…über die Beschwerde vom 3. Oktober 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17. September 2012 betreffend Stiftungseingangssteuer 2008 Steuernummer ***BF1StNr1*** nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 27. März 2025 in Anwesenheit der Schriftführerin ***SF*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß…
…durch ***1***, ***2***, über die Beschwerde vom 11. März 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck (seit 1.1.2021 zuständig: Finanzamt für Großbetriebe) vom 11. Februar 2019 betreffend Stiftungseingangssteuer 05.2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge…
…lit a GrEStG 1987. Zusätzlich wurde gem § 7 Abs 2 GrEStG 1987 das Stiftungseingangssteueräquivalent iHv 37.297,13 Euro festgesetzt. Mit Schreiben vom 8. Juli 2021 wurde gegen den Bescheid nach Verlängerung der Beschwerdefrist fristgerecht Beschwerde erhoben. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 9. August 2021 wurde der…
…Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 4. Dezember 2019 gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 22. Mai 2020 betreffend Antrag auf Befreiung von der Stiftungseingangssteuer nach § 48 BAO, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279…
…00 (3,5% der Gegenleitung iHv € 1.440.000,00) fest. Die Begründung lautete wie Folgt: "Der Stiftungseingangssteuer unterliegen unentgeltliche Zuwendungen an eine Stiftung. Da der Kaufpreis den dreifachen Einheitswert übersteigt, liegt im gegenständlichen Fall jedoch ein entgeltlicher Grundstückserwerb vor und war Grunderwerbsteuer vorzuschreiben…
… 201 BAO mit dem es Stiftungseingangssteuer für Oktober 2008 in Höhe von € 8.915,86 festsetzte. Das Finanzamt stellte in diesem Bescheid fest: Auf Grund der festgesetzten Abgabe und des selbstberechneten Betrages (in Höhe von € 4.954,34) ergibt sich eine Nachforderung in…
…gesetzliche Bestimmung, dass die Offenlegung ausschließlich gegenüber dem zuständigen Finanzamt erfolgen könne, dass die Offenlegung im Zeitpunkt der Fälligkeit der Stiftungseingangssteuer erfolgt sein müsse sowie gegen die Höhe des Steuersatzes von 25 %. Zu jedem Berufungspunkt erfolgte ein detailliertes Vorbringen. Nach Verweis auf die Offenlegungsbestimmung des §…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Katharina Deutsch LL.M. in der Beschwerdesache RA ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 20. August 2015 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber (Berichterstatterin) und die weiteren Senatsmitglieder Richter Johann Jungwirth gemäß § 12 Abs. 5 BFGG, Dkfm. Dr. Peter Bernert und Mag. Gertraud Lunzer in den Beschwerdesachen der ****Bf**** als Rechtsnachfolgerin der ****KG…
Angesichts der klaren Regelung in der Stiftungsurkunde, wäre es insbesondere bei dem gegebenen Naheverhältnis zwischen den Beteiligten, an den Beteiligten gelegen, in eindeutiger Weise das Vorliegen eines Darlehens- oder Kreditverhältnisses durch klare vertragliche Abmachungen, spätestens im Zeitpunkt der jeweiligen Leistung zu belegen, wenn dies entgegen…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch WTH gegen den Bescheid des FA Wien 1/23 vom 02.11.2012, betreffend…
Trotz Aufzeigen der "Weisungs"-Problematik schon 2012 (müV UFS) und wieder 2015 waren Bf (steuerliche/anwaltliche Vertretung bzw. Sachwalterschaft, zuletzt Verlassenschaftskurator) und Stiftungsrat nicht zur Offenlegung imstande oder auch nicht bereit; selbst verschuldete Beweisnot infolge früher unterlassener Beweismittelvorsorge fällt - wie das FA zutreffend ausgeführt hat…
…X., vertreten durch W.S., wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend "Erteilung einer Steuernummer für die Überweisung der Stiftungseingangssteuer" beschlossen: Das Säumnisbeschwerdeverfahren wird eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe…
…erlassen, wenn der Steuerpflichtige den veräußerten Anteil an der Körperschaft innerhalb der letzten drei Jahre vor der Veräußerung erworben und infolge des Erwerbes Erbschafts- oder Schenkungssteuer oder Stiftungseingangssteuer entrichtet hat. (5) Verluste aus der Veräußerung von Beteiligungen sind nur mit Überschüssen aus anderen Beteiligungsveräußerungen ausgleichsfähig (…
…erlassen, wenn der Steuerpflichtige den veräußerten Anteil an der Körperschaft innerhalb der letzten drei Jahre vor der Veräußerung erworben und infolge des Erwerbes Erbschafts- oder Schenkungssteuer oder Stiftungseingangssteuer entrichtet hat. (5) Verluste aus der Veräußerung von Beteiligungen sind nur mit Überschüssen aus anderen Beteiligungsveräußerungen ausgleichsfähig (…
…trafen am 05.02.2013 ein, die reguläre Berufungsfrist würde am 04.03.2013 ablaufen. Der Bescheid über die Anspruchszinsen 2008 bis 2010 teilt diesen Fristenlauf. Der Bescheid über die Stiftungseingangssteuer 09/2011 traf am 06.02.2013 ein, die reguläre Berufungsfrist würde am 05…
…VfGH 15.6.2007, G 23/07), der Grunderwerbsteuer (VfGH 27.11.2012, G 77/12), der Stiftungseingangssteuer (z.B. VfGH 2.3.2011, G 150/10 ua.), den Gerichtsgebühren (VfGH 21.9.2011, G 34,35/11) zumindest der aufgrund des Bewertungsgesetzes 1955 festgestellte…
…4 EStG 1988 die anzuwendenden fiktiven Anschaffungskosten überstiegen habe. Bei Grundstücken und Gebäuden, bei denen die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Grunderwerbsteuer oder die Stiftungseingangssteuer nach dem dreifachen Einheitswert bemessen werde, sei keine Anrechnung vorzunehmen, es sei denn, der dreifache Einheitswert liege über den ursprünglichen Anschaffungskosten…
…2008 FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, sowie die Stiftungseingangssteuer- und Versicherungssteueransprüche als abgegolten. Die Abgeltungswirkung gilt für alle Gesamtschuldner der betroffenen Abgaben. Sie umfasst vor dem Zufluss entstandene Abgabenansprüche betreffend die genannten Abgaben, soweit ihnen Sachverhalte zugrunde liegen, die zur Bildung von…
…Handlungen, Steuergegenstand sind primär Vorgänge des Rechts- oder Wirtschaftsverkehrs. Zu den Rechtsverkehrsteuern werden gezählt, die Grunderwerbsteuer, die Versicherungssteuer, die Feuerschutzsteuer, die Stiftungseingangssteuer, auslaufend auch die Kapitalverkehrsteuern, die Rechtsgeschäftsgebühren (Ehrke-Rabel in Doralt/Ruppe, Steuerrecht II7 (2014) Tz 951; vgl. Hey/Englisch in Tipke/Lang21, dSteuerrecht…