…Ertrag (Einkommen) wesentlich geringer sei. Dies sei auch im § 3 Abs. 1 über die Bewertung überdurchschnittlicher Tierhaltung, GZ BMF - 010202/0112-VI/3/2014 ersichtlich, wo ein Zuschlag von 280 € je Vieheinheit im Einheitswert/Feststellungsbescheid bewertet und aufgerechnet werde. Aufgrund der oben angeführten Tatsachen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Richterin in der Beschwerdesache Bf., Adresse gegen den Bescheid des Finanzamt FA vom 03.03.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, StNr. 000 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) betreibt neben seinem landwirtschaftlichen Betrieb (Feldwirtschaft und landwirtschaftliche Tierhaltung) eine gewerbliche Schneeräumung bzw. Grünflächenpflege, aus der er Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. Die belangte Behörde…
…zur Hauptfeststellung des Einheitswertes und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zum 1.1.2014 samt den Beilagen LuF 1-B HF 2014 (Daten der wirtschaftlichen Einheit - Beilage zu LuF 1 HF 2014) und LuF 1-T HF 2014 (Tierhaltung/Imkerei) beim Finanzamt ein…
…ha | 187,00 | 158,13 | Zwischensumme | | | 848,48 | Zuschläge gemäß § 40 BewG: überdurchschnittliche Tierhaltung | | | 137,20 | öffentliche Gelder gemäß § 35 BewG (33% von 1.850,25 €) | | | 610,58 | Summe…
…Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Forstwirtschaft, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei sowie die Imkerei und die Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 Bewertungsgesetz 1955 (Scheiner/Kolacny/Caganek, Umsatzsteuergesetz 1994, Anm. 46). Der Bf…
…seitens der Landwirtschaftskammer auf jeden Fall um einen gewerblichen Betrieb gehandelt hat. Aufgrund der Einstufung als Gewerbebetrieb ersuchen wir den Zuschlag für überdurchschnittliche Tierhaltung im Ausmaß von EUR 609.388,46 aufzuheben." Vorlage der Beschwerde ans BFG Mit Vorlagebericht vom 20.07.2023 legte das…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) betrieb in Niederösterreich eine Landwirtschaft mit Feldanbau und Tierhaltung. Der Bf. hat im Jahr 2009 und im Jahr 2012 jeweils einen Traktor aus seinem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen verkauft. Ein Veräußerungserlös…
…über die der gemäß § 150 BAO erstattete Bericht vom 12. März 2014 unter anderem ausführt: Betriebsgegenstand: Feldwirtschaft und landwirtschaftliche Tierhaltung Steuerliche Feststellungen Tz. 1 Gewinnerhöhung Die Erlöse von der OMV AG für die Einräumung von Leitungsdienstbarkeiten - C-LNR 10 a ***31***/2010, Servitutsvertrag vom 18…
…tatsächlich bewirtschaftet. Wem werden die betreffenden Beiträge zur SVB vorgeschrieben und von wem werden diese tatsächlich bezahlt? Von wem werden die Ausgaben für Tierhaltung und die übrige Landwirtschaft wirtschaftlich getragen und wem fließen die entsprechenden Einnahmen zu?" In Beantwortung dieses Schreibens wurde am 2. November…
…der Grundsteuermessbetrag zum 1. Jänner 2015 mit Euro 5,94 festgesetzt. In den gegen diese Bescheide erhobenen Beschwerden führte die BF gleichlautend aus, dass vom Finanzamt zu Unrecht ein Zuschlag für überdurchschnittliche Tierhaltung gemäß § 40 BewG 1955 in Ansatz gebracht worden sei. Die Summe an…
…wurde auf die Feststellungen der AP verwiesen. Gemäß der Niederschrift über die Schlussbesprechung und dem Bericht über das Ergebnis der AP ist Betriebsgegenstand der Bf „Feldwirtschaft und landwirtschaftliche Tierhaltung.“ In den Tz 1 – 3 wird ausgeführt: „Tz 1 Sachverhaltsdarstellung: Im Oktober 2008 schloss Frau Bf…
…auf die Feststellungen der AP verwiesen. Gemäß der Niederschrift über die Schlussbesprechung und dem Bericht über das Ergebnis der AP ist Betriebsgegenstand der Bf „Feldwirtschaft und landwirtschaftliche Tierhaltung.“ In den Tz 1 – 3 wird ausgeführt: „Tz 1 Sachverhaltsdarstellung: Im Oktober 2008 schloss Frau Bf (=Pächterin)…
…die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei, die Imkerei sowie Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 des Bewertungsgesetzes 1955. § 21 EStG legt die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft fest: | 1. | Einkünfte aus dem Betrieb…
…800 Euro Prämie für Mutterkühe, 120 Euro Zusatzprämie für Mutterkühe, 1.066,77 Euro einheitliche Betriebsprämie) sowie über überdurchschnittliche Tierhaltung. Das Finanzamt nahm das Verfahren betreffend Hauptfeststellung zum 01.01.2014 mit Wirksamkeit ab 1.1.2015 gemäß § 303 Abs. 1 BAO wieder auf und…
…14.5.2014, RV/7101389/2014 bestätigt wurde – im Folgenden kurz Wertfortschreibungsbescheid 1.1.2014). Aus diesem Sachverhalt liege kein Anlass vor, diesen zu ändern (Verpachtung – keine Tierhaltung). AMA-Daten seien nicht vorhanden, weil die Landwirtschaft seit 1.2.2008 verpachtet werde. Zur Zeit bestehe…
…die Höhe des Zuschlages gem. § 40 BewG bezüglich überdurchschnittlicher Tierhaltung. Diesem Begehren wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 28.8.2018 seitens des Finanzamtes stattgegeben und der Einheitswert entsprechend auf Euro 8.200 abgeändert. Mit als Berufung bezeichneter Eingabe vom 14.9.2018, welche vom Finanzamt als…
…Nettoeinnahmen als Betriebseinnahmen angesetzt wurden andererseits Umsatzsteuergutschriften nicht als Betriebseinnahmen erfasst wurden. Der Betriebsprüfungsbericht lautet: Allgemeines: Betriebsgegenstand/ Art der Tätigkeit Feldwirtschaft und landwirtschaftliche Tierhaltung Steuerliche Feststellungen Tz.1 fehlende Einnahmen Folgende Bankeingänge wurden bisher noch nicht in den Einnahmen erfasst (USt Steuersatz 20%). | |…
…2010 gemäß § 150 BAO erstattete Bericht unter anderem aus: Betriebsgegenstand sei die Feldwirtschaft und die landwirtschaftliche Tierhaltung (tatsächlich wohl die Forstwirtschaft). Die in weiterer Folge näher dargestellten getroffenen Feststellungen seien wie folgt zu begründen: KFZ:Wird ein Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt, befindet es sich im…
…vorweisen würde. Zudem sei die Bauparzelle voll erschlossen. Die Zucht oder das Halten von Tieren gelte dann als landwirtschaftlicher Betrieb, wenn zur Tierzucht oder Tierhaltung überwiegend Erzeugnisse verwendet würden, die im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen werden würden. Dies sei hier nicht der Fall. Dem Umstand…