…EStG und die unter den Kz 439 bzw. Kz 476 geltend gemachten Kosten blieben außer Ansatz. Die Streichung der Kosten zur Kz 439 begründete das FA im ESt-Bescheid wie folgt: "Werden die Kosten von unterhaltspflichtigen Angehörigen getragen, weil der unterstützungsbedürftige Mensch über kein oder…
…Zudem wurde im Jahr 2016 - wie bereits 2014 - der erhöhte PAB nicht gewährt. Die Streichung der Kosten zur Kz 439 begründete das FA mit Verweisen auf die nachfolgend wiedergegebene Begründung zum ESt-Bescheid 2014 vom 24.März 2020: "Werden die Kosten von unterhaltspflichtigen Angehörigen getragen…
…zur Kz 439 "Kosten für Pflegeleistungen" von 5.528,88 € in Abzug gebracht. Die Streichung durch das FA ließ er unbekämpft. 10. Der in der ANV-Erklärung 2014 unter Kz 439 angegebene Wert von 7.785,12 € enthält nach dem Ergebnis des durchgeführten…
…BAO vom 27. November 2015 anlässlich der zur Grunde liegenden Außenprüfung bei der Beschwerdeführerin begründet. Demnach sei das Spiel „Poker“ gemäß der von der Finanzverwaltung angewendeten Rechtslage idF des GSpG nach dem 2.8.2013 trotz der Streichung des Wortes „Poker“ als dem § 1 Abs…
…Beibringung von Nachweisen eingeräumt und in Aussicht gestellt, dass wegen Fortfalls der Vergünstigungen eine Normalverzollung plus der Auferlegung einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs.1 ZollR-DG in Aussicht genommen wird. Mit Schreiben vom 23.8.2012 gab der Insolvenzverwalter dazu eine Stellungnahme ab und beantragte…
…bisher für Ihre Kinder Familienleistungen und Kinderabsetzbetrag. Dadurch wird dem durch Entwicklungshelferlnnen geleisteten Beitrag zum Wohle der Entwicklungsländer Rechnung getragen." Im Besonderen Teil der Erläuterungen wiederum ist die Anmerkung zu § 13 ersatzlos zu streichen und, stattdessen auszuführen: "Durch die Neuformulierung im § 13 -wird auf das…
…Mit dem begünstigten Steuersatz von 10% kann die [Beschwerdeführerin] günstigere Preise anbieten als Betriebe in der selben Branche. Bei Personen oder Rechtsträgern ohne Vorsteuerabzugsberechtigung führt die Verrechnung mit 10% (statt 20%) USt zu einer Vergünstigung der Ware um 10%. Wie in der nachstehenden Umsatzaufstellung ersichtlich…
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) wurde der Kinderfreibetrag gem § 106a EStG aF und die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten gem § 34 Abs 9 EStG aF durch den Familienbonus Plus gem § 33 Abs 3a EStG, einen gänzlich neuen Absetzbetrag, ersetzt. Zur Zeit seiner Einführung betrug der Familienbonus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr.1, über die Beschwerde vom 28. Juni 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 9. Juni 2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010, StNr. xxx, zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache betreffend Frau ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. Jänner 2017 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 19. Dezember 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt:  …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde des Bf., Adresse, vom 14.09.2015 gegen den Bescheid des FA vom 21.08.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 2. März 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. Februar 2021, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Koc & Co KG, Kafkasteg 91, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 26. August 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. August 2020 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. R in der Beschwerdesache AB, Adresse, St.Nr. 000/0000, gegen den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 des Finanzamtes C vom 18. März 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an…
§ 9a. (1) Der Anspruch auf Mehrkindzuschlag ist abhängig vom Anspruch auf Familienbeihilfe und vom Einkommen des Kalenderjahres, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wird. Der Mehrkindzuschlag steht nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
…dass eine unternehmensspezifische Durchschnittspreisregelung Anwendung finden kann. Diese Bewertung soll nach dem Inhalt der erwähnten Auskunft auch für "Pensionisten-Tickets (standby)" gelten, die steuerlichen Vergünstigungen jedoch nicht. U.E. sind die Lohnsteuerauskünfte in diesem Punkte deshalb nicht schlüssig, weil einerseits bei der Ticket-Bewertung dieser…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., Adresse, vertreten durch Karall & Partner Steuerberatungs GmbH, 2620 Neunkirchen, Hauptplatz 10, vom 3. Februar 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. Jänner 2021 betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Tschechische Republik, über die Beschwerde vom 14. Jänner 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 10. Jänner 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1***, u Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BW, Adr, PLZ E, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 11. Oktober 2013 betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung), Steuernummer StNr, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird…