…weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Nachsichtswerbers kommen kann (VwGH 22.9.2000, 95/15/0090). Die Bf. hat nun im Nachsichtsansuchen dargetan, dass das Finanzamt zur Einbringung des Abgabenrückstandes eine Gehaltspfändung vorgenommen…
…die Einstellung des Geschäftsbetriebes bei der o.a. Firma ist die Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes beim Primärschuldner entstanden.“ In der dagegen fristgerecht eingebrachten Beschwerde vom 20. Dezember 2017 wird der Haftungsbescheid wie folgt angefochten: „Über das Vermögen der C. GmbH, Wien1, wurde mit Beschluss des Gerichtes…
…und von der Abgabenbehörde festgestellten wirtschaftlichen Verhältnisse nicht erwarten lassen, dass der Abgabenrückstand eingebracht werden könne. Aufgrund des bekanntgewordenen Verkaufes einer Liegenschaft und dem daraus resultierenden Erlös sei von der Uneinbringlichkeit des Rückstandes nicht mehr auszugehen, weshalb die Löschung mit Bescheid vom 13.12.2022…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 27.3.1996, 92/13/0291) eine mangelnde Ermittlungstätigkeit der Abgabenbehörde nicht als Verletzung von Verfahrensvorschriften vorgeworfen werden. Das Finanzamt hat im angefochtenen Bescheid das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit als nicht gegeben beurteilt, weil die Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes dokumentiert sei…
…die Eröffnung des Sanierungsverfahrens am aa/bb/cccc über das Vermögen der GmbH und dem in der Tagsatzung vom 13.03.2017 vorgelegten Sanierungsplanvorschlag mit einer Quote von 20% stand zum Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides am 22.03.2017 die Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes von…
…auf die Bestimmungen des § 7 Abs. 2 BAO verwiesen, wonach sich persönliche Haftungen auch auf Nebenansprüche erstrecken würden. Ebenso seien Zwangs- u. Ordnungsstrafen im Wege der Geschäftsführerhaftung geltend zu machen. Durch die Einstellung des Geschäftsbetriebes bei der GmbH sei die Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes beim Primärschuldner…
…die Uneinbringlichkeit nicht nur beim Abgabenschuldner selbst, sondern auch bei allenfalls als Mitschuldner oder Haftende in Betracht kommenden Personen gegeben sein muss (vgl VwGH 31. März 2011, 2010/15/0150). Da im Beschwerdefall eine überschuldete Verlassenschaft vorlag und somit lediglich antragsgemäß die Überlassung des Nachlasses…
…Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährde. Persönliche Unbilligkeit könne neben Existenzgefährdung auch schon vorliegen, wenn die Abgabeneinhebung mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich seien, etwa indem nur noch die Veräußerung von Vermögen möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme. Bei einer Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes liege…
…Schreiben vom 15.11.2010 Gelegenheit gegeben hat, derartige Nachweise zu erbringen. Mit dem bloßen Hinweis in der Stellungnahme vom 14.12.2010 auf die Höhe des Abgabenrückstandes am 16.11.2007 in Verbindung mit der Behauptung, andere Gläubiger mit Forderungen im Gesamtbetrag von zirka…
…der begehrten Nachsicht zu verneinen. Plakativ zeigt sich dies etwa daran, dass das Finanzamt behauptet die Beschwerdeführerin habe die Unbilligkeit mit der,,Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes" oder mit "der Kostenüberwälzung im Konzern bzw einer Patronatserklärung" begründet. Das trifft zwar nicht zu, erlaubt es dem Finanzamt aber…
…Nachfolgende Exekutionsversuche blieben erfolglos, zu geringfügigen Verminderungen des Rückstandes kam es allein durch Gutschriften aus den Einkommensteuerveranlagungen für die Jahre ab 2012. In seinem Bericht vom 17.3.2022 stellte der Vollstrecker die Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes fest. Der (am ***x***.1961 geborene) Beschwerdeführer lebe in…
…nicht unbillig erscheinen. Bei einer Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes liegt eine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des § 236 BAO nicht vor. Eine Unbilligkeit ist nach der Judikatur auch dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch…
…Werkvertrages seines Arbeitgebers oder iRe einer Arbeitskräfteüberlassung im anderen Mitgliedstaat tätig wird. A1-Bescheinigung sind keine tauglichen Beweismittel, dass von einer grenzüberschreitenden Arbeitskräftegestellung auszugehen ist. Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes Maßnahmen nach § 206 liegen im Ermessen der für die Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörde bzw der Verwaltungsgerichte (Ritz/Koran…
…bei Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes eine Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO nicht vorliegt. Ist die Abgabenschuld tatsächlich uneinbringlich, kann eine Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung nicht gegeben sein (vgl. dazu auch VwGH 29.4.2010, 2006/15/0278). Für den Fall der dauernden Uneinbringlichkeit fälliger…
…im Firmenbuch gelöscht (Auszug Firmenbuch x). Mit dem Vorhalt des Finanzamtes vom 08.08.2018 wurde der Bf. in Kenntnis gesetzt, dass auf dem Abgabenkonto der X.GmbH im beigelegten Rückstandsausweis einzeln aufgelistete Abgabenrückstände in der Höhe von insgesamt 110.629,20 € unberichtigt aushaften…
…Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Dem Bf oblag als vertretungsbefugtem Geschäftsführer bzw als Abwickler/Liquidator der abgabepflichtigen Gesellschaft im Zeitraum von 26. April 2016 bis zur Löschung im Firmenbuch per 11. Mai 2017 die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft. Mit Erlassung des Haftungsbescheides am 26…
…nicht unbillig erscheinen. Bei einer Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes liegt eine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des § 236 BAO nicht vor. Eine Unbilligkeit ist nach der Judikatur auch dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch…
…die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner Familie gefährdet oder die Abstattung mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten (so insbesondere einer Vermögensverschleuderung) verbunden wäre. Bei einer Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes liege eine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des § 236 BAO nicht vor. Seitens des Finanzamtes konnte…
…wurde. Da sohin jene Pflichtverletzungen, die der Beschwerdeführer zu verantworten hat, nicht ursächlich für die nunmehrige Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes sind, kommt eine Haftung des Beschwerdeführers nach § 9 BAO für USt und KöSt (und folglich auch für Anspruchszinsen zur KöSt, die zudem erst nach Abberufung der…
…Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährdet. Persönliche Unbilligkeit kann neben Existenzgefährdung auch schon vorliegen, wenn die Abgabeneinhebung mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, etwa indem nur noch die Veräußerung von Vermögen möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleich käme. Bei einer Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes…