…als Warenempfänger ebenfalls die CH, AdrCH Lugano, jedoch mit ihrer in Deutschland erteilten UID Nr. DE erklärt. Als Bestimmungsland (Feld 17) wurde Portugal (PT) angegeben. Den den Anmeldungen beigelegten Rechnungen ist zu entnehmen, dass die Mobiltelefone von der Fa. CH, AdrCH Lugano an die PT…
…A., AdrA, jedoch mit ihrer in Deutschland erteilten UID Nr. DE5 erklärt. Als Bestimmungsland (Feld 17) wurde Portugal (PT) angegeben. Den den Anmeldungen beigelegten Rechnungen vom 15. Mai 2006 und 19. Mai 2006 ist zu entnehmen, dass die Mobiltelefone von der Fa. A., AdrA an…
…Abgabenschuldners (EuGH 16.7.2009, verb. RS C-124/08 und C-125/08). Im verfahrensgegenständlichen Fall war für die Verjährungsfrist damit die Frage von Bedeutung, ob ein vorsätzliches Finanzvergehen und somit eine Hinterziehung von Eingangsabgaben im Sinne des § 74 Abs. 2 ZollR-DG vorliegt…
…Bf und anderen Personen eingangsabgabenpflichtige Waren durch eine Verzollung in Österreich unter Vorlage von falschen, im Warenwert nieder gehaltenen Rechnungen, somit unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, die Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkt zu haben und wurde wegen Hinterziehung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer rechtskräftig…
…erkannt, dass die Mitteilung der buchmäßigen Erfassung des Eingangsabgabenbetrages lediglich kraft Fiktion des § 74 Abs.1 ZollR-DG als Abgabenbescheid gilt. Eine in dem die Mitteilung über die buchmäßige Erfassung enthaltenden Schriftstück getroffene allfällige, darüber hinaus gehende Aussage über die von der Regelung des Art…
…gegen die Bf. bzw. deren Verantwortliche wegen der Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs.2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) geführtes Finanzstrafverfahren wurde von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingestellt. Ein vom Zollamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz eingeleitetes Verfahren wegen fahrlässiger Abgabenverkürzung wurde ebenfalls eingestellt. Auch beim…
…vom 22. September 2016 Zl. 100000/65031/2016, wurde die verfahrensgegenständliche Einfuhrumsatzsteuer auch A.B. zur Entrichtung vorgeschrieben. Ein finanzstrafgerichtliches Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben sowie des Abgabenbetrugs durch G.H., Q.R. und A.B. wurde gemäß § 202…
…vom 5. Dezember 2016 Zl. 100000/65012/2015-31, wurde die verfahrensgegenständliche Einfuhrumsatzsteuer auch A.B. zur Entrichtung vorgeschrieben. Ein finanzstrafgerichtliches Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben sowie des Abgabenbetrugs durch G.H., O.P. und A.B. wurde gemäß §…
…Ein qualifiziertes Bestätigungsverfahren (Stufe 2) wurde nur am 20. April 2011 durchgeführt. Die Registrierung der UID-Nr. wurde von den bulgarischen Behörden am 21. Juli 2011 widerrufen. An der angegebenen Adresse (Adr1_B-Eood befindet sich ein Büro einer Kabelfernsehgesellschaft. Die Gesellschaft hatte weder Verkaufsräume…
…Umsatzsteuererklärungen für den Zeitraum vom 1. Februar 2010 bis 30. November 2010 habe das Unternehmen innergemeinschaftliche Erwerbe von der S-AG unter der UID Nr. ATU********* in Höhe von insgesamt BGN 291.901,25 erklärt. Im genannten Zeitraum habe die Gesellschaft nur innergemeinschaftliche Erwerbe erklärt.
…nicht registriert und hatte keine in Großbritannien gültige UID Nr. Rechtslage: Gem. Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 (in der im Beschwerdefall anzuwendenden Fassung) ist die Einfuhr der Gegenstände steuerfrei, die vom Anmelder im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen (Art…
…hat die UID Nr. der von ihr vertretenen Warenempfänger auf Stufe 2 überprüft), mag allenfalls in einem Verfahren auf Erlass oder Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer nach Art. 239 ZK in Verbindung mit § 83 ZollR-DG zu prüfen sein, welches zum Erlöschen der Eingangsabgabenschuld auch nur gegenüber…
…innergemeinschaftlichen Lieferung in die Slowakei verbracht, die Verdachtslage war nicht nur für eine strafrechtliche Anklage wegen einer Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs.2 FinStrG nicht ausreichend, auch ein Finanzstrafverfahren wegen fahrlässiger Verkürzung von Eingangsabgaben hat zu keinem Ergebnis geführt. Eine betrügerische Handlung unter Mitwirkung…
…verkürzt wurde. Im Verfahren vor dem Landesgericht zu ***GZ1*** wurde mit Urteil vom 16.04.2019 der Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen den Verband ***Bf1*** abgewiesen und die Angeklagten ***Bf2*** und ***Bf3*** wurden vom Vorwurf der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben und des Abgabenbetrugs gem…
…oder Kroatien folge in keiner Weise eine vorwerfbare Steuerhinterziehung im Sinne der Rechtsprechung des EuGH. Im Fall der kroatischen Firma widerspreche auch die Ansicht des Zollamtes, dass mangels Vorliegens einer vernünftigen Lieferadresse trotz gültiger UID-Nr. diese nicht Erwerberin im Sinne des Art. 9 Abs…
…deren handelsrechtlicher Geschäftsführer der Bf seit ***2004*** fungierte, von März 2007 bis August 2008 in insgesamt 39 Fällen eingangsabgabenpflichtige Waren in den zollrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Verfahrenscode 4200) übergeführt habe, ohne die an dieses Zollverfahren geknüpfte Verpflichtung zur nachweislichen Weiterbeförderung an die in…
…damit es nicht zur Hinterziehung der Erwerbsteuer im Bestimmungsmitgliedstaat komme. Dabei würden die formellen Nachweiserfordernisse der jeweiligen Mitgliedstaaten eine Orientierungsrichtlinie vorgeben, seien aber keinesfalls "für sich selbst da". Entscheidend seien die Bemühungen des Lieferanten, sicherzustellen, dass der Gegenstand physisch von einem Mitgliedstaat in einen anderen…
…Empfänger vorgelegt. Die Bf. beantragte die Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung als indirekte Vertreterin der in den Zollanmeldungen angeführten Empfänger unter Verwendung der ihr erteilten Sonder-UID. Gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 des Rates vom…
…Italien wurden Kopien von CMR-Frachtbriefen vorgelegt. Die Bf. beantragte die Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung als indirekte Vertreterin des in den Zollanmeldungen angeführten Empfängers unter Verwendung der ihr erteilten Sonder-UID. Gestützt auf die Verordnung (EG) Nr…
…kommt, dass das Erkenntnis des EuGH C-423/08 auf den vorliegenden Fall gar nicht anwendbar ist, denn dieses Erkenntnis bezieht sich nicht auf die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben, sondern nur auf das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaften (also der EU-Kommission)…