…eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen würden. Gemäß § 27 Abs. 5 Z 9 EStG 1988 stehe die Anrechnung der Stiftungseingangswerte nur dann zu, wenn der Stifter Letztbegünstigter sei und die Auflösung der Privatstiftung durch Widerruf erfolge. Im vorliegenden Fall sei der Tatbestand des Widerrufes nicht erfüllt…
…§ 34 PSG vorbehaltenen Widerrufs der Privatstiftung, bezieht und nur für diesen Anwendungsfall die Anrechnung der Stiftungseingangswerte ermöglicht. Aus den angeführten Gründen wird der Rechtsansicht des geprüften Unternehmens nicht gefolgt. Im vorliegenden Fall ist daher eine Anrechnung der Eingangswerte bei der Bf. als Letztbegünstigte nicht zulässig…
…allerdings nach § 34 PSG ausdrücklich nicht widerrufen. Strittig ist zwischen den Parteien in rechtlicher Sicht, ob sich aus dem Ausschluss vom Widerruf einer Privatstiftung für juristische Personen ergibt, dass sie auch von der Anrechnung der Stiftungseingangswerte ausgeschlossen sind, wovon die Amtspartei ausgeht, da § 27 Abs…
…der Bf. an die Abgabenbehörde vom 16.9.2009 wurde die selbst berechnete Kapitalertragsteuer (KeSt) im Rahmen der Letztzuwendung von Vermögen an den Stifter mit Null bekanntgegeben, da die Anrechnung der Stiftungseingangswerte beantragt wurde. Es wurde dazu erklärt, dass sich der Stifter den Widerruf gemäß §…
Derartige oder ähnliche Objekte sind in Ort für Spitzenmanager nicht erhältlich oder nur in abgespeckter Form und Mangelware. Immer wieder suchen internationale Großbetriebe für Ihre Geschäftsführer und deren Familien Einfamilienhäuser der gehobenen Klasse. Leider gibt es keine und die Familien sind gezwungen auf Penthousewohnungen auszuweichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Vors***, die Richterin ***Ri2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***Beisitzer 1*** und ***Beisitzer2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BG&P Binder Grossek & Partner Steuerberatung und Wirtschafts- prüfung GmbH, Neufeldweg 93, 8010 Graz, über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Katharina Deutsch LL.M. in der Beschwerdesache RA ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 20. August 2015 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterinnen xyz als Vorsitzende und Berichterstatterin und xxx, als Beisitzerin, und die weiteren Senatsmitglieder yyy und zzz in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 62-64, 1020 Wien , in der…
…29. August 2008 zur "Rückübertragung zugewendeter Grundstücke" aus, dass bei Zuwendung einer Liegenschaft, die vom Stifter entgeltlich erworben und sofort zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt worden sei, als Stiftungseingangswerte die tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. a…
…welche mit einem Fruchtgenuss der Stifterin belastet gewesen seien. Unter Berücksichtigung der (näher dargestellten) Stiftungseingangswerte ergebe sich insgesamt keine positive Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer. Im Rahmen einer im Jahr 2008 bei der Bf. durchgeführten Betriebsprüfung (BP) führte der Prüfer im BP-Bericht und in der…
…d.h. den österreichischen steuerrechtlichen Vorschriften entsprechen. Da es aus den dargelegten Gründen an einem überprüfbaren Nachweis der Richtigkeit der im Evidenzkonto ausgewiesenen Stiftungseingangswerte fehlt, kann auch nicht von einer ordnungsgemäßen Führung des Evidenzkontos ausgegangen werden. Für das Vorliegen und das Ausmaß einer steuerneutralen Substanzauszahlung…
…Stifter der Y Stiftung gewesen sei und damit § 27 Abs. 5 Z 8 lit. d EStG zur Anwendung komme, also die Feststellung des Stiftungseingangswerts nach § 15 Abs. 3 Z 1 EStG, Nachweise dafür seien keine beigebracht worden. Wenn man von der Errichtung einer Substiftung durch…
…Juli 2008 erfasst ist. Die empfangende Stiftung (Vermögensmasse) hat die steuerlich maßgebenden Werte fortzuführen. Diese Zuwendungen erhöhen nicht die Stiftungseingangswerte und fließen nicht in das Evidenzkonto bei der empfangenden Stiftung (Vermögensmasse) ein. Dies gilt nur insoweit, als die Zuwendung im Stiftungszweck der zuwendenden Stiftung (Vermögensmasse…
…5 Z 8 lit. c“ überschriebene Aufstellung beigelegt, aus der folgenden Zuwendungen an die Bf. ersichtlich sind: Tabelle Stiftungseingangswerte NICHT DARGESTELLT Diese Begründung ergänzte die Bf. mit einem (zusätzlich mit Fußnoten versehenen) Schreiben vom 23. Dezember 2013 wie folgt: „1. Keine Steuerpflicht für die Herausgabe…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
Angesichts der klaren Regelung in der Stiftungsurkunde, wäre es insbesondere bei dem gegebenen Naheverhältnis zwischen den Beteiligten, an den Beteiligten gelegen, in eindeutiger Weise das Vorliegen eines Darlehens- oder Kreditverhältnisses durch klare vertragliche Abmachungen, spätestens im Zeitpunkt der jeweiligen Leistung zu belegen, wenn dies entgegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des BF, ADR, vertreten durch HÜBNER & HÜBNER GmbH & Co KG, Schönnbrunnerstr. 222/7, 1120 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28.03.2012, ErfNr.*** - Team…
Die Zurechnung von Einkünften muss sich nach der ständigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht mit dem wirtschaftlichen Eigentum an den für die Einkünfteerzielung eingesetzten Gegenständen decken. Es kommt vielmehr darauf an, wer tatsächlich die Leistungen erbracht und damit am Wirtschaftsleben teilgenommen hat (so etwa VwGH 20.9…
Trotz Aufzeigen der "Weisungs"-Problematik schon 2012 (müV UFS) und wieder 2015 waren Bf (steuerliche/anwaltliche Vertretung bzw. Sachwalterschaft, zuletzt Verlassenschaftskurator) und Stiftungsrat nicht zur Offenlegung imstande oder auch nicht bereit; selbst verschuldete Beweisnot infolge früher unterlassener Beweismittelvorsorge fällt - wie das FA zutreffend ausgeführt hat…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Andrea Ebner, die Richterin Mag. Aloisia Bergauer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Sophia Grassl und Mag. Markus Fischer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere…