…vertrat der Bf, die Uneinbringlichkeit der Forderungen der ***L*** gegenüber der ***D*** GmbH und der ***G_GmbH*** sei mit Rechtskraft der Vergleiche im Februar 2025 eingetreten, und brachte dazu vor, dass v.a. die von der ***D*** GmbH eingewendeten Mängel lediglich behauptet, aber nie objektivierbar…
…sei im Jahr 2007 aber ein Forderungsverlust 10% USt in Höhe von € 70.798,04 eingetreten. Entgegen dem ausdrücklichen Nachweisverlangen des Verwaltungsgerichtes (Vorhalt mit Beschluss vom 10.03.2021) wurden keine Belege zur Dokumentation der Uneinbringlichkeit der betreffenden Forderungen vorgelegt und der Ausfall des…
…die Aufrechnung der Abgabenforderung, welche aus der Berichtigung der Vorsteuern gemäß § 16 Abs 3 UStG 1994 infolge Uneinbringlichkeit von Lieferantenforderungen und Leistungsentgelten resultierte, mit dem im Zeitpunkt der Eröffnung des Konkursverfahren betehenden Guthaben zu Recht erfolgt ist. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 215 Abs…
…Zuschüsse von Eigentümerseite überwunden wurden. Für den Ausgleich der zu erwartenden Verluste wurde lt. diesem Lagebericht mit dem Haupteigentümer eine entsprechende Regelung zur Wahrung der Liquidität getroffen. Diese Ausführungen für das Jahr 2010 zeigen deutlich, dass im Jahr 2009 jedenfalls keine Uneinbringlichkeit von Forderungen der…
…Abs. 3 UStG 1994 aufgrund der Uneinbringlichkeit von Forderungen gegenüber der ***T*** GmbH geltend gemacht wurden. Mit Rückzahlungsanträgen vom 25.09.2024 (zur USt 07/2023) und vom 01.10.2024 (zur USt 09/2023) wurden die Auszahlungen von Gutschriften iHv € ***Betrag_5*** bzw…
…gewesen sei und eben eine neue (negative) Abgabenforderung begründe. Am ehesten sei noch die von der Finanzverwaltung angeführte Judikatur des VwGH vom 20.05.2010, 2005/15/0163, zu den dort angeführten Fällen der Uneinbringlichkeit von Forderungen einschlägig. Nach Ansicht des VwGH sei der Sachverhalt…
…dass Geschäftsführer, deren schuldhaftes Verhalten kausal ist an der Uneinbringlichkeit von Steuern ist, zur Haftung gemäß §§ 9 Abs,1, 224 Abs.1 BAO heran gezogen werden. Der Umstand, dass gleichartige Rechtsträger-im Gegensatz zum M Schulverein-Förderungen erhalten hatten, die ihnen (möglicherweise) die Steuerentrichtung erleichtert…
…2013 führte das Finanzamt aus, dass die Uneinbringlichkeit von Forderungen gegenüber den Kunden den Geschäftsführer einer GmbH von der Verpflichtung zur Entrichtung fälliger Abgaben nicht entbinde. Vielmehr könne der Vertreter einer GmbH seiner Pflicht zur Entrichtung von Abgaben nur insoweit nachkommen, als hiefür auch liquide…
…Vorsteuerrückrechnung im Ausmaß von 190.654,54 €. Strittig ist gegenständlich, ob die Vorsteuerrückrechnung bei der Beschwerdeführerin als Organträgerin (Ansicht der belangten Behörde) oder bei der Organgesellschaft (Ansicht der Beschwerdeführerin) vorzunehmen ist. Die Beschwerdeführerin führt diesbezüglich aus, dass die Uneinbringlichkeit der Forderungen der Drittgläubiger der…
…Falle des Vorliegens einer Uneinbringlichkeit einer Forderung bzw. des Entgeltes geregelt sei. Es werde dort auf mehrere EuGH-Urteile verwiesen, wo einerseits die Berichtigung schon dann durchgeführt werden müsste, wenn das Entgelt unabhängig von einem eventuellen Forderungsverkauf in einem Zeitraum von zwei bis fünf Jahren…
…U), dem weitere folgten, sowie die Uneinbringlichkeit von Forderungen aus im Anlauf befindlichen Projekten. Die Kosten der Gesellschaft konnten nicht im gleichen Ausmaß und in der gleichen Geschwindigkeit reduziert werden. Aus all dem oben Ausgeführten ergibt sich, dass ich keine Vernachlässigung der Verpflichtungen als Geschäftsführer…
…Dieser sieht vor, dass die Gläubiger 25% ihrer Forderungen erhalten. Daraus ergibt sich die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen im Ausmaß von 75% bei der Primärschuldnerin. Da die Quote im Haftungsbescheid bisher nicht berücksichtigt wurde, war der Berufung insoweit stattzugeben und die Haftungsschuldigkeiten jeweils um 25% zu…
…G. zeichnungsberechtigt. Als handelsrechtlicher Geschäftsführer war der Bf. daher grundsätzlich verpflichtet für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften im Zeitraum seiner Geschäftsführung Sorge zu tragen. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist generell auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem, der…
…2010 rechtskräftig bestätigt. Als handelsrechtlicher Geschäftsführer war der Bf. daher grundsätzlich verpflichtet für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften im Zeitraum seiner Geschäftsführung Sorge zu tragen. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist generell auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem…
…idR der Nennwert der Forderung (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht dies dem Fakturenbetrag). Der Teilwert richtet sich nach der Fälligkeit, Verzinslichkeit und der Einbringlichkeit (vgl. Doralt/Mayr, EStG14, § 6 Tzen 201 ff). Eine Wertberechtigung wegen Uneinbringlichkeit ergibt sich unabhängig von der Gewinnermittlungsart zwingend…
…der Nennwert der Forderung (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht dies dem Fakturenbetrag). Der Teilwert richtet sich nach der Fälligkeit, Verzinslichkeit und der Einbringlichkeit (vgl. Doralt/Mayr, EStG 14 , § 6 Tzen 201 ff). Eine Wertberechtigung wegen Uneinbringlichkeit ergibt sich unabhängig von der Gewinnermittlungsart zwingend…
…zumindest teilweise) Uneinbringlichkeit der betreffenden Beiträge beim Primärschuldner ist. Erst wenn sie fest steht, ist auf die Prüfung der für eine Haftung nach dieser Bestimmung maßgebenden weiteren, an die Person des allenfalls Haftungspflichtigen geknüpften Voraussetzungen einzugehen. Die Uneinbringlichkeit von 70 % der Forderungen stand jedenfalls bereits…
…so steht dies einer Änderung der Bemessungsgrundlage gleich. Dies wird als gegeben angesehen, wenn mit der Durchsetzung der Forderung praktisch nicht mehr zu rechnen ist. Bei Zahlungsunfähigkeit ist nach der Rechtsprechung des VwGH jedenfalls von Uneinbringlichkeit auszugehen (vgl. VwGH 20.10.2004, 2001/14/0128…
…der Bf. im Zeitraum seiner Geschäftsführung grundsätzlich verpflichtet war, für die Einhaltung der abgabenrechtlichen Vorschriften Sorge zu tragen. Zur Frage, ob nun eine schuldhafte Pflichtverletzung, welche eine Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten bewirkt hat, vorliegt ist zunächst Folgendes auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem, der vorgibt, dass…
…ist, wenn die Behörde in dem Bescheid zur Geschäftsführerhaftung betreffend Beitragsschuldigkeiten keine Feststellungen trifft, ob und in welchem Umfang konkret Gehälter ausbezahlt und damit Dienstnehmeranteile einbehalten wurden beziehungsweise ob die Uneinbringlichkeit von Beitragsschuldigkeiten auf Meldepflichtverletzungen zurückzuführen war, sondern nur ganz allgemein darauf hingewiesen wird, dass…