…VfSlg 8105). Umsatzsteuerrechtlich ist vielmehr erforderlich, dass die Uneinbringlichkeit der Forderung feststeht. Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn mit ihrem Eingang bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (nach den Erfahrungen des Wirtschaftslebens) in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann, wenn sie objektiv wertlos ist (vgl.VwGH 23.11…
…sei auch im eigenen Interesse der Bf erfolgt, da bei einem Konkursantrag die Bf durch den Masseverwalter liquidiert worden wäre und die Vermögensgegenstände veräußert worden wären. In den Jahren bis zum Bilanzstichtag sei die Forderung fremdüblich verzinst worden. Auf die beiliegenden Ausdrucke des Verrechnungskontos werde…
…dass eine Wertberichtigung im Jahr 2000 keinesfalls hätte vorgenommen werden können, da die Forderung laut Schuldanerkenntnis vom 15.10.1997 erst am 15.10.2002 fällig gewesen sei. Demnach seien alle vor diesem Datum entstandenen Beweismittel irrelevant. Grundsätzlich kann die Uneinbringlichkeit einer Forderung zu jeder…
…Dubiosität). Uneinbringlichkeit bedeutet Realität, nicht Vermutung (VwGH 23.1.1989, 87/15/0031; VwGH 20.10.2004, 2001/14/0128; VwGH 22.9.2005, 2003/14/0036; VwGH 3.9.2008, 2003/13/0109; VwGH 28.10.2008, 2006/15/0361). Uneinbringlich ist eine Forderung…
…ihr bereits zu diesem Zeitpunkt von der Uneinbringlichkeit des beschwerdegegenständlichen verglichenen Forderung auszugehen ist. Bei den beiden (ehemaligen) Geschäftsführern, GF2 und GF1 , wurden jeweils am 19. Juli 2010 erfolglose Vollstreckungsversuche vorgenommen. GF2 hatte bereits zuvor, am 15. Oktober 2009, eine eidesstattliche Versicherung geleistet. GF1 tat…
…und keiner weiteren Auslegung mehr zugänglichen Wortlaut nur auf Forderungen und nicht auf Schulden, obwohl sonst für Kapitalforderungen und Schulden die gleichen Regeln anzuwenden sind. § 14 Abs. 2 BewG bezieht sich nicht auf Schulden, denn der Nichtansatz einer Forderung wegen allfälliger Uneinbringlichkeit führt nicht dazu…
…und keiner weiteren Auslegung mehr zugänglichen Wortlaut nur auf Forderungen und nicht auf Schulden, obwohl sonst für Kapitalforderungen und Schulden die gleichen Regeln anzuwenden sind. § 14 Abs. 2 BewG bezieht sich nicht auf Schulden, denn der Nichtansatz einer Forderung wegen allfälliger Uneinbringlichkeit führt nicht dazu…
…bei Geltendmachung der Forderung an diesem Stichtag vom Schuldner gefordert werden konnte (Nennwert) (Gürsching/Stenger, dKommentar zum Bewertungsrecht, 110. Lieferung (Juni 2010), zu § 12 dBewG, Anm. 19). § 14 Abs. 2 BewG bezieht sich nicht auf Schulden, denn der Nichtansatz einer Forderung wegen Uneinbringlichkeit führt nicht…
…bei Geltendmachung der Forderung an diesem Stichtag vom Schuldner gefordert werden konnte (Nennwert) (Gürsching/Stenger, dKommentar zum Bewertungsrecht, 110. Lieferung (Juni 2010), zu § 12 dBewG, Anm. 19). § 14 Abs. 2 BewG bezieht sich nicht auf Schulden, denn der Nichtansatz einer Forderung wegen Uneinbringlichkeit führt nicht…
…dass die Uneinbringlichkeit der Forderung der Beschwerdeführerin zum Bilanzstichtag bekannt war. In Beantwortung wurden drei Kopien von Artikeln aus Zeitungen bzw. Zeitschriften vorgelegt: Beilage 1: Zeitschrift News, undatiert, „Wichtiger Zeuge in Sauna-Affäre ist tot. (…) Der Schuldner D hatte zuletzt eine Amtshaftungsklage gegen die…
…Weiterführung des Betriebes seines Schuldners keine Schritte zur zwangsweisen Einbringung seiner Forderung unternommen, erscheint eine volle Wertberichtigung der Forderung gegen diesen Schuldner nicht gerechtfertigt (VwGH 16.06.1970, 405/68). Die Uneinbringlichkeit einer Forderung ist nicht im Ursprungsjahr, in dem also die Forderung entstanden ist…
…G.GmbH nach der Rechnungslegung eingeholte Rechtsmeinung, von einer gerichtlichen Geltendmachung des Anspruches sei im Hinblick auf die fehlende vertragliche Vereinbarung dringend abzuraten. Der Ansicht der Finanzstrafbehörde, dass nur durch ein entsprechendes Urteil die Uneinbringlichkeit einer Forderung nachgewiesen werden kann, ist daher entgegen zu halten…
…dass die Forderung in absehbarer Zeit bedient werden könnte. Die Bf. vertrete daher nach wie vor den Standpunkt, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung (im Wesentlichen auch Prüfungszeitraum = 04/2013) eine Uneinbringlichkeit der Forderungen keinesfalls ersichtlich war und die ZZ zu diesem Zeitpunkt jedenfalls mit…
…Gesellschaftsrechte zu erhöhen, kann nicht gleichzeitig eine Forderung sein, die wegen Uneinbringlichkeit mit Null zu bewerten ist. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis…
…1 BewG hat die Bewertung von Kapitalforderungen zum Nennwert zu erfolgen, wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen. Nach Ansicht des VwGH (VwGH vom 10.10.1996, 94/15/0102) gilt die Uneinbringlichkeit einer Forderung als ,,besonderer Umstand“. Forderungen, die uneinbringlich sind…
…EURO ausgewiesen. Dieses Restentgelt wurde von der Leistungsempfängerin auf einen Betrag von 13.986,46 netto korrigiert und nur in diesem Umfang anerkannt und bezahlt. Zufolge § 16 Abs. 3 Z 1 UStG 1994 führt die Uneinbringlichkeit einer Forderung zu einer Berichtigung der Umsatzsteuer. Das Gesetz…
…bewerten gewesen. Zur Wertermittlung dieser Forderung sei- nach Maßgabe des § 7 Abs.2 KVG- § 14 Abs.1 BewG heranzuziehen, wonach besondere Umstände einen geringeren Wert als den Nennwert begründen würden. Ein derart besonderer Umstand, sei -nach der Rechtsprechung des VwGH- die Uneinbringlichkeit einer Forderung. Auch…
…Feststellung, dass im Jahr 2013 keine Umstände eingetreten sind, die eine Uneinbringlichkeit der streitgegenständlichen Forderung über den Differenzbetrag zwischen dem Verkaufserlös von € 76.533,28 und dem zu diesem Zeitpunkt aushaftenden Betrag von € 967.333,62 belegen könnten, gründet sich vor allem darauf…
…nicht dargelegt, weshalb diese Forderung gegenüber der WG KI aus der Abwasserrechnung 2005 uneinbringlich sein soll und es wurde das Vorliegen einer Uneinbringlichkeit im Sinne einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auch nicht glaubhaft gemacht, zumal er die Abwasserrechnung 2006 soweit ihre Ausstellung korrekt war auch bezahlt…
…Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, insbesondere durch den Wegfall von großen Kunden bzw der Uneinbringlichkeit einer Forderung bei einem Kunden habe am 9. Juni 2016 der Konkursantrag gestellt werden müssen. Der Haftungsbescheid für die zweite Geschäftsführerin beziehe sich auf den Zeitraum 11/2013 bis…