IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch die PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, über die Beschwerde vom 24. September 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt AB vom 20. August 2015…
…2017), dass der Bf. für diese Einkünfte in Indien und Israel tatsächlich auch Einkommensteuern entrichtet habe. Da kein eindeutiger Steuernachweis für diese Länder erbracht worden sei, stehe Österreich das Besteuerungsrecht zu. Das Finanzamt bezog sich dabei auf den Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 12…
"Es ist davon auszugehen, dass es gerade (auch) die Abfindung von Pensionsanwartschaften ist, die der Gesetzgeber mit dieser Bestimmung begünstigen will. Ein Auslegungsergebnis, das die Abfindung von Pensionsanwartschaften von der Sonderregelung des § 124b Z 53 Satz 3 EStG 1988 ausnehmen würde, würde - wie das Bundesfinanzgericht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Deutschland, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. November 2012, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2011, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Bezüglich der Bemessungsgrundlage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B , über die Beschwerde vom 5.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamts Braunau Ried Schärding vom 17.09.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
…sie mit Stellungnahme vom 27.10.2025 nur ebenjenes Dokument vor, obwohl es einen Steuerbescheid bzw. anderweitigen Steuernachweis sowie einen Zahlungsnachweis gefordert hatte. Mit Beschluss vom 4.11.2025 forderte das erkennende Gericht die Bf. zur Vorlage einer deutschen Übersetzung der italienischen Steuererklärung auf und…
…der Zahlung, die für die Erlöse August 2018 anzusehen ist. Zahllast € 7.844,00, kein Nachweis einer Vorsteuerabzugsberechtigung 10-12/2018 Der Steuernachweis für 10-12/2018 weist einen Umsatz von € 82.470,00 aus. Dies entspricht der Summe der Rechnungen 15, 16…
…2006 - 2014, Schreiben des kantonalen Steueramtes über die Entlassung aus der Quellensteuerpflicht, Schweizer Steuerbescheide 2008 - 2013, Steuererklärung Schweiz 2014, Bestätigungen betreffend Unterhaltszahlungen 2008 - 2014, Vorhaltsverfahren Gemeindesteueramt CH, Steuernachweis 2008, Versicherungskarte, Führerschein, Bestätigung betreffend Mietzahlungen und Mietvertrag Adr.1, Mietvertrag Adr.2, Bestätigung SW, Nachweise über…
…Ich habe immer Steuerbescheide bekommen und bezahlt. Ab Ende 2018 bis Ende 2019 habe ich nicht mehr bezahlt. Verteidigerin verweist auf vorgelegte Unterlagen (Urkunde 10 Steuernachweise) Daraus ergibt sich, dass der Steuerberater Buchhaltungsunterlagen gehabt haben muss. V: Dies hat jedoch nicht zu Meldungen an die…
…er ersucht, die Mietverträge sowie die Nachweise über die Bezahlung der Mieten und Betriebskosten vorzulegen. Ferner wurde er gebeten anzugeben, welchen Beschäftigungen er zwischen 2020 und 2022 in der Schweiz nachgegangen sei und allfällige Schweizer Steuernachweise vorzulegen. Schließlich wurde er ersucht, seine Wohnverhältnisse in Bludenz, …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des BF, über die Beschwerde vom 03.02.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 11.01.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache des Bf., Gde X, S-Straße-xx, gegen den Bescheid des Finanzamtes Y, Ge Y, T-Straße-yy, vom 19. Dezember 2017 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2015 zu Recht…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Stb. gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 11.09…
85.739,59 | Umsatzkürzung | | 18.769,49 | | | Gewinnhinzurechnung | 13.263,96 | 19.867,65 | 33.647,28 | 85.739,59 Der steuerbare Umsatz (Kz 000) ändert sich daher wie folgt (siehe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde des A***B***, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Wagramer Straße 19, 1220 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach (nunmehr Finanzamt Österreich) betreffend Einkommensteuer 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. März 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24. März 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des BF, über die Beschwerde vom 03.04.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 30.03.2017 betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache der Bf., T-Straße-xx, Gde X, über die Beschwerde vom 25. November 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y, S-Straße-yy, GDe Y, vom 13. November 2019 betreffend…
| 100 % | 9.745 € | ***Rechnungsausstellerin-A*** (OZ 35/10) | 07.12.2017 | 100 % | 5.330 € | ***Rechnungsausstellerin-A*** (OZ 35/ 9 und 11) | 07.12.2017 | 100 % | 18.800 € | ***Rechnungsausstellerin-A*** (OZ 35…