berechnung niemals dar. Besteht für den Prüfer warum auch immer der Verdacht auf Vorliegen einer ungeklärten Vermögenserhöhung, hat das Finanzamt alle meine substantiierten Angaben und Einwendungen auf deren Richtigkeit oder Berechtigung zu überprüfen, auch wenn dies…
…übersteigen und Geldquellen vorliegen, die verheimlicht werden, stellt diese Berechnung niemals dar. Besteht für den Prüfer warum auch immer der Verdacht auf Vorliegen einer ungeklärten Vermögenserhöhung, hat das Finanzamt alle meine substantiierten Angaben und Einwendungen auf deren Richtigkeit oder Berechtigung zu überprüfen, auch wenn dies…
…gegenständlichen Beschwerdefall lag keine Rechtsfrage vor, der grundsätzliche Bedeutung zukam. Die Frage, ob ein Vermögenszuwachs als aufgeklärt oder als ungeklärt geblieben anzusehen ist, ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachfrage (VwGH 11.5.2005, 2001/13/0039). Bei der Lösung der Rechtsfragen…
…gemäß § 184 BAO im Schätzungswege an Hand der ungeklärten Vermögenszugänge zum Ansatz gebracht. Tz 2 Spekulationsgewinn Siehe Beilage 2 Punkt 1 und 2 der Niederschrift über die Schlussbesprechung mit Bericht und Beilage 4 betreffend Bankunterlagen. Änderungen der Besteuerungsgrundlagen Umsatzsteuer | [000] Steuerbarer Umsatz |  …
…ob dem Bf. (restlich) EUR 200.000,00 ungeklärte Vermögenszuwächse zugeflossen sind und dieser Umstand sowohl in der Einkommensteuer, als auch in der Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist. Der Beschwerdeführer (im Folgenden "Bf.") brachte seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 am 29.03.2018 elektronisch mittels…
…bei der im Wesentlichen die ungeklärte Mittelherkunft betreffend das KFZ (AM) hinterfragt wurde. Am 21.12.2011 erfolgte eine weitere Besprechung betreffend die Mittelherkunft des KFZ. Am 28.1.2013 erfolgte ein Gespräch mit dem Bf bei der die Vorlage von Unterlagen zum Nachweis der…
…der freien Beweiswürdigung zu dem Schluss, dass die vom Geschäftsführer eingelegten Geldbeträge von € 60.131,20 nicht aus ungeklärten Quellen stammen. Die Mittelherkunft des auf dem Darlehenskonto gebuchten Betrages konnte schließlich nachgewiesen und ein ungeklärter Vermögenszuwachs nicht festgestellt werden. Ausgehend davon ist vom Ansatz…
…Grund erfolgten vom Beschwerdeführer Bareinzahlungen in die beiden Gesellschaften, die in der Folge wiederum unter dem Titel "Rückzahlungen Darlehen" an ihn überwiesen wurden. Die vom Beschwerdeführer bezogenen Darlehensrückzahlungen bilden daher einen ungeklärten Vermögenszuwachs. Diesbezüglich ist davon auszugehen, dass sich dieser Vermögenszuwachs aus nicht versteuerten Einnahmen…
…und 3. Absatz) - die Betriebsprüfung bei der Zurechnung der geschätzten Beträge zur Einkunftsart "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" zunächst die Annahme vertreten hatte, der ungeklärte Vermögenszuwachs stamme hauptsächlich aus dem Betrieb von drei Bordellen in ***5*** und ***6***, hinsichtlich derer der Bf. als faktisch und tatsächlich für…
…vom Beschwerdeführer behauptete Herkunft. Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach die Frage, ob ein Vermögenszuwachs als aufgeklärt oder ungeklärt geblieben anzusehen ist, eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachfrage ist (VwGH 25.10.1994, 90/14/0181)…
…habe, bis er sie aufgrund der Finanzkrise im Jahr 2008 sowie auch wegen Diebstählen im Umkreis seines Wohnsitzes schrittweise auf Bankkonten der **Bank1** und der **Bank4** eingezahlt habe, hielt die Betriebsprüfung nicht für glaubwürdig und schätzte die für sie ungeklärten Vermögenszuwächse gemäß § 184 BAO, wie…
…fest, dass im Zuge der Prüfung eine Vermögensdeckungsrechnung vorgenommen worden sei. Diese habe ungeklärte Geldzuflüsse ergeben. Für den Prüfungszeitraum sei daher eine Hinzurechnung von Euro 10.000,-- netto vorzunehmen. Der Vermögensdeckungsrechnung ist der Bf in einer Stellungnahme (vom 14.01.2016) im Wesentlichen nicht entgegengetreten…
1. Gemäß § 93 Abs. 1 FinStrG in der Fassung des (idFd) BGBl I 2010/104, mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2011, bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) oder einer Personendurchsuchung (Abs. 3) einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem…
Weitere GZn. RV/5300031/2019 RV/5300032/2019 RV/5300033/2019 RV/5300034/2019 RV/5300035/2019 RV/5300036/2019 RV/5300037/2019 RV/5300038/2019 RV/5300039/2019 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache…
…iHv € 205.000 (Tz 2, AP-Bericht) ein nicht aufgeklärter Kapitalzufluss mit einem Betrag von € 175.326,27 zugeschätzt. Die von der Abgabenbehörde behaupteten ungeklärten Vermögenszuwächse werden vom Verlassenschaftskurator in seiner Stellungnahme vom 7.3.2025 bestritten. Es gäbe keine Beweise für das…
1) Verfassungswidrigkeit des § 29 Abs. 6 FinStrG 2) Umfang der Bemessungsgrundlage einer Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG: Alle "anlässlich" einer Prüfung bekannt gegebenen Abgabenverkürzungen oder nur Abgabenverkürzungen, die hinsichtlich des vom Prüfungsauftrag umfassten Prüfungszeitraumes und der umfassten Abgaben dargelegt wurden? Höhe des sich aus…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit dem gegenständlichen Vorlageantrag wurde die Beschwerde auf die nach einer Außenprüfung ergangen Einkommensteuerbescheide eingeschränkt. Dabei wurden bei dem im Bereich EDV-Dienstleistungen tätigen Beschwerdeführer ***Bf *** unter anderem ungeklärte Vermögenszuwächse festgestellt, weshalb mittels Vermögensdeckungsrechnung eine Schätzung der Einkünfte vorgenommen wurde (vgl. Tz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache S, (Bf.) vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 07.04.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Waldviertel vom 07.02.2017, betreffend Abgabenerhöhung…
Nach Beendigung der Außenprüfung wurden die Verfahren betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003, 2004 und 2005 auf Basis der getroffenen Feststellungen wiederaufgenommen und neue Einkommensteuerbescheide erlassen. Dem Bf. wurden die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Ausmaß der bei der geprüften Gesellschaft festgestellten Scheinrechnungen als Einkünfte…