…ärztliches Gutachten vom 14. September 2020 übermittelt, mit welchem bestätigt wurde, dass die Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen bereits vor dem vollendeten 21. Lebensjahr eingetreten ist. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung als unbegründet ab. Es hielt fest, dass der Beschwerdeführer im…
…Nach § 8 Abs. 6 FLAG 1967 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Strittig war im gegenständlichen Fall die Frage, ob…
…schleichenden Verlauf nehmen. Somit wäre es primär am Beschwerdeführer gelegen, den behaupteten Sachverhalt, nämlich die bereits vor der Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, klar und ohne Möglichkeit eines Zweifels nachzuweisen (vgl UFS 7.6.2005, RV/0688…
…für Soziales und Behindertenwesen in Zweifel zu ziehen. Damit steht fest, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe nach § 6 Abs 2 lit d FLAG 1967 nicht erfüllt sind. Die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen ist nicht vor Vollendung des…
…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…
…Schizophrenie mit progredientem Verlauf leide. Das Sachverständigengutachten stellte neuerlich einen Grad der Behinderung mit 50 % fest und zwar rückwirkend ab 1.4.1980. Die Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen wurde dem Bf. jedoch erst ab Juni 1986 attestiert und zwar mit der Begründung…
…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…
…Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, eingetreten ist. Als Nachweis dafür dient eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen. Unter diesen Prämissen ist es Aufgabe des Bundesfinanzgerichtes die vorliegenden ärztlichen Gutachten und Bescheinigungen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf deren Schlüssigkeit zu…
…festgehalten, dass dem Finanzamt systembedingt zur Entscheidung nur die sog. "Metadaten" der Gutachten zur Verfügung stehen, also im Wesentlichen bloß der Behinderungsgrad, die Angabe, ob eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vorliegt, und ob diese vor dem 18. bzw. 21. Lebensjahr…
…weiteren Gutachtens im Wege des Sozialministeriumservice, das wie folgt lautet: "Aktenmäßiges Nervenfachärztliches-Sachverständigengutachten Betreff: Beschwerde- erhöhte Familienbeihilfe Erwerbsunfähigkeit Die beiden Gutachten (25 11 2015, 15 12 2017) verneinen eine Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen vor dem 21. LJ. Die Sachwalterin hat offensichtlich neue…
… 8 Abs. 6 FLAG 1967 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Die ärztliche Bescheinigung bildet jedenfalls die Grundlage für die…
…Nach § 8 Abs. 6 FLAG 1967 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Ein Eigenanspruch der Bf wäre somit dann gegeben…
…Einbeziehung der Berufungsschrift und der vorgelegten Unterlagen) Ihrer Behinderung vorzunehmen. Nachdem im Gutachten vom 25.4.2013 (Anm.: das Gutachten wurde in der Berufungsvorentscheidung wiedergegeben) zwar eine 60%ige Behinderung aber nicht die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen festgestellt worden sei…
…vom 7. März 2013 unter Verweis auf die Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 mit der Begründung ab, dass auf Grund der Bescheinigung des Bundessozialamtes die voraussichtliche dauernde Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen ab September 2006 bestätigt worden sei, also somit nach dem 25. Lebensjahr…
…d FLAG 1967, nämlich der Nachweis des Vorliegens einer dauernden Unfähigkeit, sich aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine (schlüssige) Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nicht vor. Mangels Vorliegens der Voraussetzungen…
…21. Lebensjahres vorlag. Der Nachweis des Behinderungsgrades oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, hat gemäß § 8 Abs. 6 FLAG zwingend durch eine Bescheinigung des Bundessozialamtes auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens zu erfolgen. Der Verfassungsgerichtshof stellte in diesem Zusammenhang fest (vgl…
…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…
…auf erhöhte Familienbeihilfe besteht somit bei der Erfüllung aller übrigen Voraussetzungen nur dann, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für die allgemeine Familienbeihilfe erfüllt sind. Die medizinischen Sachverständigengutachten gehen davon aus, dass eine dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, jedenfalls nicht vor dem 21. Lebensjahr bzw…
…spätestens alle fünf Jahre neu festzustellen, wenn nach Art und Umfang eine mögliche Änderung zu erwarten ist." § 8 Abs 6 FLAG 1967 bestimmt auszugsweise: "Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist vom Bundesamt für Soziales und…
…Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen, jetzt Sozialministeriumservice, auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Die diesbezüglichen Kosten sind aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu ersetzen (…