…Verfahrensgang Am 13.10.2023 wurde eine Umsatzsteuervoranmeldung 08/2023 elektronisch eingereicht und darin ein Vorsteuerüberschuss in Höhe von 54.938,14 € geltend gemacht. Das Finanzamt kündigte am 25.10.2023 eine Umsatzsteuersonderprüfung für den Zeitraum Jänner bis August 2023 an. Noch vor Prüfungsbeginn…
…spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abgeführt zu haben b) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für 5/2019 iHv € 7.677,65, 6/2019 iHv € 6.293,87, 7/2019…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache N.N. GmbH, Adr.Bf., vertreten durch Z.Z. Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, Adr.StB, betreffend Beschwerde vom 04. April 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24. März 2022 betreffend Verspätungszuschlag / USt…
…Tatsächlicher Prüfungsbeginn war der 1.3.2022, 9:15 Uhr. Erst am 1.3.2022 wurde die Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum 12/2021 elektronisch eingereicht und darin ein Vorsteuerüberschuss in Höhe von 35.460,90 € erklärt. Der erklärte Überschuss wurde im Rahmen der Prüfung…
…insbesondere, wenn bereits eine Aufforderung der Behörde zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung 10-12/2021 übermittelt wurde. In der Unterlassung der zumutbaren Sorgfalt zur rechtzeitigen Erklärungsabgabe ist daher keine entschuldbare Fehlleistung zu sehen. Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Festsetzung des Verspätungszuschlags lagen somit dem Grunde nach…
…entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und zwar betreffend Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum 7-9/2019 in Höhe von € 63.841,67. ***Bf1*** habe hiedurch das Finanzvergehen nach § 33 Abs…
…Ermessen der Behörde angemessen festzusetzen. Der Bf. habe keinen Vermögensvorteil durch die verspätete Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung lukriert. Die Umsatzsteuer sei indirekt entrichtet worden, da auf dem Finanzamtskonto nach der Verbuchung der ausständigen Erklärungen ein Guthaben zu dessen Gunsten entstanden sei. Die Umsatzsteuer sei indirekt entrichtet…
…X-GmbH unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate 1-12/2014 in Höhe von € 62.081,95 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. Gemäß …
…insgesamt somit € 8.417,82; dadurch bewirkt zu haben, dass er für die genannten Monate (Voranmeldungszeiträume) zu den jeweiligen Fälligkeitstagen weder Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet, noch Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt eingereicht, und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe, und damit Finanzvergehen zu a…
…zu Punkt 1)b) dahingehend abgeändert, dass der Beschuldigte ***Bf1*** vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung von dem § 21 UStG entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen 01/2020 i.H.v. € 2.850,87 02/2020 i.H.v. € 2.850,87 03/2020…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere, weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
Dies, also das geradezu deliktstypisch anmutende anlassfallspezifische Schuldverhalten (Vorsatzform), die zu konstatierenden Milderungsgründe sowohl des § 34 Abs. 1 Z 2 StGB (Unbescholtenheit), als auch die durch entsprechende betrieblichen Zahlungsengpässe bestimmte Ausgangs- bzw. Anlasssituation der Taten (vgl. § 34 Abs. 1 Z 10 StGB), die näherungsweise 62…
…wir Rechnungen mit Rechnungsdatum im Dezember 2021, welche wir bereits im Dezember 2021 erhalten haben, erst in die Umsatzsteuervoranmeldung für Jänner 2022 aufgenommen. Zusätzlich wurde die Steuer aus einer Anzahlungsrechnung irrtümlich bereits im Dezember 2021 als Vorsteuer geltend gemacht, wobei die Zahlung der Anzahlungsrechnung erst…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 10.4.2024 setzte die belangte Behörde gegenüber der Beschwerdeführerin (Bf), weil sie trotz bestehender Verpflichtung die Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum 12/2023 nicht bzw. verspätet eingereicht habe, einen Verspätungszuschlag in Höhe…
…verwiesen. Zusammenfassend ist die Stellungnahme des Beschuldigten folgendermaßen: Der Beschuldigte hat grundsätzlich gewusst, dass am 15ten des zweitfolgenden Monats die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden muss. Laut Beschuldigtem hat ein Wasserschaden dazu geführt, dass die UVA für März 2021 nicht fristgerecht abgegeben werden konnte. Laut Beschuldigtem ging…
…aber was hätte er schon sagen sollen, wir haben das grundsätzlich eh gewusst, am 15ten des zweitfolgenden Monats muss die Umsatzsteuervoranmeldung gemeldet sein. F: Haben Sie immer ALLE notwendigen Unterlagen übergeben? A: Das was da war schon. Beim Aufbuchen waren wir immer wieder mal im…
…am Abgabenkonto ein Guthaben in Höhe von 178.294,46 €. Mit diesem Guthaben wurden die Lohnabgaben für Dezember 2016 bis auf einen Restbetrag von 46.185,08 € abgedeckt. Erst am 6.2.2017 wurde elektronisch die Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum 12/2016 eingereicht…
…Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer reichte die Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum 10-12/2016 nach dem 15.2.2017 (Buchungstag 19.4.2017) ein. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 19.4.2017 wurde daraufhin ein Verspätungszuschlag…
…Entscheidungsgründe Die X.GmbH brachte am 31.03.2016 beim Finanzamt einen Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides ein. Die steuerliche Gebarung der GmbH sei unrichtig. Die Verbuchung der Umsatzsteuervoranmeldungen 10/2012, 01/2013, 03/2013 und 11/2013 - durchwegs Vorsteuergutschriften - sei bisher rechtsgrundlos verweigert worden.…
…die X.GmbH. Die X.GmbH als Rechtsnachfolgerin der X.KG brachte am 31.03.2016 beim Finanzamt einen Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides ein. Die steuerliche Gebarung der nicht mehr existenten KG sei unrichtig. Die Verbuchung der Umsatzsteuervoranmeldungen 12/2012, 01/2013, 03/2013…