…Frage des Vorliegens und der Strafbarkeit der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG laut angefochtenem Erkenntnis ist damit Teilrechtskraft eingetreten. Erwächst nämlich der (Teil)-Schuldspruch der Finanzstrafbehörde mangels Bekämpfung in (Teil-)Rechtskraft, so ist er nicht mehr Gegenstand des Beschwerdeverfahrens…
…eingezahlt hätte, aber leider die Verfügernummer nicht dazu geschrieben zu haben, ist im Sinne der zitierten Judikatur von Teilrechtskraft des Schuldspruches auszugehen. Zahlung des Strafbetrages laut Organstrafverfügung: Aus dem Akt ist ein Einspruch des Beschuldigten vom 16. Jänner 2015 samt beigelegter Kontoauszüge zu ersehen, worin…
…des Bf. Der Bf bekämpft mit der gegenständlichen Beschwerde ausschließlich die mit dem Straferkenntnis festgesetzte Strafhöhe, somit war von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches auszugehen (vgl zB VwGH 20.9.2013, 2013/17/0305). Dem Bundesfinanzgericht obliegt daher nur die Überprüfung der Strafzumessung und Vorschreibung des…
…besteht. Auch auf der Rückseite von Organstrafverfügungen des Magistrates der Stadt Wien ist die gesetzliche Einzahlungsfrist von zwei Wochen vermerkt. Die Beschwerdeführerin bekämpft mit der gegenständlichen Beschwerde ausschließlich die Strafhöhe, somit war entsprechend der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches auszugehen (vgl…
…wurde ein Betrag von € 36,50 als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens auferlegt (§ 64 Abs. 2 VStG). Der Bf. bekämpft mit der gegenständlichen Beschwerde nunmehr ausschließlich die Strafhöhe, somit war entsprechend der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches auszugehen (vgl…
…in (Teil-)Rechtskraft, so ist er nicht mehr Gegenstand des Beschwerdeverfahrens; das Bundesfinanzgericht ist vielmehr an diesen Schuldspruch gebunden (vgl. VwGH 29.7.1999, 98/14/0177). § 21 Abs. 1 erster Absatz UStG 1994: Der Unternehmer hat spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen…
…gegen die Höhe der vom Spruchsenat verhängten Geldstrafe. Entsprechend der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches auszugehen. Dem angefochtenen Erkenntnis liegen die Feststellungen einer mit Bericht vom 30. März 2012 abgeschlossenen Außenprüfung der Einzelfirma des Bf. (Einzelhandel mit Schuhen) für die…
…ihm - aufgrund der Angabe einer falschen Tatörtlichkeit durch den Meldungsleger - die Möglichkeit zur Bezahlung einer Organstrafverfügung iHv 36 Euro genommen wurde, ausschließlich die Strafhöhe, somit ist entsprechend der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches auszugehen (vgl. z.B. VwGH 27.01.2020…
…Spruchsenat verhängten Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe, der Schuldspruch des angefochtenen Erkenntnisses blieb unbekämpft. Es kann daher von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches ausgegangen werden (vgl. VwGH 8.2.2007, 2006/15/0293, 25.10.2006, 2006/15/0223). Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für…
…Somit waren auch die subjektiven Voraussetzungen für die Strafbarkeit gegeben. Zufolge des unstrittigen Sachverhaltes (der Bf. hat im Rechtsmittelverfahren nur eingewendet, die Strafe, wenn auch ua. urlaubsbedingt verspätet, bezahlt zu haben) ist - entsprechend der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes - von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches auszugehen (vgl…
…Der Schuldspruch der angefochtenen Strafverfügung wegen fahrlässiger Verkürzung der Parkometerabgabe gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung iVm § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 blieb unbekämpft. Entsprechend der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist - wenn nur die Strafhöhe bekämpft wird - von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches auszugehen (vgl…
…dass bei Anwendung des Strafrahmens wegen Abgabenhinterziehung sich eine angemessene Geldstrafe von ca. € 10.000,00 ergeben hätte, doch war eine Erhöhung der Strafe mangels Beschwerde der Amtsbeauftragten und Teilrechtskraft des Schuldspruches nicht möglich. Bei den selben Strafbemessungsgründen war auch die Ersatzfreiheitsstrafe auf das…
…2018, die unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige- und Offenlegungspflicht durch Nichtabgabe einer entsprechenden Jahreserklärung zu verkürzen versucht wurde, ergibt sich aus den Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung. Wegen Teilrechtskraft des Schuldspruches ist keine Korrektur durch das BFG möglich, lediglich bei der Strafbemessung ist mildernd zu berücksichtigen…
…65.443,96 lag über der tatsächlichen Zahllast, daher ist verwaltungsbehördlich auch keine Verkürzung durch Erwirken einer unrichtigen Beschwerdevorentscheidung zu ahnden gewesen. Dieser Umstand kann wegen Teilrechtskraft des Schuldspruches nur bei der Strafneubemessung berücksichtigt werden. Es wäre der Finanzstrafbehörde zugestanden, Finanzvergehen in Voranmeldungszeiträumen zu verfolgen…
…und der Teilrechtskraft des Schuldspruches war es dem Finanzstrafsenat mangels Beschwerde des Amtsbeauftragten verwehrt, die Bestrafung wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Finanzordnungswidrigkeiten abzuändern. Die beantragte Reduktion der Geldstrafe führte zu einer Bagatellisierung der Tat, würde daher Schuld des Täters nicht…
…Im Bereich des Finanzstrafrechtes ist eine Teilrechtskraft hinsichtlich des Ausspruches von Schuld einerseits und Strafe andererseits rechtlich möglich (vgl. VwGH 08.02.2007, 2006/15/0293; VwGH 19.2.1985, 84/14/0071). Es ist daher von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches zu Punkt 1)a…
…84/16/0209). Es ist daher von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches wegen grob fahrlässiger Abgabenverkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer 2015 und 2016 sowie auch von einer Rechtskraft der Verfahrenseinstellung wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung an Umsatz- und Einkommensteuer 2014 auszugehen. Abgabenverkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer…
…den Bf. verhängten Geldstrafe. Unbekämpft blieb der Schuldspruch des angefochtenen Erkenntnisses wegen grob fahrlässiger Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG. Im Bereich des Finanzstrafrechtes ist eine Teilrechtskraft hinsichtlich des Ausspruches von Schuld einerseits und Strafe andererseits rechtlich möglich (vgl. VWGH 08.02.2007, 2006/15…
…kann nur mit Zustimmung der anderen Parteien zurückgezogen werden. Die gegenständliche Beschwerde richtet sich ausschließlich gegen die Höhe der verhängten Geldstrafe. Entsprechend der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist daher von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches auszugehen (vergleiche z.B VwGH 8.2.2007, 2006/15/0293…
…dem Schuldspruch des Bf1 wegen der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG betreffend lohnabhängige Abgaben (L, DB, DZ) für 01-12/2016 und 01-12/2017 vorgebracht. Insoweit kann daher von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches zu Punkt A)b) des angefochtenen Erkenntnisses des…