BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Heinz Neuböck Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H., Bauernmarkt 24, 1010 Wien, betreffend Beschwerde vom 09. März 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. November 2017…
…dann liegt eine "Pensionsabfindung" im Sinne des Einkommensteuergesetzes vor. Da niemals ein primärer Anspruch auf Rentenzahlung bestand, sondern von vornherein das Todesfallkapital den primären Anspruch darstellte, konnte durch dieses auch keine Pension (in Form einer Rente) abgefunden werden und stellt somit keine Pensionsabfindung dar, weshalb …
…des Bundesfinanzgerichts, die Einkommensteuervorauszahlung für 2019 bei Anwendung des § 124b Z 53 EStG auf die Auszahlung des Todesfallkapitals für ein zu versteuerndes Einkommen von EUR 41.734,51 in Höhe von EUR 10.800,- festzusetzen. Der Beschwerdeführer erhalte Waisenrenten von der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt, der liechtensteinischen…
…3 und EZ 4 KG B), die mit den zuletzt festgestellten Einheitswerten von 2.034,84 € (Einfamilienhaus) und 27.397,66 € (forstwirtschaftlicher Betrieb) bewertet waren. Der Verkehrswert dieser Liegenschaften betrug zum Todeszeitpunkt lt. einem Gutachten eines allg. beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen 1…
…Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde." Im gegenständlichen Fall ist die Ungewissheit erst durch den Aufhebungsvertrag vom 08.03.2018 zum notariellen Übergabsvertrag auf den Todesfall vom 21.06.1990 beseitigt worden. Die Rechtsansicht des Finanzamtes hätte zur Folge, dass jede vorläufige…
…und -bescheid Im Namen der Verlassenschaft nach ***Erblasser*** reichte ihr steuerlicher Vertreter am 7.8.2018 die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr 2018 ein und beantragte gleichzeitig die Verteilung einer Pensionsabfindung in Höhe von brutto 90.326,04 € auf die Jahre 2018 bis 2020 gemäß …
…§ 154 und 155 AußStrG für eine Überlassung an Zahlungs statt geforderten Voraussetzungen gegeben. Am Todestag des Bf haftete auf dem Abgabenkonto des Bf ein vollstreckbarer Abgabenrückstand von EUR 1.419.586,12 aus. Auf Basis der festgestellten Datenlage geht das BFG davon aus, dass seit…
…deren Ehegatte am ***3*** verstorben war, erhielt im Jahr 2016 von einer Liechtensteinischen Pensionskasse ein Todesfallkapital in Höhe von 289.283,00 CHF (261.368,34 €) überwiesen. Im Einkommensteuerbescheid 2016 vom 29. Jänner 2018 behandelte das Finanzamt diesen Betrag erklärungswidrig zur Gänze als steuerpflichtig…
…111 idF BGBl I 2019/38, lautet auszugsweise: "Überlassung an Zahlungs statt § 154. (1) Ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen österreichisches Recht anzuwenden, so hat das Gericht die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft auf Antrag den Gläubigern zu überlassen, wenn nicht schon eine unbedingte Erbantrittserklärung…
…Bis zum Ableben des Vaters seien auf der betreffenden Liegenschaft eine Frühstückspension betrieben und Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärt worden. Nach dem Tod seines Vaters im Jänner 2014 habe der Bf das Gebäude zusammen mit dem betrieblichen Darlehen seines Vaters iHv rund 240.000,- Euro übernommen…
…AP erhobenen Werbungskosten - Fremdmittelzinsen, Tilgungsversicherungsbeiträge, Geldbeschaffungskosten und Kontoführungsspesen der Darlehen - zu reduzieren. Nach dem Tod habe sich der Bf im Laufe des Jahres 2014 entschlossen, zukünftig nur mehr die Dauervermietung von Wohnungen anzubieten und den Betrieb der Frühstückspension einzustellen. Im Rahmen der AP sei das…
…Z 2 lit b EStG Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit darstellen würde (auch, wenn es sich hierbei um die Auszahlung eines Todesfallskapitals handeln würde). Der Anteil iHv CHF 16.893,05 entspräche bei einem Umrechnungskurs von 0,903504 umgerechnet € 15.262,94. Hiervon sei gem …
…1 Z 2 lit. b EStG 1988 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar (auch wenn es sich hierbei um die Auszahlung eines Todesfallskapitals handle). Der Anteil des Bf von 16.893,05 CHF entspreche bei einem Umrechnungskurs von 0,903504 lt. Formular L17b umgerechnet 15.262…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, verstorben am tt.mm.2016, zuletzt wohnhaft in Adr, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 30.07.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 beschlossen…
…Schwester g c am tt.mm.2015 verstorben war, erhielt mit 17.6.2016 von der Pensionskasse Alcan Schweiz ein Todesfallkapital in Höhe von CHF 504.674,95 überwiesen. Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2016 vom 10. August 2017 hat das Finanzamt diesen Betrag zur…
…15.01.2018). Eine am 01.02.2018 durchgeführte ZMR-Abfrage ergab, dass die Bf. am 2017 verstorben ist. Der Todestag wurde vom Bezirksgericht Meidling mit Schreiben vom 19.02.2018 bestätigt und mitgeteilt, dass die Verlassenschaft nach Bf. von DR als Gerichtskommissär durchgeführt wird…
…der Beschwerdeführerin (Bf.) aus einer von ihrem am xx. Juni 2003 verstorbenen Gatten zu ihren Gunsten abgeschlossen Lebensversicherung und erlangte damit erstmalig Kenntnis vom hier gegenständlichen Erwerb von Todes wegen. Der Nachlass wurde lt. dem im Erbschaftsteuerakt einliegenden Auszug aus dem Bemessungsakt auf Grund des…
…vorliegen, die eine bereits eingetretene Strafbarkeit wieder aufheben, wie dies im Falle des Todes des Beschuldigten vorliegt (Hengstschläger/Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht, 5. Auflage, Rz 849). Erwägungen zur Beschwerde: Wegen Todes des gegenständlichen Beschuldigten wird der Strafaufhebungsgrund des Todes wirksam und das Verfahren ist einzustellen (§ 45 Abs…
…aufgrund des Todes seiner Schwester Anspruch auf Auszahlung ihres Todesfallskapitals gegenüber der ***Pensionskasse in Liechtenstein*** hatte und am 18.12.2019 nach Abzug von Provision und Spesen umgerechnet 83.793,71 € erhalten hat. In der Folge nahm die belangte Behörde das Verfahren hinsichtlich der…
…€/m² als gemeinen Wert für die LuF Grundstücke bekannt. Sodann hat das GVG mit Bescheid vom 10.6.2016 für den todeswegigen Liegenschaftserwerb des BF die GrESt mit 3.502,20 € festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage setzt sich zusammen aus dem gemeinen Wert des LuF…