…auf das Konto der Bf. gebe es nicht. Weiters könne mit der Umsatzsteuervoranmeldung (Antrag) weder ein Antrag auf Buchung von Selbstbemessungsabgaben noch ein Umbuchungs- oder Überrechnungsantrag gestellt werden. Diese Anträge müssten einzeln gestellt werden. Daher müssten auch mehrere Übertragungsprotokolle von Anträgen vorhanden sein. Die Bf…
…und 10.08.2016 sichergestellt wurde, abgewiesen wurde. Da Rückzahlungs-, Umbuchungs- und Überrechnungsanträge nicht im Ermessen der Abgabenbehörde liegen (Ritz, BAO 6 , § 239 Rz 2), ist insoweit rückzuerstatten, umzubuchen oder zu überrechnen, als an „rückzahlbarem“ Guthaben jeweils noch vorhanden ist. Demgemäß sind solche Ersuchen lediglich…
…BAO erlassenen Abgabenbescheiden (vgl. Ritz, aaO, § 97 Tz 1 f, mwH) oder aber dann, wenn der die Grundlage einer Buchung bzw. einer (abweichenden) bescheidmäßigen Erledigung von Rückzahlungs-, Umbuchungs- oder Überrechnungsanträgen bildende Abgabenbescheid überhaupt kein entsprechendes Leistungsgebot enthalten hat (vgl. Ritz, aaO, § 216 Tz 4, mwH)…
…Summe aller Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt. Gem. § 215 der BAO kann nur ein sich aus der Gebarung ergebendes Guthaben Gegenstand einer Umbuchung oder Überrechnung sein (VwGH 14.3.1988, 86/15/0075). Sie haben recht, dass die Abgabennachforderung erst am 26.03.2020…
…daher nicht von der Erledigung der Beschwerde gegen den Bescheid über die Abweisung des Umbuchungs- bzw. Überrechnungsantrags ab. Dass die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht vorgelegt worden sei, genüge nicht. Da eine Verbindung dieser Beschwerde zu einer davon (dem Grunde oder der Höhe nach) abhängigen Abgabe fehle…
…Frage, an welchem Tag bei Umbuchungen oder Überrechnungen von Guthaben eines Abgabepflichtigen Abgaben als entrichten gelten. Im gegenständlichen Fall wurde Umsatzsteuer 12/2022 in Höhe von € 1.114.243,38 am 15. Februar 2023 nicht entrichtet. Der Überrechnungsantrag der ***A*** wurde am 16. Februar…
…den Bestand eines einer Umbuchung oder Überrechnung zugänglichen Guthabens, das eine Tilgung seiner Umsatzsteuervorauszahlungsschulden mit Wirksamkeit vom Tag des Umbuchungs- bzw. Überrechnungsantrages bewirken könne, zu vergewissern. Unterlasse der Abgabenschuldner jedoch eine solche Vergewisserung, nehme er das Risiko des Fehlens eines der Umbuchung zugänglichen Guthabens zum…
…Tag des Umbuchungsantrages (oder Überrechnungsantrages) bewirken kann, zu vergewissern. Unterlässt der Abgabenschuldner eine solche Vergewisserung, nimmt er das Risiko des Fehlens eines der Umbuchung zugänglichen Guthabens zum Fälligkeitszeitpunkt seiner Umsatzsteuervorauszahlungsschulden auf sich und muss die Folgen des tatsächlichen Fehlens eines der Umbuchung zugänglichen Guthabens im…
… 211 Abs. 1 Z. 4 BAO bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung des Guthabens als entrichtet. Im gegenständlichen Fall sei zwar am 15. Juli 2019 bei der…
…1 Z. 4 BAO bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung des Guthabens als entrichtet. Im gegenständlichen Fall sei zwar am 15.7.2019 bei der Firma A…
…Fälligkeit begründet. Gemäß § 211 Abs. 1 lit. g BAO gelten Abgaben bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben (§ 215) eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten desselben Abgabepflichtigen am Tag der Entstehung der Guthaben, auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der…
…wird. Gemäß § 211 Abs. 1 lit. g BAO gelten Abgaben bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben (§ 215 BAO) eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten desselben Abgabepflichtigen am Tag der Entstehung der Guthaben, auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der…
…Namen über das Guthaben zu verfügen berechtigt sind. Voraussetzung einer Umbuchung oder Überrechnung nach § 215 BAO ist demnach das Bestehen eines Guthabens am Abgabenkonto. Ein solches bestand nach der Aktenlage nicht, weshalb die Abweisung des Überrechnungsantrages durch das Finanzamt zu Recht erfolgte. Auch in den…
…Gemäß § 211 Abs. 1 BAO ist bei Umbuchungen oder Überrechnungen von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen der Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch der Tag der Entstehung des Guthabens für den Entrichtungszeitpunkt der Abgabe maßgebend. Da die Anträge bezüglich Berichtigung und Überrechnung…
…Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Gemäß § 211 Abs. 1 Z 4 BAO gelten Abgaben bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben (§ 215) eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten desselben Abgabepflichtigen am Tag der Entstehung der Guthaben, auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung…
…zur Frage, an welchem Tag bei Umbuchungen oder Überrechnungen von Guthaben eines Abgabepflichtigen Abgaben als entrichtet gelten. Da im Beschwerdefall eine Überrechnung nicht stattgefunden hat, kann die dem Säumniszuschlag zu Grunde liegende Abgabenschuld auch nicht als (am Tag der Antragstellung des Überrechnungsantrages) entrichtet gelten, weshalb…
… 211 Abs. 1 lit. g BAO verwiesen, wonach bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben (§ 215) eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten desselben Abgabepflichtigen am Tag der Entstehung der Guthaben, auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung der Guthaben…
…Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgaben desselben Abgabepflichtigen am Tag der Entstehung der Guthaben, auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung der Guthaben, als entrichtet. Im gegenständlichen Fall wurde der Antrag auf Umbuchung…
…BAO geregelt. Gemäß § 211 Abs. 1 lit. g BAO gelten Abgaben bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben (§ 215) eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten desselben Abgabepflichtigen am Tag der Entstehung der Guthaben, auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der…
… 211 Abs. 1 lit. g BAO idF BGBl. 151/1980 gelten Abgaben bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben (§ 215) eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten desselben Abgabepflichtigen am Tag der Entstehung der Guthaben, auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag…