…Bestehendes Guthaben von € 4.412,13 (ausgewiesener Tagessaldo 14.8.2014), davon 1. Überrechnung von € 1.540,00 (zur Tilgung fälliger Abgabenschulden des Bf. von € 1.540,00 laut Rückstand auf dem beim Finanzamt FA2 bestehenden Abgabenkonto 910) 2. Umbuchung von €…
…Tag der Entstehung der Guthaben als entrichtet. Die Gutschrift auf dem Abgabenkonto von ***GF*** wirkt zwar gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung zurück, der im vorliegenden Fall auch dem Fälligkeitstag entspricht. Der Antrag auf Umbuchung wurde jedoch nachweislich…
…und der Umbuchung von € 400,00 auf das Abgabenkonto ***5*** am 10. April 2019 bestand am Abgabenkonto ***BF1StNr1*** weder im Zeitpunkt der Antragstellung, noch im Zeitpunkt der bescheidmäßigen Erledigung des Antrages ein Guthaben. Da sich somit gemäß § 239 BAO kein rückzahlbares Guthaben auf dem…
…g BAO bei Umbuchungen von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen der Tag der nachweislichen Antragstellung als Entrichtungstag gilt. Die Einsichtnahme auf das Abgabenkonto des Bf. zeigt, dass das Finanzamt die beantragte Umbuchung mit 4.5.2009 durchgeführt und dabei als Entrichtungstag den…
…Z. 4 BAO bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung des Guthabens als entrichtet. Im gegenständlichen Fall sei zwar am 15.7.2019 bei der Firma A. GmbH…
…sind die von der Abgabenbehörde tatsächlich durchgeführten Buchungen auf dem Abgabenkonto maßgeblich, nicht diejenigen, die nach Auffassung des Abgabenschuldners hätten durchgeführt werden müssen. Auch dem Argument, dass ohne die am 31.01.2017 durchgeführte Umbuchung von € 3.971,10 ein ausreichendes Guthaben bestanden hätte…
…1 Z. 4 BAO bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung des Guthabens als entrichtet. Im gegenständlichen Fall sei zwar am 15. Juli 2019 bei der Firma C…
…Bf., den Rückstand auf dem Abgabenkonto N-2 in Raten begleichen zu wollen, geht ins Leere, da Umbuchungen und Überrechnungen auch zu Gunsten von Abgabenschuldigkeiten erfolgen dürfen, die Gegenstand einer Zahlungserleichterung sind, weil diese Guthabensverwendung keine Einbringungsmaßnahme iSd § 230 Abs. 5 BAO ist (Ritz, BAO6…
…zu Unrecht erfolgt. Aus einem dokumentierten E-Mail-Verkehr der belangten Behörde (Akt Blätter 25 bis 26) ergibt sich, dass der hier strittige Abgabenbetrag seitens der belangten Behörde Anfang Februar 2015 durch Umbuchung von Guthaben aus anderen Konten der Bf. abgedeckt worden ist. Am 19…
…Zeitpunkt des angefochtenen Bescheides einen fälligen Abgabenrückstand aufwies, waren 50 % des Guthabens von € 7.942,20 auf dem Abgabenkonto dieser Gemeinschaft durch Umbuchung von € 3.971,10 mit diesem Rückstand zu verrechnen. Die Beschwerde war somit, wie auch schon in der Beschwerdevorentscheidung durch…
…dass die Tilgung durch Überrechnung eines Guthabens auf dem Abgabenkonto des Vertragspartners erfolgen soll, vermag daran nichts zu ändern. Angesichts der Bestimmung des § 211 Abs. 1 lit. g BAO, wonach bei Umbuchung von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen die Abgaben am Tag…
… 211 Abs. 1 Z 4 BAO in Verbindung mit § 215 BAO gälten Abgaben bei der Umbuchung von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten desselben Abgabepflichtigen am Tag des Entstehens des Guthabens als entrichtet. Im gegenständlichen Fall sei das somit am 18.12.2019. Es werde daher…
…die Umbuchung von Guthaben vom persönlichen Abgabenkonto des Beschwerdeführers bereits abgedeckt, sodass unter diesem Gesichtspunkt die Geltendmachung der Haftung jedenfalls auch zweckmäßig war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…
…Guthabens auf das Konto der Käuferin zu Unrecht erfolgt. Die Überrechnung sei auch deshalb zu Unrecht erfolgt, da diese gemäß § 239a BAO nicht erfolgen hätte dürfen. Gemäß € 239a Abs. 1 BAO hätten die Gutschrift auf dem Abgabenkonto, die Rückzahlung, Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben…
…90 €. Überdies hat die Primärschuldnerin zwischenzeitlich durch Umbuchung von Guthaben vom Abgabenkonto des Bf. sowie vom Abgabenkonto einer mittlerweile im Firmenbuch gelöschten Gesellschaft, bei der der Bf. ebenfalls alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer war, Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt 47.378,60 € getilgt. Zudem…
…Eine Veranlagung sei jedoch bisher nicht erfolgt. Wäre eine erklärungsgemäße Veranlagung durchgeführt worden, hätte der Geschäftsführer der Bf. den rückständigen Betrag durch Umbuchung von seinem Abgabenkonto auf jenes der Bf. entrichtet. Stattdessen sei „sogar“ eine Betriebsprüfung anberaumt worden. Auf die Begründung des angefochtenen Bescheides sei…
…am 12.10.2017 das (nach irrtümlichem Abzug von 246,10 € zur Tilgung der Umsatzsteuer) bestehende Guthaben von 4.737,16 Euro antragsgemäß auf das Abgabenkonto des X umgebucht. Am 06.03.2018 erfolgte die nachträgliche Umbuchung von 246,10 € auf dessen Abgabenkonto…
…Eine Veranlagung sei jedoch bisher nicht durchgeführt worden. Wäre eine erklärungsgemäße Veranlagung vorgenommen worden, hätte der Geschäftsführer der Bf. den rückständigen Betrag durch Umbuchung von seinem Abgabenkonto auf jenes der Bf. entrichtet. Stattdessen sei „sogar“ eine Betriebsprüfung anberaumt worden. Die vom Finanzamt zwecks Veranlagung des…
…Umbuchung gemäß § 215 Abs. 4 BAO gestellt worden. Es lägen keine Indizien vor, die ein solches Anbringen erweckten bzw. eine Schadensgutmachung für die G-GmbH beabsichtigten. Die obigen Urteilssprüche seien somit auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar. Vielmehr sei gegenständlich eine Umbuchung des Guthabens von…
…nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt zur Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung bekanntgegeben (§ 97) werden. Hiezu ist jede Partei befugt, der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat. Der aus dem Antrag auf Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben nach…