…Judikatur ebenso das Vorliegen einer Unbilligkeit zu prüfen. Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles kann eine persönliche oder eine sachliche sein und ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für das in § 236 BAO vorgesehene Ermessen. Die Prüfung der Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe ist von der…
…BAO). Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles kann eine persönliche oder sachliche sein (zB VwGH 20.05.2010, 2006/15/0337; VwGH 17.11.2010, 2007/13/0135). Die Bf brachte in ihrem Nachsichtsansuchen die sachliche Unbilligkeit der Einhebung von Kammerumlage…
…5. Persönliche Unbilligkeit Nach § 236 BAO könnten fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach Lage des Falles unbillig wäre. Nach § 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des …
…0138). Mangels Darlegung des Vorliegens der Voraussetzungen der Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles des § 236 BAO konnte die beantragte Nachsicht somit nicht gewährt werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision…
…Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Gemäß § 236 Abs. 3 BAO gelten die Bestimmungen des § 235 Abs. 2 und 3 auch für die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten. Eine sachliche Unbilligkeit…
…sachliche Unbilligkeit kann im gegenständlichen Fall sohin auch nicht erblickt werden. Die im Ermessen der Abgabenbehörde liegende Entscheidung, ob eine Nachsicht zu bewilligen ist, hat zur Voraussetzung, dass die Einhebung der Abgabenschuldigkeit nach der Lage des Falles unbillig ist. Die Frage der Beurteilung der Unbilligkeit…
…nach der Lage des Falles unbillig“ (VwGH 28.4.2004, 2001/14/0022). Sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung ist grundsätzlich dann anzunehmen, in denen das außergewöhnliche Entstehen einer Abgabenschuld zu einem unproportionalen Vermögenseingriff beim Steuerpflichtigen führt. Der in der anormalen Belastungswirkung und verglichen mit ähnlichen Fällen…
…Sinn des § 236 BAO bewirken (vgl. VwGH 24.6.2009, 2007/15/0045; VwGH 22.4.2004, 2000/15/0196; UFS vom 08.02.2011, RV/1017-L/09). Unrichtige Auskünfte im Einzelfall können Treu und Glauben verletzen und eine Unbilligkeit nach Lage des Falles…
…in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt" verursacht worden ist. Die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe stellt somit ein vom Gesetzgeber durchaus beabsichtigtes Ergebnis dar, welches nicht eine Unbilligkeit nach der Lage des Falles zu begründen vermag (BFG 26.07.2022, RV…
…Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles kann eine persönliche oder sachliche sein (zB VwGH 20.5.2010, 2006/15/0337 ; 17.11.2010, 2007/13/0135 ). Festzuhalten ist vorab, dass der BF im gegenständlichen Verfahren nicht mit einer sachlichen Unbilligkeit der…
…stellen keine Doppelbesteuerung bei der Bf. dar. Da im vorliegenden Fall sowohl das Vorliegen einer sachlichen als auch persönlichen Unbilligkeit der Abgabeneinhebung zu verneinen war, diese Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles jedoch tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung ist…
…Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Diese Bestimmung findet auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung (§ 236 Abs. 2 BAO). Die in § 236 BAO geforderte Unbilligkeit kann entweder persönlich…
…1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn die Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Eine persönliche Unbilligkeit liegt vor, wenn die Einhebung die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährdet bzw. die Einhebung mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden ist…
…entzogen. Eine tatbestandsmäßige Unbilligkeit des Einhebungseinzelfalles ist eben dann nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt, durch die alle von dem betreffenden Gesetz erfassten Abgabepflichtigen in gleicher Weise berührt werden. Wenn auch eine Unbilligkeit nach der Lage des Falles anzunehmen sein könnte…
…120 Rz. 11). Nach Lage des Falles sind keine besonderen Umstände zu erkennen. Wie bereits in der Beschwerdevorentscheidung ausgeführt, wäre es jedem anderen Beteiligten in der Situation des Bf. gleich ergangen. Die Inanspruchnahme des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung ist dann nicht zulässig, wenn das Fahrzeug…
…durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Diese Bestimmung findet gemäß Abs. 2 leg. cit. auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. §§ 1 bis 3 der Verordnung zu § 236 BAO lauten: § 1. Die Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO…
…Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. In Ihrem Fall wurde die Abgabenschuld durch Überrechnung eines Guthabens bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt getilgt. Zur Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten musste nicht auf Ihre Einkünfte gegriffen werden, somit sei Ihre Lebensführung in keiner Weise beeinträchtigt. Eine persönliche Unbilligkeit…
…Nachsicht dem Abgabengläubiger und damit der Allgemeinheit überbunden werden kann. Dabei kommt der Durchsetzbarkeit eines allfälligen Schadenersatzanspruches keine Bedeutung zu. Mangels Darlegung des Vorliegens der Voraussetzung der Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles des § 236 BAO konnte die beantragte Nachsicht somit nicht gewährt…
…und eine Unbilligkeit nach Lage des Falles und die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zur Folge haben. Zwischenzeitlich hat die Partei die seitens des Finanzamtes zur Überweisung gebrachten Beträge der erhöhten Familienbeihilfe für ihr Kind gutgläubig und zur Gänze verbraucht. Ein korrekter Vollzug der Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetz…
…Anwendungsbereich des § 26 Abs. 1 FLAG grundsätzlich als unmaßgeblich erachtet hat. Die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe einschließlich der Kinderabsetzbeträge stellt somit ein vom Gesetzgeber durchaus beabsichtigtes Ergebnis dar, welches nicht eine Unbilligkeit nach der Lage des Falles zu begründen vermag. Eine sachliche Unbilligkeit der…