…von 37.903,57 Euro wurden um 16.200,00 Euro gekürzt. Begründend führte das Finanzamt wie folgt aus: Von der Bf sei im Vorhalteverfahren kein Transportnachweis für das Kfz aus Rumänien beigebracht worden. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb gemäß Art 1 Abs 2 UStG 1994 habe…
…untermauern nicht die Behauptung des Bf., dass "die von der Mutter angeschafften Gegenstände" von der Lebensgefährtin abgelöst worden wären. Abgesehen davon, fehlen Nachweise über die Anschaffung der Möbel und jegliche Transportnachweise bzw. nähere Angaben hiezu. Der behauptete Kauf von einem Wohnzimmersofa und Wohnzimmertisch sowie einem…
…an das Amazon Fulfillment Center, Kaltbandstraße 4, DE-44145 Dortmund. Transportnachweise zu diesen Vorgängen konnte die bfP. ebensowenig vorlegen wie Ausfuhrnachweise ins Drittland. Eine Aufnahme des Liefervorganges an die ***2*** in Zusammenfassende Meldungen der bfP. erfolgte nicht. Die Ausgangsrechnungen tragen weder einen Hinweis auf die…
…Bautagebücher, Stundenaufzeichnungen, Auftragsunterlagen, projektbezogene Werkverträge, Lieferscheine, Transportnachweise oder sonstige Unterlagen erforderlich gewesen, aus denen nachvollziehbar hervorgeht, welche Personen wann, auf welcher Baustelle und für welches Gewerk tätig waren. Derartige Unterlagen wurden nach den Feststellungen der belangten Behörde nicht bzw. nicht in ausreichender Weise vorgelegt. Besonders…
…vorgelegt worden. Darüberhinaus habe die Beschwerdeführerin der österreichischen Finanzverwaltung aktuelle und gültige Kontaktdaten zur Geschäftsführerin der ***K d.o.o.*** - Frau ***KG*** - übermittelt. Der belangten Behörde seien auch Transportnachweise darüber erbracht worden, dass die betreffenden sonstigen Leistungen auch tatsächlich durchgeführt worden sein (u.a. durch…
…die dagegen sprechenden Indizien. Die Amtspartei hat nicht einmal behauptet, dass die vorgelegten Bestätigungen und Transportnachweise gefälscht waren. Die Rechnung betreffend Beratungs- und Werbeleistungen anlässlich der Motorshow Bologna ist aktenkundig. Die Annahme des BFG, die Bf habe auch weitere unternehmerische Aktivitäten durchgeführt, gründet sich einerseits…
…Die Existenz der ständig wechselnden Abnehmer (mit gleichen Ansprechpartnern) konnte die BF ausschließlich durch UID-Abfragen nachweisen. Die Frachtpapiere entsprechen nicht den Tatsachen und andere Transportnachweise konnten nicht erbracht werden. Die BF hat keine Maßnahmen zur Aufklärung dieser "verdächtigen Umstände" gesetzt." Das von der **NNGmbH…
…2012). Über Urgenzen bezüglich unvollständiger Frachtpapiere (der Bf. benötigte Transportnachweise für die vermeintlichen innergemeinschaftlichen Lieferungen in die Tschechische Republik bzw nach Ungarn) hinaus, gab es keine Geschäftsverbindungen (somit also auch keine Transportaufträge) zwischen dem Bf. und der E (siehe Berufung vom 19.02.2013). 12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache GesmbH gegen die Bescheide des FA Graz-Stadt vom 14.09.2010, betreffend Umsatzsteuer 2005, 2006 und 2007 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache GmbH gegen die Bescheide des FA Graz-Stadt vom 14.09.2010 betreffend Umsatzsteuer 2005, 2006 und 2007 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache GmbH gegen die Bescheide des FA Graz-Stadt vom 14.09.2010, betreffend Umsatzsteuer 2005, 2006 und 2007 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 11.03.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache B., Adr., als Insolvenzverwalter im Konkurs der C., Adr1, gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 02.02.2012, Zl. 1/14/2011, betreffend Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Peter Hadl, Ruckerlberggasse 26b/5, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 17. April 2015 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 23. Februar 2015 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch WTH-KG, über die Beschwerde vom 19.10.2015, eingelangt am 21.10.2015, gegen die Umsatzsteuerbescheide 2010, 2011, 2012 und 2013 der belangten Behörde Finanzamt vom 22…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache GmbH gegen die Bescheide des FA Graz-Stadt vom 14.09.2010, betreffend Umsatzsteuer 2005, 2006 und 2007 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes abgeändert. Die…
Aus den Frachtpapieren gehen weder die handelsübliche Bezeichnung, noch die Menge der Liefergegenstände hervor. Zusätzlich weichen bei den überwiegenden Lieferungen die Mengenangaben lt. vorgelegter Lieferscheine von jenen laut den vorgelegten CMRs ab. Diese Mengendifferenzen konnten nicht schlüssig geklärt werden und somit bestehen Zweifel an der…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Mag. Josef Rauch, 8230 Hartberg gegen folgende Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark: Umsatzsteuerbescheid 2006 vom 25.5.2010 Umsatzsteuerbescheid 2007 vom 25.5.2010 Umsatzsteuerbescheid 2008 vom 25.5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Georg Zarzi in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwalts-Partnerschaft, Währingerstraße 2-4, 1090 Wien , über die Beschwerden vom 20. März 2013 gegen die Bescheide des ZA St. Pölten Krems…
Da von Seiten der Betriebsprüfung die Warenlieferung von Österreich nach Deutschland angezweifelt wurde, wurde zusätzlich eine Empfangsbestätigung (gemäß § 2 Z 3 VO, BGBl. Nr. 401/1996 idgF) eingeholt. Diese ist mit 23.7.2014 datiert. Die vorgelegten Versendungsnachweise sind in sich schlüssig und es ergibt…