…Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. II Nr. 103/2017, auch die Gehzeiten zwischen dem Elternwohnsitz und der nächstgelegenen Haltestelle, kann der Beschwerde daher zu keinem Erfolg verhelfen, verweist doch die im vorliegenden Fall anzuwendende Regelung des § 2 Abs. 2 der Verordnung Berufsausbildung…
…00 Uhr für die Berechnung angenommen werden müsse, gefolgt werden: Die entsprechende Bestimmung ist in § 3 Abs. 4 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. II Nr. 103/2017, enthalten, die "aufgrund der …
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz (nun Bundesfinanzgericht). Darin wurde vorgebracht, C sei in der Verordnung über die Erreichbarkeit von Studienorten nicht ausdrücklich angeführt. Es gälten somit Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 Kilometer zum Wohnort außerhalb des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort…
… 26 Abs. 3 StudFG 1992 hin, wonach die tägliche Fahrt von einer Gemeinde zum Studienort trotz Nennung in dieser Verordnung dann nicht als zumutbar gelte, wenn die Fahrzeit unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde betrage. Laut beiliegendem Ausdruck der Homepage…
…ist keinesfalls mehr zumutbar." In § 2 der auf dieser gesetzlichen Bestimmung basierenden Verordnung BGBl. II 605/1993 ist die Gemeinde St. Radegund bei Graz als eine Gemeinde angeführt, bei der die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort Graz noch als zumutbar festgestellt wird…
…die Fassung vor BGBl. I 54/2016] erfolgt diese Feststellung bezogen auf Gemeinden. Auf der Grundlage einer von Sachverständigen erstellten Berechnung der Fahrzeiten zwischen Heimatgemeinde und Studienort sind in einer Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft jene Gemeinden festgelegt, von denen die tägliche…
…Der Bf. brachte folgendes vor: "In Verordnungen zum Studienförderungsgesetz ist festgelegt, welche Wohnorte im Einzugsgebiet der jeweiligen Schul- oder Studienorte liegen: Beträgt die Entfernung Wohnung-Ausbildungsort weniger als 80 km steht der Pauschalbetrag auch dann zu, wenn die Fahrtzeit (einfache Fahrt) mehr als eine Stunde…
…PLZA Studienort, AdrA. Im § 34 Abs. 6 TS 2 EStG 1988 iVm Abs. 6 leg. cit. werde angeführt, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. In den Lohnsteuerrichtlinien bzw. in der Verordnung…
…Bundesfinanzgericht für 2013 und 2014, beide datiert mit 11.12.2016 und brachte folgendes vor: "In den Verordnungen zum Studienförderungsgesetz ist festgelegt, welche Wohnorte im Einzugsgebiet des jeweiligen Schul oder Studienortes liegen: Beträgt die Entfernung Wohnung-Ausbildungsort weniger als 80 km, steht der Pauschalbetrag auch…
…Hin- und Rückfahrt festgelegt werde. Es werde dabei auf individuelle Unterrichtszeiten nicht Rücksicht genommen. Sofern Orte nicht in den Verordnungen enthalten seien, könne daher nicht anders vorgegangen werden. Da die Verordnung des BMF zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl Nr. 624/1995 idgF…
…vom Studienort nach den Verordnungen gem. § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 zeitlich noch zumutbar ist. Im gegebenen Fall ist die Hin- und Rückfahrt zumutbar und somit die geltend gemachte auswärtige Berufsausbildung nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Kosten für Literatur, die auch für nicht in…
…in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2016, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen…
…in der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes wäre im gegenständlichen Fall eine Berücksichtigung der Aufwendungen für die Berufsausbildung der Tochter des Beschwerdeführers als außergewöhnliche Belastung daher nur dann möglich, wenn die Fahrzeit von der Wohnsitzgemeinde zum Studienort…
…EStG 1988 Dazu wurde vom Beschwerdeführer über Ersuchen der Abgabenbehörde zum Nachweis, dass der Studienort vom Wohnort aus nicht innerhalb einer Stunde erreichbar ist, ein "Ergebnis der Berechnung" des Pendlerrechners vorgelegt. In dieser sind Wartezeiten und Zeiten für die Zurücklegung von Fußwegen enthalten. 1. Gemäß …
…Zumutbarkeit der täglichen Hin und Rückfahrt festgelegt wird. Es wird dabei auf individuelle Unterrichtszeiten nicht Rücksicht genommen. Sofern Orte nicht in den Verordnungen enthalten sind, kann daher nicht anders vorgegangen werden. Da die Verordnung des BMF zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr…
…Beschwerde) durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Darin wurde vorgebracht, Ort2 sei in der Verordnung über die Erreichbarkeit von Studienorten nicht ausdrücklich angeführt. Es würden somit Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 Kilometer zum Wohnort außerhalb des Wohnortes gelegen gelten, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum…
…auf die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993 idF vom 20.5.2017, wonach gemäß § 2 zB die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort X zB von den Nachbarorten…
…Fahrten im Heimatort oder im Studienort [vgl. Hofstätter/Reichel, § 34 EStG 1988, Einzelfälle, auswärtige Berufsausbildung (Kinder)]. Die Berücksichtigung von Wegstrecken innerhalb des Wohnortes kann dem § 2 der zu § 34 Abs. 8 EStG 1988 erlassenen Verordnung (BGBl. Nr. 624/1995) in der Neufassung nicht entnommen werden…
…Pflegezulage, Blindengeld oder Blindenzulage) übersteigen, ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden. Der Bundesminister für Finanzen kann mit Verordnung festlegen, in welchen Fällen und in welcher Höhe Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung ohne Anrechnung auf einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 und ohne Anrechnung auf…
…Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt festgelegt werde. Es werde dabei auf individuelle Unterrichtszeiten nicht Rücksicht genommen. Sofern Orte nicht in den Verordnungen enthalten seien, könne daher nicht anders vorgegangen werden. Da die Verordnung des BMF zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr…