…Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet. Es handelt sich um einen Feststellungsvertrag mit "Klarstellungs- und Streitvorbeugungsfunktion'' der unter beidseitigem Nachgeben zustande kommt. Die Vereinbarung über die Ausgleichszahlung im Falle der Trennung und den damit verbundenen Auszug von Fr. ***BF*…
…normierten Voraussetzungen gegeben sein würden. Derartige Vereinbarungen seien insbesondere wegen ihrer Klarstellungs- und Streitvorbeugungsfunktion für die Zeit nach Auflösung der Ehe hinsichtlich einer für die Vertragsparteien offenbar nicht ganz klaren Situation in Anbetracht der gesetzlichen Bestimmungen als Vergleich zu qualifizieren (vgl. VwGH 1.9.1999…
…konkreter Betrag festgelegt worden, der zur Auszahlung gelangen solle, je nachdem zu welchen Zeitpunkt die Bedingung eintrete. Die geschlossene Vereinbarung ziele wegen der Klarstellungs- und Streitvorbeugungsfunktion erkennbar darauf ab, Streitigkeiten im Falle der späteren Trennung zu vermeiden. Ein Vergleich liege vor, wenn die Parteien streitige…
…828, leite sich ab, dass es sich bei einem Vergleich um einen Feststellungsvertrag handelt mit "Klarstellungs- und Streitvorbeugungsfunktion", der "unter beiderseitigem Nachgeben zustande kommt und womit bisher strittige oder zweifelhafte Rechte oder Rechtsgeschäfte bereinigt werden." Unter ausführlichem Hinweis auf die GebR 2019 führte der Bf…
…sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet. Es handelt sich um einen Feststellungsvertrag mit "Klarstellungs- und Streitvorbeugungsfunktion", der unter beiderseitigem Nachgeben zustande kommt und womit bisher strittige oder zweifelhafte Rechte oder Rechtsgeschäfte bereinigt werden (VwGH 11.9.1987, 86/15/0121)…
…allfällig bereits bestehende oder auch zukünftig entstehende gegenseitige Unterhaltsansprüche verzichten (Punkt III.). Eine Bereinigungswirkung liege hier jedenfalls vor. Eine Klarstellungs- und Streitvorbeugungsfunktion der Vereinbarung sei zu bejahen. Da in den §§ 66 bis 69 Ehegesetz die Folgen einer Scheidung im Einzelnen (hinsichtlich Bestand und Höhe) nicht…
…über Bestand, Inhalt und Umfang oder auch über das Erlöschen nicht im Klaren sind. Rechte sind auch dann zweifelhaft, wenn ihre Verwirklichung unsicher geworden ist. Eine bloße Klarstellungs-, Bereinigungs- oder Streitvorbeugungsfunktion ist nicht ausreichend, einen Vergleich zu begründen (vgl. Hofstätter/Reichel, Einkommensteuer: Kommentar, zu § 67…
…IV.) beinhaltet, ist als einheitliches Ganzes anzusehen. Er geht daher insbesondere wegen seiner Klarstellungs- und allenfalls auch Streitvorbeugungsfunktion im Hinblick auf die Vermögens- und Unterhaltsverhältnisse für die Zeit nach Auflösung/Scheidung der Ehe über einen bloßen Alimentationsvertrag weit hinaus (vgl. VwGH 28.9.2000, 2000…
…Vereinbarung zumindest eine Klarstellungsfunktion zukommt, womit eine für beide Vertragsparteien bis dahin sichtlich nicht ganz klare Situation bereinigt werden und dadurch Streitigkeiten bei der späteren Scheidung von vornherein vermieden werden sollten (Streitvorbeugungsfunktion). Außergerichtliche Vereinbarungen sind grundsätzlich als Vergleich zu werten, weil dadurch zumindest zweifelhafte Rechte…
…der jüngeren Rsp des VwGH macht die Neugestaltung von bisher unzweifelhaften wechselseitigen Rechten und Pflichten eine Vereinbarung noch nicht zu einem Vergleich iSd GebG. - Nach der bereits genannten Rsp des VwGH ist eine bloße Klarstellungs-, Bereinigungs- oder Streitvorbeugungsfunktion nicht ausreichend, um einen Vergleich zu begründen…
…wäre, also kein Vergleich vorläge. Ebenfalls betont wird, dass eine bloße Klarstellungs- und Streitvorbeugungsfunktion wie in der gegenständlichen Vereinbarung gem § 97 EheG nicht als Vergleich anzusehen sei und in diesem Zusammenhang auf die VwGH Judikatur zu Mietverträgen und deren Auflösung verwiesen (VwGH, 21.03.2012…
…beabsichtigten Ehe Vermögensfolgen, mit Regelungen, die außerhalb der o.a. gesetzlichen Bestimmungen des EheG stehen, fest. Diese Vereinbarung hat zweifelsohne Klarstellungs-und Streitvorbeugungsfunktion. Sohin liegt ein, der Vergebührung gemäß § 33 TP 20 Abs.1 lit b, unterliegender Vergleich vor. Bemessungsgrundlage der Gebühr ist gemäß § 33…
…Notariatsakt hat verbindlich festgelegt, dass die Bf. ihrem Ehemann im Scheidungsfall, die genannten Investitionen, nach einem genau festgelegten Abrechnungsschlüssel, zurück erstattet. Diese Vereinbarung hat zweifelsohne Klarstellungs-und Streitvorbeugungsfunktion. Laut Vertragsinhalt verbindet sich damit die Bf. zu einer Leistung, unbeschadet allfälliger, im Scheidungsfall, iSd § 83 EheG…
…normierten Voraussetzungen gegeben sein werden. Derartige Vereinbarungen sind insbesondere wegen ihrer Klarstellungs- und Streitvorbeugungsfunktion für die Zeit nach Auflösung der Ehe hinsichtlich einer für die Vertragsparteien offenbar nicht ganz klaren Situation in Anbetracht der gesetzlichen Bestimmungen als Vergleich zu qualifizieren (vgl. VwGH 1.9.1999…
…Ansprüche. Die gegenständliche Vereinbarung soll die vermögensrechtlichen Folgen einer Scheidung vorab regeln, hat also Klarstellungs- und Streitvorbeugungsfunktion. Durch den Abschluss der Vereinbarung sind sämtliche etwaigen Ansprüche der Frau EHEGATTIN im Falle der Scheidung ihrer Ehe abgegolten (Punkt 9 der Vereinbarung) und erklärt Frau EHEGATTIN weiters…