IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der Frau bfadr gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch , St.Nr. XXX, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2011 sowie Festsetzung von Umsatzsteuer für die Zeiträume 02-12…
3. Bezüge gemäß § 79 Abs. 2 gelten als im Vorjahr zugeflossen. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84 an das Finanzamt zu übermitteln. (2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache MV als Masseverwalter der Beschwerdeführerin A, (Bf.) über die Beschwerde vom 02.12.2014 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10.11.2014, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 26…
…Abgaben insoweit, als die Abgaben in Folge ihrer Einflussnahme nicht eingebracht werden könnten. Somit liege für die obengenannten drei Herren jedenfalls faktische Geschäftsführung vor und treffe dies jedenfalls auf die Umsatzsteuerrestschuld für das Jahr 2012 zu, da diese am 15.02.2013 fällig geworden und §…
…verdeutlichend hervorzuheben. Für sämtliche Streitjahre wurden während des laufenden Kalenderjahres keine Voranmeldungen eingebracht und keine Vorauszahlungen geleistet, weshalb sich die jeweiligen Verspätungszuschläge von der Umsatzsteuerrestschuld errechnen. Die verspätete Abgabe der Jahreserklärungen beträgt zwischen 2 und 50 Monaten (über vier Jahre). Gesetzliche Bestimmungen: § 134 BAO Abs…
…wurden während des laufenden Kalenderjahres keine Voranmeldungen eingebracht und keine Vorauszahlungen geleistet, weshalb sich die jeweiligen Verspätungszuschläge von der Umsatzsteuerrestschuld errechnen. Die verspätete Abgabe der Jahreserklärungen beträgt zwischen 11,5 Monaten und drei Jahren. Hinsichtlich des Verspätungsschlages für die Vorauszahlungen Jänner 2015 beträgt die Verspätung…
…Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden sei (Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 27. Februar 2012, se ). Hinsichtlich der Entstehung der Umsatzsteuerrestschuld könne den Ausführungen des Bf. in seinem Vorbringen, dass es sich dabei um eine irrtümliche Erfassung zweier Rechnungen unter der selben Rechnungsnummer…
…Erhöhung des monatlichen Umsatzes bzw. der monatlichen Zahllast eingetreten ist und dieser Zeitpunkt oder diese Zeitspanne in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 gelegen war. Eine betragliche Zuordnung von Teilen der Umsatzsteuerrestschuld laut Jahressteuererklärung für 2008 ist daher nicht zweifelsfrei möglich, weshalb insofern die vom…
4. Anwendung der Quote auf Differenz ursprünglicher Betrag und Quotenbetrag (Quotenbetrag 2) | 5. Summe Quotenbeträge (maximaler Haftungsbetrag) | festgesetzter Betrag: € 252,42 | € 185,02 | Summe Verbindlichkeiten: € 1.291.731,37 | Quotenbetrag 2: € 34,88 | Summe Quotenbeträge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ursula Leopold in der Beschwerdesache Bf, Adr., vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Porzellangasse 51, 1090 Wien, gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 30. Juli 2009, betreffend Verspätungszuschlag zu Recht erkannt…
…in die Zeit der Vertretertätigkeit fällt. Dies ist gegenständlich gegeben, zumal die Fälligkeit bezüglich der Umsatzsteuerrestschuld 2013 am 17.2.2014, der Umsatzsteuer 4-6/2014 am 18.8.2014 und der Umsatzsteuer 7-9/2014 am 17.11.2014 eingetreten ist. Eine Haftungsinanspruchnahme des *…
…Monat Februar 2015 wurde nicht vorgelegt. Die Umsatzsteuer 2014 wurde erklärungsgemäß mit dem Bescheid vom 22.04.2016 festgesetzt. Wieso das Finanzamt die Umsatzsteuerrestschuld - die nach Aussage der Bf. durch die Rückgängigmachung zu Unrecht geltend gemachter Vorsteuer in der Jahreserklärung zu Stande kam - der Bf…
…Tz. 40ff). Auf Grund dieser Überlegungen, wonach die Umsatzsteuerrestschuld auf Grund der Veranlagung eigentlich als rückständige Umsatzsteuervorauszahlungen zu betrachten waren, wäre grundsätzlich wie von der Bf. auch argumentiert bei der Beurteilung Säumniszuschlagspflicht auf die einzelnen Umsatzsteuervorauszahlungszeiträume (Quartale) abzustellen und danach die Säumniszuschlagspflicht zu beurteilen (ähnlich…
…selbst die Umsatzsteuererklärung 2009 abgegeben und ihr mit Bescheid vom 7. Juli 2011 die Umsatzsteuerrestschuld in Höhe von € 4.225,74 vorgeschrieben. Die Umsatzsteuererklärung 2010 hat die Bf. in den gegenständlichen Zeiträumen mit einer ausgewiesenen Restschuld in Höhe von € 15.205,76 im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden R1, den Richter R2 und die weiteren Senatsmitglieder L1 und L2 in der Beschwerdesache MV, als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der Bf, über die Beschwerde vom 3. Dezember 2014 gegen den Bescheid des…
…des Geschäftsführers nachzukommen - termingerecht entrichtet werden müssen, anderenfalls die Löhne nur aliquot auszubezahlen gewesen wären. Die Umsatzsteuerveranlagungen für die Jahre 1996 und 1997 hätten letztlich aufgrund von hohen Umsatzsteuerrestschuldigkeiten den Gesamtrückstand von über 1 Million ÖS ergeben, für welche letztlich auch die Haftung ausgesprochen worden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache ***Bf1***, Adresse, vertreten durch V, Adresse, über die Beschwerde vom 29.12.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 15.11.2021, Steuernummer x, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO zu Recht erkannt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P.LL.M in der Beschwerdesache des IV, AdresseIV, als Insolvenzverwalter im Konkurs der Bf, AdresseBf, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 15.3.2016 betreffend Körperschaftsteuer 2007 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Wurmitzer Kurt, Hirschengartenstr 10, 3001 Mauerbach, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 17. September 2013 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO zu Recht…