…Punkt 1; vgl auch Marschner, Investmentfonds in Fallbeispielen (2006), 80). Demzufolge ist der Betrag der tatsächlich realisierten Substanzgewinne für vorliegenden Selbstnachweis nicht von Relevanz. Auf diese Information kann daher für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen aus dem Fonds verzichtet werden. Von einer Heranziehung der Schätzungsmethode nach §…
…Man hätte gedacht, dass damit die Grenze von 11.000,00 € überschritten worden wäre. Einkünfte aus Kapitalvermögen z.B. private Zinserträge aus Sparguthaben, Wertpapieren, Dividenden und Ausschüttungen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Investmentfonds, sowie Substanzgewinne aus der Veräußerung von privaten Kapitalanlagen (z.B. Aktien)…
…wird der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 teilweise Folge gegeben, als die Substanzgewinne aus Investmentfonds nunmehr mit EUR 15.206,56 anstatt mit EUR 21.374,47 berücksichtigt werden. Die Abgabenfestsetzung für das Jahr 2007 ist demnach mit den rechnerischen Wertansätzen lt. Beschwerdevorentscheidung vom 19…
…2008): [409] Substanzgewinne aus ausländischen Investmentfonds | Zeitraum | 2005 Euro | 2006 Euro | 2007 Euro | 2008 Euro | Vor Bp | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | Tz.2 Einkünfte aus Kapitalvermögen | 16.002,78…
…Einkünfte aus Kapitalvermögen, Spekulationseinkünfte Zinsen, Dividenden, ausschüttungsgleiche Erträge und Substanzgewinne von ausländischen Investmentfonds unterliegen gemäß § 37 Abs 8 EStG aF der Quasi-Endbesteuerung in Höhe von 25 %. Spekulationsüberschüsse sind nach Tarif gemäß § 33 Abs 1 EStG zu versteuern. Verluste aus Spekulationsgeschäften sind nur im gleichen…
…und C-437/08, Rn 58, „Haribo/Saline“). Der Bezug von Substanzgewinnen aus ausländischen und inländischen Investmentfondsgesellschaften, an denen sich Anteilseigner beteiligen können, ist aber zweifellos miteinander vergleichbar. - Zwingende Gründe des Allgemeininteresses (zB Vermeidung von Missbrauch oder Steuerumgehung) liegen weder vor, noch wurden solche Gründe…
…Rs C-436/08 und C-437/08, Rn 58, Haribo/Saline). Der Bezug von Substanzgewinnen aus ausländischen und inländischen Investmentfondsgesellschaften, an denen sich Anteilseigner beteiligen können, ist aber zweifellos miteinander vergleichbar. Zwingende Gründe des Allgemeininteresses (z.B. Vermeidung von Missbrauch oder Steuerumgehung) liegen weder…
…2011 mit den Bescheiden vom 3. Oktober 2012 in der Form, dass die Erträge aus ausländischen Kapitalanlagen und die Substanzgewinne aus ausländischen Investmentfonds mit dem festen Steuersatz von 25% belegt wurden. Die geltend gemachten ausländischen (Quellen)-Steuern wurden zum Teil, die negativen ausschüttungsgleichen Erträge gar…
…5.781,37 | Steuer sonstige Bezüge | | 235,89 | Steuer von Kapitalerträgen aus ausländischen Kapitalanlagen | | 2.461,85 | Steuer auf Substanzgewinne aus ausländischen Investmentfonds ohne KESt-Abzug (25%) | | 114,00 | Einkommensteuer |  …
…elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärung für das Jahr 2006 wurden Einkünfte aus selbständiger Arbeit von 1.536,22 €, Einkünfte aus Kapitalerträgen aus ausländischen Kapitalanlagen (zum Steuersatz von 25%) von 13.345,44 €, Substanzgewinne aus ausländischen Investmentfonds von 14.974,20 € sowie unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite…
…die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit waren nicht der Einkommensteuer 2003 zu unterziehen, da diesbezüglich im Jahr 2012 bereits Verjährung eingetreten war. Berechnung der Einkommensteuer 2003: Einkünfte aus Kapitalvermögen (Substanzgewinne aus ausländischen Investmentfonds) € 2.420,- davon 25% Steuer € 605,- festgesetzte Einkommensteuer 2003 € 605…
…und C-437/08, Rn 58, „Haribo/Saline“). Der Bezug von Substanzgewinnen aus ausländischen und inländischen Investmentfondsgesellschaften, an denen sich Anteilseigner beteiligen können, ist aber zweifellos miteinander vergleichbar. - Zwingende Gründe des Allgemeininteresses (zB Vermeidung von Missbrauch oder Steuerumgehung) liegen weder vor, noch wurden solche Gründe…
…40 und 42 Investmentfondgesetz - InvFG 1993 idF AbgÄG 2004, BGBl I 2004/180 lauten auszugsweise wie folgt: § 40 Abs 1 InvFG 1993: Die Ausschüttungen eines Kapitalanlagefonds an die Anteilsinhaber sind bei diesen steuerpflichtige Einnahmen. Bei nicht in einem Betriebsvermögen gehaltenen Anteilscheinen gelten Ausschüttungen aus Substanzgewinnen…
…die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten, eine Behinderung des freien Kapitalverkehrs dar. Dass die zwingende und unwiderlegbare pauschale Besteuerung von Erträgen aus schwarzen Investmentfonds dem Gemeinschaftsrecht widerspricht, bejahten sowohl der Verwaltungsgerichtshof (VwGH 11.12.2003, 99/14/0081) als auch der Bundesfinanzhof…
…Kapitalerträge anzurechnende EU-Quellensteuer (KZ 799) ............85,40 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Lageadressen wie 2005) insgesamt (KZ 370) ..................................................................9.593,44 Sonstige Einkünfte, davon Wiederkehrende Bezüge § 29 Z 1 (KZ 800) ........... -4.807,86 Substanzgewinne aus ausländ. Investmentfonds ohne KEst-Abzug (25%) (KZ 409) ..........…
…sind. § 40 Investmentfondsgesetz 1993 (in der für die Streitjahre geltenden Fassung): "(1) Werden Erträge abzüglich der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen eines Kapitalanlagefonds sowie Substanzgewinne ausgeschüttet, sind diese bei den Anteilsinhabern steuerpflichtige Einnahmen. Bei nicht in einem Betriebsvermögen gehaltenen Anteilscheinen gelten Ausschüttungen aus Substanzgewinnen, soweit…
…aus den Unterlagen/Fondsstatuten/Bilanzen. Maßgeblich seien allein die Bilanzen des deutschen Investmentfonds, veröffentlicht im (deutschen) Bundesanzeiger. Die gegenständlichen ***21***´s seien passiv gemanagte Fonds, die einen Index abbilden würden. Aus diesem Grund gebe es für die Anleger seit dem Jahr 2008 keinerlei realisierte Substanzgewinne…
…Da die betreffenden Einkünfte im Zeitpunkt der Gewährung der Gutschrift der Kapitalertragsteuerpflicht unterliegen, steht im konkreten Fall eine solche Gutschrift zu. Betreffend die Kapitalerträge aus Investmentfonds bestimmt § 40 Abs 2 Z 1 InvFG 1993 idgF zu den ausschüttungsgleichen Erträgen: "(…) Wird vor diesen Zeitpunkten oder…
…für ordentliche Erträge, nicht jedoch für die Substanzgewinne. Bei kapitalertragsteuerbefreiten Anlegern zahlt die kuponauszahlende Stelle die KESt gemäß § 13 InvFG 1993 direkt an den Investor aus. Die ausgezahlte Kapitalertragsteuer ist im in der steuerlichen Behandlung des Investmentfonds "brutto" dargestellten "ordentlichen Fondsergebnis" enthalten. Um den thesaurierten…
…im Sinne des § 93 Abs. 3 Z 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes 1988, einschließlich der aus Zinsen oder Substanzgewinnen bestehenden gemäß § 40 Abs. 1 Z 1 des Investmentfondsgesetzes als ausgeschüttet geltenden Beträge, ausgenommen Anteilsrechte an ausländischen Immobilienfonds im Sinne des § 93 Abs. 3 Z 5…