…2. Verfahrensrechtliches 2.2.1. Rechtskräftig abgeschlossenes Erstattungsverfahren 2012 und Umsatzsteuerveranlagung 2012 Im Jahr 2012 hat das Finanzamt mit Bescheid vom 5.8.2013 über die Erstattung von Vorsteuern für den Zeitraum 1-12/2012 abgesprochen. Da durch Erkenntnis des BFG vom 15.9.2021…
…Aus der Aktenlage und dem Vorbringen der BF ergibt sich folgender Sachverhalt: Die BF hatte im Jahr 2012 und 2013 steuerpflichtige Umsätze in Österreich, die im Umsatzsteuerveranlagungsverfahren zu erklären waren. Im Jahr 2014 wurden von der BF in Österreich lediglich Umsätze erbracht, für die nach …
…Achatz, UStG5, § 21 UStG, Rz. 60). Es besteht keine Wahlmöglichkeit zwischen regulären Umsatzsteuerveranlagungsverfahren und dem Vorsteuererstattungsverfahren nach der VO. Im gegenständlichen Fall hat die Beschwerdeführerin steuerpflichtige Lieferungen im Inland ausgeführt, weshalb ein Umsatz nach § 1 Abs. 1 Z 1 UStG vorliegt und das Vorsteuererstattungsverfahren gern. …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
…beantragt. Auch in den Jahren 2017 und 2019 wurden keine Umsätze in Österreich erklärt. Für 2017 wurde seitens des Finanzamtes festgestellt, dass aus diesem Grund keine Umsatzsteuerveranlagung erfolgt, für 2019 wurde ein Vorsteuererstattungsantrag eingereicht. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ergibt sich aus der Aktenlage. Rechtliche Beurteilung Gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch WITAGO Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH, Friedlgasse 25 Tür 17, 1190 Wien, über die Beschwerden vom 11. April 2023 und 12. Juli 2023 gegen die Bescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ursula Leopold in der Beschwerdesache Bf, Adr., vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Porzellangasse 51, 1090 Wien, gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 30. Juli 2009, betreffend Verspätungszuschlag zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch Rubatscher Steuer- u. Wirtschaftspr. GmbH, Anichstraße 24, 6020 Innsbruck , gegen die Bescheide des FA Spittal Villach vom 31.10.2012 betreffend Nichtveranlagung zur Umsatz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, AdresseI, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder, AdresseII gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 23.11.2010, betreffend Umsatzsteuer 2007 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer 2007 beträgt…
(5) Werden in einem Dokument, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht oder nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht oder nicht mehr handlungsfähig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinYMCA in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch WTH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26.03.2013, mit welchem die Nichtveranlagung der Umsatzsteuer 2011 festgestellt wurde, zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Deutschland, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. November 2012, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2011, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Bezüglich der Bemessungsgrundlage…
85.739,59 | Umsatzkürzung | | 18.769,49 | | | Gewinnhinzurechnung | 13.263,96 | 19.867,65 | 33.647,28 | 85.739,59 Der steuerbare Umsatz (Kz 000) ändert sich daher wie folgt (siehe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 25.04.2014, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der Frau bfadr gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch , St.Nr. XXX, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2011 sowie Festsetzung von Umsatzsteuer für die Zeiträume 02-12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, über die Beschwerde vom 25.10.2010 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 4.10.2010 betreffend Erstattung von Vorsteuern für 1-12/2009 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
Gemäß § 167 Abs. 2 BAO hat das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe dazu ggfs. die beispielhaft angeführten Erkenntnisse bei Ritz, BAO6, § 167…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 25.04.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt betreffend Umsatzsteuer 2016 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und…
Überdies sind im konkreten Fall ohnehin sogar die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges gem. § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994, dh. die Steuerpflichtigeneigenschaft der fakturierenden Gesellschaft, der ***1*** und somit die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994, dh. die Bauleistungen wurden nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Zwilling in der Beschwerdesache Bf., Adresse, gegen den Bescheid des FA Salzburg-Land vom 06. März 2008, betreffend Umsatzsteuer 2006 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…