…für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die teilnehmen am aa) Freiwilligen Sozialen Jahr nach Abschnitt 2 des Freiwilligengesetzes, BGBl I Nr 17/2012 bb) Freiwilligen Umweltschutzjahr nach Abschnitt 3 des Freiwilligengesetzes, BGBl I Nr 17/2012, … Lit l…
…für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an einem Freiwilligen Sozialjahr teilnehmen. Die - im Verfassungsrang stehende - Bestimmung des § 12c des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) lautet wie folgt: (1) Zivildienstpflichtige werden bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres nicht zum Antritt des ordentlichen…
…Für das Bundesfinanzgericht ist unklar, ob dieses Fach tatsächlich besucht wurde oder nicht. Liegen dem Finanzamt Unterlagen vor, die eine Teilnahme an diesem Fach tatsächlich belegen? Falls ja, wird um Vorlage dieser Unterlagen ersucht." In ihrer Stellungnahme vom 18. September 2024 führte das Finanzamt aus…
…der Abgabepflichtigen ist der Abgabenpflichtigen kein technisches Verfahren bekannt, welches diese Feststellung vollständig und mit insbesondere für das Entstehen eines Abgabenanspruches ausreichender Sicherheit gewährleisten würde. Voraussetzung für die Teilnahme am Angebot ist die Registrierung als User. Für die Registrierung hat der Wettteilnehmer selbst persönliche Daten…
…der die Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus dem Wettabschluss im Inland gleichstellt, erfasst unterschiedslos Online-Wetten in- und ausländischer Anbieter. § 33 TP 17 Abs. 2 GebG 1957 stellt lediglich auf die Teilnahme vom Inland aus ab und gilt für alle Wettanbieter gleichermaßen…
…Glücksspielabgaben 8. Zu den verfassungsrechtlichen Einwänden der Bf. 8.1. Die Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes zu den Rechtsgeschäftsgebühren und Glücksspielabgaben 8.2. „Teilnahme vom Inland aus“ 8.3. Kein Antrag auf Normprüfung an den Verfassungsgerichtshof 9. Zu den unionsrechtlichen Einwänden der Bf. 9.1. Keine Verletzung…
…geografischen Verweilort im Steuerauslösemoment hat weder die Bf. noch der Wettteilnehmer. Da die Teilnahme vom Inland aus gegenüber dem Abschluss des Wettvertrages im Inland der weitere Tatbestand ist, gelten diese Grundsätze auch für den Abschluss des Rechtsgeschäftes im Inland, auch hier wissen die Vertragsteile jeweils…
…Steuerauslösemomente setzen können, und dass glücksspielabgabenrechtlich einerseits der Nichtkonzessionär gegenüber dem Konzessionär nicht benachteiligt ist und andererseits die Glücksspielabgabe mit der Wortfolge „Ausspielungen, an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt“, weder an die Staatsbürgerschaft noch an den Wohnsitz der spielvertragsabschließenden Personen anknüpft, also keine…
…Glücksspielabgaben 8. Zu den verfassungsrechtlichen Einwänden der Bf. 8.1. Die Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes zu den Rechtsgeschäftsgebühren und Glücksspielabgaben 8.2. „Teilnahme vom Inland aus“ 8.3. Kein Antrag auf Normprüfung an den Verfassungsgerichtshof 9. Zu den unionsrechtlichen Einwänden der Bf. 9.1. Keine Verletzung…
…geografischen Verweilort im Steuerauslösemoment hat weder die Bf. noch der Wettteilnehmer. Da die Teilnahme vom Inland aus gegenüber dem Abschluss des Wettvertrages im Inland der weitere Tatbestand ist, gelten diese Grundsätze auch für den Abschluss des Rechtsgeschäftes im Inland, auch hier wissen die Vertragsteile jeweils…
…Steuerauslösemomente setzen können, und dass glücksspielabgabenrechtlich einerseits der Nichtkonzessionär gegenüber dem Konzessionär nicht benachteiligt ist und andererseits die Glücksspielabgabe mit der Wortfolge „Ausspielungen, an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt“, weder an die Staatsbürgerschaft noch an den Wohnsitz der spielvertragsabschließenden Personen anknüpft, also keine…
…Glücksspielabgaben 8. Zu den verfassungsrechtlichen Einwänden der Bf. 8.1. Die Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes zu den Rechtsgeschäftsgebühren und Glücksspielabgaben 8.2. „Teilnahme vom Inland aus“ 8.3. Kein Antrag auf Normprüfung an den Verfassungsgerichtshof 9. Zu den unionsrechtlichen Einwänden der Bf. 9.1. Keine Verletzung…
…geografischen Verweilort im Steuerauslösemoment hat weder die Bf. noch der Wettteilnehmer. Da die Teilnahme vom Inland aus gegenüber dem Abschluss des Wettvertrages im Inland der weitere Tatbestand ist, gelten diese Grundsätze auch für den Abschluss des Rechtsgeschäftes im Inland, auch hier wissen die Vertragsteile jeweils…
…Steuerauslösemomente setzen können, und dass glücksspielabgabenrechtlich einerseits der Nichtkonzessionär gegenüber dem Konzessionär nicht benachteiligt ist und andererseits die Glücksspielabgabe mit der Wortfolge „Ausspielungen, an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt“, weder an die Staatsbürgerschaft noch an den Wohnsitz der spielvertragsabschließenden Personen anknüpft, also keine…
Teilnahme vom Inland aus:Soweit Fragen der Unionsrechtskonformität der Besteuerung von Online-Glücksspielen angesprochen sind, wird eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof für zulässig erachtet, zumal zur Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 57 Abs. 2 GSpG noch keine dezidierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vorliegt. Durch die zur vergleichbaren…
…Zahlung mit Bonusgeld, z.B. durch Werbung zur Verfügung gestellte Mittel). ***Bf1*** bietet seinen Kunden drei verschiedene Bereiche an: a) Die Teilnahme an "Zweitlotterien", bei denen Tipps auf den Ausgang der Ziehungen von Gewinnzahlen von Lotterien abgegeben werden. Hierbei erteilt der Wettteilnehmer ***Bf1*** die Anweisung…
…Verjährung: 2015: In den beiden Selbstanzeigen vom 2.12.2015 stellten die Abgabenschuldnerinnen ***Fa1*** Limited (im Folgenden ***Fa1***) und ***Bf1*** Services Limited (im Folgenden wiederum ***Bf1***) den Sachverhalt dar und legten die Bemessungsgrundlage für die Wettgebühr gemäß S 33 TP 17 GebG (Einsätze von Teilnehmern…
…Zahlung mit Bonusgeld, z.B. durch Werbung zur Verfügung gestellte Mittel). ***Fa1*** bietet seinen Kunden drei verschiedene Bereiche an: a) Die Teilnahme an "Zweitlotterien", bei denen Tipps auf den Ausgang der Ziehungen von Gewinnzahlen von Lotterien abgegeben werden. Hierbei erteilt der Wettteilnehmer ***Fa1*** die Anweisung…
…| Verjährung: 2015: In den beiden Selbstanzeigen vom 2.12.2015 stellten die Abgabenschuldnerinnen ***Bf*** Limited (im Folgenden ***Bf1***) und ***Fa1*** Limited (im Folgenden wiederum ***Fa1***) den Sachverhalt dar und legten die Bemessungsgrundlage für die Wettgebühr gemäß S 33 TP 17 GebG (Einsätze von Teilnehmern…
…Zahlung mit Bonusgeld, z.B. durch Werbung zur Verfügung gestellte Mittel). ***Fa1*** bietet seinen Kunden drei verschiedene Bereiche an: a) Die Teilnahme an "Zweitlotterien", bei denen Tipps auf den Ausgang der Ziehungen von Gewinnzahlen von Lotterien abgegeben werden. Hierbei erteilt der Wettteilnehmer ***Fa1*** die Anweisung…