IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. Marco Laudacher und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Susanne Haim, Dr. Ernst Grafenhofer und Leopold Pichlbauer im Beisein des Schriftführers Mag. Martin Gruber, in der Beschwerdesache SCH, vom 30. Dezember 2014, vertreten durch MagWA, gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein des Schriftführers in der Beschwerdesache GmbH, über die Beschwerde vom 12.12.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 06.10.2014, betreffend Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2011 in der…
Für den Fall, dass die eben dargestellte rechnerische Durchführung der Bewertung, sohin die Ableitung des Unternehmenswertes aus den prognostizierten Jahresüberschüssen, hinsichtlich ihrer Richtigkeit in Zweifel gezogen werden sollte, werde diesbezüglich gemäß § 183 Abs. 1 BAO die Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens aus dem Gebiet der Finanzmathematik…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf. (vormals: Bf2-AG), Adresse1, PLZ_Ort, vertreten durch Donau Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Lehargasse 1, 1060 Wien, gegen die Bescheide der belangten Behörde, Finanzamt Wien 1/23, vom 26…
…von 36% zugeordnet. Vom Barwertanteil der Bf. (91.660 Euro) wurde zum 31. Dezember 2008 steuerlich der 80%ige Teilwertansatz in der Höhe von 73.328 Euro rückgestellt. Im Prüfungsverfahren legte die Bf. ein Schreiben der Nachfolgebank vom 8. August 2011 vor, in der diese…
…§ 6, VI. Einlagen (Z 5) [Rz 130 - 146] führt zur Frage der Bewertung aus: RZ 134 Bewertung der Zuführung eines WG. a) Teilwertansatz. Einlagen werden mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung bewertet (StruktAnpG 2006, BGBl I 100; nach § 124b Z 134 Geltung für Wj…
…wohl nur durch den durchgeführten Verkauf festgestellt werden und nicht auf Grund erst zu diesem Zeitpunkt, da zu einem früheren Zeitpunkt ein Teilwertansatz wohl nur zu Einstandspreisen vorgenommen werden konnte, zumal durch den laufenden Verkauf (welcher auch von der Betriebsprüferin nicht in Abrede gestellt wurde…
…der Änderung der Einlagenbewertung entsprechend (§ 6 Z 5 EStG 1988, ausschließlich Teilwertansatz), die fiktiven Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung zur Einkünfteerzielung als alleinige AfA-Bemessungsgrundlage vorsehen. An die Stelle des bisher vorgesehenen gemeinen Wertes treten die fiktiven Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum Zeitpunkt…
…angewendet werden, wonach der Wert einer Schuld abzuzinsen ist (was zu einem entsprechend niedrigeren Teilwertansatz führt) und daher bei Vereinbarung der Zinslosigkeit zu diesem Zeitpunkt der Vorteil bei Abschluss des Einbringungsvertrages der Gesellschaft als Teil des Einbringungsvermögens (und damit als Teil der Gegenleistung bzw. Leistung…
…der Änderung der Einlagenbewertung entsprechend (§ 6 Z 5 EStG 1988, ausschließlicher Teilwertansatz), die fiktiven Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung zur Einkünfteerzielung als alleinige AfA-Bemessungsgrundlage vorsehen. An die Stelle des bisher vorgesehenen gemeinen Wertes [Anmerkung BFG: siehe die oben zitierte Fassung der…
…eine Aufklärung über die Bewertungsgrundlagen seiner Teilwertschätzung im bisherigen abgabenbehördlichen Verfahren schuldig. Dies machte eine alternative Wertermittlung durch die Abgabenbehörde erforderlich. Die Wahl der Methode zur Überprüfung eines Teilwertansatzes bleibt der Abgabenbehörde überlassen. Wesentlich ist eine Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses für Dritte auf Basis der angeführten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***2***, ***1***, über die Beschwerden vom 08.11.2011 und vom 13.06.2012 gegen die Bescheide vom 24.10.2011 betreffend Feststellung Gruppenträger 2009 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Einzelrichter in der Beschwerdesache X-GmbH und X, als ehemalige Gesellschafter der X GmbH & Co KG, vertreten durch Breinbauer & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Bockgasse 2a, 4021 Linz, über die Beschwerde vom 10.8.2011 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde des Bf, AdresseBf, vertreten durch Stb, AdresseStb, gegen den Bescheid des FA vom 27. September 2005, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird in eingeschränktem Umfang…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Ulrike Stephan, die Beisitzerin Mag. Susanne Haim sowie die fachkundigen Laienrichter Mag Stefan Raab und Leopold Pichlbauer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***127*** vertreten durch Stefan Pointecker Steuerberatung GmbH, Alfred-Kubin-Straße 19b, 4780 Schärding…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X-KG, Firmenadresse, Steuernummer, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. August 2009 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) des Jahres 2005 zu Recht erkannt: Der…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder R, L1 sowie L2 im Beisein der Schriftführerin Karin Nowotny in der Beschwerdesache der Verlassenschaft nach S, X vertreten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Sonja Stradner in der Beschwerdesache ***Bf*** (ehemals ***Bf***), ***Bf-Adr***, vertreten durch BF Consulting Wirtschaftsprüfungs GmbH, Mariahilfer Straße 32, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 11. Oktober 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache des Adr, vertreten durch Liepert Greussing Sturm, Steuerberater OG, Färberstraße 10a, 6700 Bludenz, betreffend den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 30.11.2011 hinsichtlich Einkommensteuer für 2007 zu Recht…