…vom 20.8.2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9.8.2024 betreffend die Festsetzung von Stundungszinsen zu Recht: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG…
…Bf., über die Beschwerde vom 19.09.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 09.08.2018, betreffend Stundungszinsen zu Recht: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…2, L, über die Beschwerde vom 14.09.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes D betreffend Stundungszinsen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4…
…Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 9. Jänner 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 11. Dezember 2023 betreffend Stundungszinsen und Säumniszuschläge, Steuernummer ***BFStNr***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…sich die gegenständliche Beschwerde vom 16.1.2023. Darin macht der Beschwerdeführer geltend, dass die Stundungszinsen von einem nicht geschuldeten Betrag berechnet worden seien. Die belangte Behörde habe diesen Betrag willkürlich und zum Nachteil des Beschwerdeführers geschätzt. So weiche etwa die Schätzung der Umsatzsteuer 2019…
…1090 Wien, über die Beschwerde vom 26. März 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 9. März 2020 betreffend Stundungszinsen 2020 nach der am 4.12.2023 am Bundesfinanzgericht in Wien über Antrag der Partei (§ 78 BAO i.V.m. §…
…im Bescheid angeführte Saldo ist strittig und darüber wurde bereits ein Verfahren vor der Finanz zur Feststellung beantragt. Daher wird gebeten bis zur endgültigen Erledigung keinerlei Stundungszinsen zu verrechnen. Zur Begründung wird die abgefasste Rechtfertigung beigelegt (die vom Finanzamt in diesem Verfahren nicht vorgelegt wurde…
…wenn es sich bei der Zahlungsfrist um eine Nachfrist gemäß § 212 Abs. 3 erster oder zweiter Satz handelt. Erwägungen Stundungszinsen bilden den wirtschaftlichen Ausgleich für den Zinsverlust, den der Abgabengläubiger dadurch erleidet, dass er die geschuldete Abgabenleistung nicht bereits am Tag der Fälligkeit erhält (VwGH…
…1030 Wien, über die Beschwerde vom 05.08.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 09.07.2015, Steuernummer N-1, betreffend Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen…
…BAO für den Zeitraum vom 16. November 2010 bis zum 11. November 2012 Stundungszinsen im Betrag von € 7.373,99 festgesetzt. Dagegen wendet sich die in offener Frist eingebrachte und als Beschwerde zu wertende Berufung vom 5. Dezember 2012. Von der Bf wird in…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob Einwendungen betreffend Glücksspielabgabe für Kartenpokerspiel im Stundungszinsenverfahren berücksichtigt werden können und ob die Fälligkeit neu festzulegen ist. Bemerkt wird, dass das Verfahren der Beschwerdeführerin (Bf.) vom Unabhängigen Finanzsenat auf das Bundesfinanzgericht übergegangen ist…
…Steuernummer 1234, Team AS 02, vertreten durch die Amtsbeauftragten, betreffend Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 BAO nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…vom 6. Februar 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 9. Jänner 2015 betreffend Festsetzung von Stundungszinsen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…€; Kostenersatz: 500,00 €) für den Zeitraum vom 31. Juli 2012 bis 10. März 2013 Stundungszinsen iHv. 166,00 € vorgeschrieben (Fälligkeit: 18. April 2013). Der genannte Betrag ergab sich aus der dem Bescheid angeschlossenen Berechnung (siehe dazu die der gegenständlichen Entscheidung angeschlossene Übersicht…
…gegeben, wenn die Abgabeneinhebung eine allgemeine Auswirkung genereller Normen sei. Die Festsetzung der antragsgegenständlichen Stundungszinsen sei infolge des durch die Zahlungserleichterung gewährten Zahlungsaufschubes zwingend vorzunehmen gewesen. Am 17.11.2025 wurde der Vorlageantrag eingebracht, in welchem der Bf wiederum auf die aus zwei Dienstverhältnissen resultierende…
…Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerden vom 30. September 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 9. September 2024 betreffend Säumniszuschlag und Stundungszinsen, Steuernummer ***BFStNr***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 16. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. November 2024 betreffend Festsetzung von Stundungszinsen, St.-Nr. ***1***, I. zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. den Beschluss gefasst: Der Antrag auf…
…Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. August 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Juli 2025 betreffend Festsetzung von Stundungszinsen, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…In rechtlicher Hinsicht ist diesbezüglich der Bf. nicht zu folgen, weil Stundungs- und Aussetzungszinsen völlig unterschiedliche Rechtsinstitute sind. Stundungszinsen bilden den wirtschaftlichen Ausgleich für den Zinsverlust, den der Abgabengläubiger dadurch erleidet, dass er die geschuldete Abgabenleistung nicht bereits am Tag der Fälligkeit erhält (VwGH 11…
…ab, dass in der Entrichtung von Stundungszinsen aufgrund eines eingebrachten Zahlungserleichterungsansuchens keine Unbilligkeit iSd BAO erblickt werden könne und keine wirtschaftlichen und persönlichen Gründe im Anbringen vorgebracht worden seien. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 12.9.2022 fristgerecht Beschwerde und begründete diese im Wesentlichen damit…