IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RAST & MUSLIU Rechtsanwälte, Alser Straße 23/14, 1080 Wien, über die Beschwerde des Antragstellers vom 10. September 2025 gegen den Bescheid des…
…Behörde aufgrund des § 212 Abs. 1 letzter Satz BAO ohnehin die Möglichkeit eröffnet ist, eine Zahlungserleichterung losgelöst von den Wünschen des Antragstellers und in einer auch das gewollte Strafübel noch aufrechterhaltenden Art zu gewähren (vgl. VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084; VwGH 24.2…
…von ihm gewünschten, aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche Existenz des Bestraften bei Anspannung aller seiner Kräfte erhaltbar blieb. Angesichts der Ausführungen und Hinweise auf eine Unterstützung ist nicht ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer…
…die Möglichkeit eröffnet ist, eine Zahlungserleichterung losgelöst von den Wünschen des Antragstellers und in einer auch das gewollte Strafübel noch aufrechterhaltenden Art zu gewähren. Maßgebend für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist sohin die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Dieser besteht in einemdem…
…dass der Beschwerdeführer die erste Zahlungsvereinbarung nicht eingehalten habe, die angebotenen Raten im Verhältnis zu niedrig seien, dadurch aus Sicht der Strafbehörde ist die Einbringung gefährdet sei und ein solcher Zahlungsplan nicht dem Strafzweck entspreche. Über die Beschwerde wurde erwogen: § 212 Abs. 1 BAO iVm …
…des ohnehin regelmäßig auch unter entsprechender Berücksichtigung der jeweils aktuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vgl § 23 Abs 3 FinStrG) bemessenen Strafausspruches und damit auf eine Reduzierung des gewollten Strafübels hinausliefe (vgl VwGH 21.1.2004, 2001/16/0371). Maßgeblich für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer…
…Leistungsfähigkeit (vgl. § 23 Abs. 3 FinStrG) bemessenen Strafausspruches und damit auf eine Reduzierung des gewollten Strafübels hinausliefe (vgl. VwGH 21.1.2004, 2001/16/0371). Maßgeblich für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist somit die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Aber auch im…
…Ersatzfreiheitsstrafe droht. Aufgrund der angebotenen Ratenhöhe von € 500,00 ist eine Abzahlung der Geldstrafe in angemessener Frist zu erwarten und darin auch ein spürbares Strafübel zu erkennen. Dem Beschwerdeführer wird für die Entrichtung des am Strafkonto ***BF1StNr1*** noch offen aushaftenden Betrag von € 6…
…Behörde aufgrund des § 212 Abs. 1 letzter Satz BAO ohnehin die Möglichkeit eröffnet ist, eine Zahlungserleichterung losgelöst von den Wünschen des Antragstellers und in einer auch das gewollte Strafübel noch aufrechterhaltenden Art zu gewähren (vgl. VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084; VwGH 24.2…
…Behörde aufgrund des § 212 Abs. 1 letzter Satz BAO ohnehin die Möglichkeit eröffnet ist, eine Zahlungserleichterung losgelöst von den Wünschen des Antragstellers und in einer auch das gewollte Strafübel noch aufrechterhaltenden Art zu gewähren (vgl. VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084; VwGH 24.2…
…nachzusehen. Ein Umstand der auch spezialpräventiv von Relevanz ist, da der Gnadenwerber das einer Bestrafung innewohnende Strafübel noch gar nicht verspürt hatte. In der Strafverfügung wurden bereits die Strafmilderungsgründe des Geständnisses sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht, die Mitwirkung an der abgabenrechtlichen Sachverhaltsaufklärung…
…7502/A und 7671 /A) ihm die Rechtsmittelfrist entsprechend, verkürzt; diese Folge kann jedoch weder durch das Strafübel, welches dem Strafgefangenen durch den Vollzug der Freiheitsstrafe zugefügt werden soll, noch durch den Zweck einer Vorhaft gerechtfertigt erscheinen und somit der Absicht des Gesetzgebers nicht unterstellt…
…1 FinStrG durch das Wort "sinngemäß" ausgedrückte Einschränkung muss allerdings so aufgefasst werden, dass die für Abgaben geltenden Bestimmungen nur insoweit auf Strafbeträge anwendbar sind, als das FinStrG nicht ausdrücklich Gegenteiliges bestimmt oder als nicht ihre Anwendung mit strafpolitischen Gesichtspunkten in Widerspruch steht (Reger/Judmaier…
…die Möglichkeit eröffnet ist, eine Zahlungserleichterung losgelöst von den Wünschen des Antragstellers und in einer auch das gewollte Strafübel noch aufrechterhaltenden Art zu gewähren. Maßgebend für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist sohin die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Dieser besteht in einem…
…Bedeutung eines Strafverfahrens für den Beschuldigten bzw. die unangenehme Situation der Ungewissheit über das schwebende Strafübel sei daher eine Minderung der verhängten Strafe um zwei Drittel indiziert. Es werde daher eine entsprechende Herabsetzung der verhängten Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe beantragt, wobei die Entscheidung durch einen Senat…
…gewährte Zahlungserleichterung letztlich auf eine nachträgliche Korrektur des ohnehin regelmäßig auch unter entsprechender Berücksichtigung der jeweils aktuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vgl. § 23 Abs. 3 FinStrG) bemessenen Strafausspruches und damit auf eine Reduzierung des gewollten Strafübels hinausliefe (vgl. etwa VwGH 21.1.2004, 2001/16/0371; bzw…
…Finanzstrafakt Bl. 46, 53, 58 und 60). Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des A, ein Tatsachengeständnis, sowie ein seit 2009 vorliegendes abgabenrechtliches Wohlverhalten des Beschuldigten, verbunden mit einer weggefallenen Notwendigkeit zur Spezialprävention infolge des Wegzuges in das EU-Ausland…
…ohnehin die Möglichkeit eröffnet ist, eine Zahlungserleichterung losgelöst von den Wünschen des Antragstellers und in einer auch das gewollte Strafübel noch aufrechterhaltenden Art zu gewähren. Maßgebend für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Dieser besteht in einem…
…sehe § 4 des Wiener Parkometergesetzes vor, dass Strafen bis zu einer Höhe von € 365,00 verhängt werden könnten. Dabei handle es sich um das höchstzulässige Strafübel. Vorliegendenfalls habe die Behörde nicht ausgeführt, weshalb sie wegen dieser Verwaltungsübertretung sogleich zur Höchststrafe greifen musste. Sie habe…
…Entrichtung der Geldstrafe bzw. eines allenfalls verhängten Wertersatzes kann auch – abweichend vom Ansuchen – in einer solchen Höhe gestattet werden, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche Existenz des Bestraften bei Anspannung aller seiner Kräfte erhalten bleibt (vgl. VwGH 24.9.2003…