…müssen, ist deshalb nicht erfüllt, da nach Art. 28 IVG ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 66 2/3% (der Invaliditätsgrad des Bw. wird in der Verfügung der Eidgenössischen Invalidenversicherung vom 18.3.1996 mit 68% festgestellt) der Anspruch auf eine „ganze Rente“ besteht, während gemäß …
…die Schenkung an die Stiftung liege ein abgeschlossener Zeitraum vor. Durch die unentgeltliche Übertragung seien die Buchwerte fortzuführen, weil dies gesetzlich so vorgesehen sei. Beim Tod des Steuerpflichtigen komme es beim Erben zu einer Gesamtrechtsnachfolge. Im Streitfall liege jedoch keine Gesamtrechtsnachfolge durch einen Erben vor…
…die Schenkung an die Stiftung liege ein abgeschlossener Zeitraum vor. Durch die unentgeltliche Übertragung seien die Buchwerte fortzuführen, weil dies gesetzlich so vorgesehen sei. Beim Tod des Steuerpflichtigen komme es beim Erben zu einer Gesamtrechtsnachfolge. Im Streitfall liege jedoch keine Gesamtrechtsnachfolge durch einen Erben vor…
…Laut Ergänzungsschreiben vom 20042010 handelt es sich um die Versorgungsrente an die Mutter, welche nach dem Tod des Vaters anlässlich der Übergabe der GmbH-Anteile vereinbart wurde. Die diesbezügliche Vereinbarung liegt der ho Abgabenbehörde nicht vor. Die Bescheide bei der Rentenempfängerin gingen auf keine Überprüfung…
…bzw zu einem 1/4 Anteil an Georg F***** übertragen. Bis zur o.z. Überschreitung des Vermögenswertes ihres Liegenschaftsanteiles liegt keine a.g. Belastung vor.“ Der Bw beantragte mit Eingabe vom 26. 8. 2013 die Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung: …
…bestimmen (nachträgliche buchmäßige Erfassung). Artikel 220 ZK geht als unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht nationalem Abgabenrecht vor. Da der seinerzeitige buchmäßig erfasste Abgabenbetrag geringer war als der gesetzlich geschuldete, waren die Abgaben entsprechend nachzuerheben." Die zollrechtliche Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates zur GZ. UFSZ2L ZRV/0026-Z2L/11…
…unkündbar ist. Der Zufluss von Rentenzahlungen ist auch für den Fall des früheren Ablebens des rentenberechtigten Bw. und durch Auszahlung an die Erben oder andere verfügte Begünstigte (Ehegattin bzw. andere Personen) gesichert. Der Abschluss des gegenständlichen Rentenvertrages erfolgte vor dem 31.7.2002, weshalb der…
…des UFS vom 27.09.2010, RV/0241-S/10, zu beurteilen war, nicht vergleichbar, da in diesem Verfahren im Sachverständigengutachten des BASB festgestellt wurde, dass auf Grund der vorliegenden Befunde die Entwicklung der paranoiden Schizophrenie nachvollziehbar sei, der Beginn der Erkrankung beim Bw. vor…
…die begr ü ndungslose Annahme des FA (eines) vors ä tzlichen Verhaltens durch die Beschwerdef ü hrerin die Berufung gegen Wiederaufnahme der Verfahren zur Einkommensteuer 2000 - 2001 begr ü ndet worden sei. Ergänzung am 11.02.2010 Die Bw habe das Ersuchen vom 19.10…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Heinz Neuböck Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H., Bauernmarkt 24, 1010 Wien, betreffend Beschwerde vom 09. März 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. November 2017 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2011, Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2012, Anspruchszinsen (§ 205…
…Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Bf. ist laut Auskunft des Zentralen Melderegisters (dortige Eintragungen vom 26. November 2016) zwischenzeitig gestorben. Rechtslage Liegt einer der in § 45 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) 1991 idgF taxativ aufgezählten Gründe vor, so hat (kein Ermessen) das Gericht so wie…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Bislang hat der VwGH die Gegenstandsloserklärung und damit zusammenhängende Einstellung des Verfahrens lediglich für das Verfahren vor dem VwGH letztgültig…
…Beschwerde könnte das Finanzamt eine Forderung mangels vorhandener Aktiva nicht durchsetzen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035, entschieden, dass bei Wegfall der Rechtspersönlichkeit der beschwerdeführenden (revisionswerbenden) Partei in sinngemäßer Anwendung des § 256 Abs. 3 bzw § 261 Abs…
…Tod (bzw. der Wegfall der Rechtspersönlichkeit) des Beschwerdeführers grundsätzlich zur Einstellung des Beschwerdeverfahrens gemäß § 33 Abs. 1 VwGG (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035). Das Verfahren wäre nur dann nicht einzustellen, wenn nach seinem Gegenstand eine Rechtsnachfolge der Erben in der Parteistellung des…
…Beschwerde wurde erwogen: Rechtslage: § 14 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) normiert: "(2) Mit dem Tod des Bestraften erlischt die Vollstreckbarkeit der Geldstrafe." § 45 VStG normiert: "(1) Die Behörde hat von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn […] 2…
…hat erwogen: Sachverhalt: Der Bf. ist laut Auskunft des Zentralen Melderegisters (dortige Eintragung vom ***Datum2***, siehe S 6 Akt des Bundesfinanzgerichtes) zwischenzeitig verstorben. Rechtslage: Liegt einer der in § 45 Abs. 1 VStG 1991 idgF taxativ aufgezählten Gründe vor, so hat (kein Ermessen) das Gericht so…
…Bundesfinanzgericht. Mit der Einführung des Bundesfinanzgerichtes haben sich diverse Bezeichnungen geändert. So wurde das frühere Rechtsmittel der Berufung ab 1. Jänner 2014 zur Beschwerde. Die Ausdrücke werden in weiterer Folge jeweils angepasst. § 173 FinStrG: Stirbt der Beschuldigte vor Eintritt der Rechtskraft des Erkenntnisses (der Strafverfügung…
…des Verstorbenen über; ebenso bestehen nachträglich keine Kostenersatzansprüche des Nachlasses bzw. vice versa der Finanzstrafbehörde. Angesichts dieser Rechtslage ist kein Rechtsträger vorhanden, der die Rechtspersönlichkeit des Beschwerdeführers in Ansehung jener Rechte fortsetzt, deren Verletzung in der Beschwerde im Ergebnis behauptet wird. Auch im Verfahren vor…
…Der nächste Angehörige sei der Sohn, Herr Sohn. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 14 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 erlischt mit dem Tod des Bestraften die Vollstreckbarkeit der Geldstrafe. Gemäß § 45 Abs. 1 Z. 2 VStG hat die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines…
…über. Auch Hinweise auf das Vorliegen einer über den Tod hinauswirkenden gewillkürten Vertretungsbefugnis für den Bf im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren kamen nicht hervor. Ebenso wenig wurde die Bestellung eines Verlassenschaftskurators festgestellt. Da die rechtswirksame Empfangnahme einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes durch die Verlassenschaft ohne einen gerichtlich bestellten…