…der "Gegenseitigkeit" iSd. § 48 BAO sei somit erbracht. Aufgrund der bisherigen Verwaltungspraxis, welche die Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt bis einschließlich 2014 anerkenne, sowie der Veröffentlichungen im BGBl. und AÖF habe die Bf. nach dem Grundsatz von Treu und Glauben darauf vertrauen können, dass in Österreich keine…
…den Lohn trage; dies sei im Jahr 2011 die Konzerngesellschaft in der Slowakei gewesen (Anmerkung: im Vorlageantrag ist irrtümlich von einer Konzerngesellschaft in Ungarn die Rede). Das Finanzamt verweigerte die Steuerfreistellung unter Hinweis auf eine das Vorjahr betreffende Berufungsentscheidung mit der Begründung, dass die Vergütungen…
…der Einkommensteuer 2005, die nach Artikel 14 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein gebotene Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt nun wieder im Gefolge der Außenprüfung aberkennt. Die neuen Argumente des Finanzamtes sind: Nach österreichisch innerstaatlichem Recht seien bei der Beurteilung der Einkünfte des Abgabepflichtigen diese Einkünfte unter § 22 Ziffer…
…der Einkommensteuer 2005, die nach Artikel 14 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein gebotene Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt nun wieder im Gefolge der Außenprüfung aberkennt. Die neuen Argumente des Finanzamtes sind: Nach österreichisch innerstaatlichem Recht seien bei der Beurteilung der Einkünfte des Abgabepflichtigen diese Einkünfte unter § 22 Ziffer…
…Jahren 2004 bis 2007, insbesondere bei der Veranlagung der Einkommensteuer 2005, die nach Artikel 14 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein gebotene Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt nun wieder im Gefolge der Außenprüfung aberkennt.Bisher war ausschlaggebend für die Einordnung der Einkünfte unter Art. 14 DBA-LI, dass Herr …
…klar und eindeutig hervor, dass sie zu Art. 19 Abs. 1 DBA also jener Abkommensbestimmung ergangen ist, auf die sich das Begehren der Bf auf Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt beruft, während Art. 19 Abs. 2 DBA per se vom Verordnungsinhalt nicht betroffen ist. Die Verordnung steht…
…Slowakei) ansässig ist, gezahlt. Für die Bezüge betreffend die Arbeitstätigkeit in der Slowakei hat daher eine Steuerfreistellung in Österreich unter Progressionsvorbehalt gemäß Art 23 Abs 2 lit a DBA-CSSR zu erfolgen. Der Beschwerde war daher insoweit Folge zu geben. Pendlerpauschale: Gemäß § 16 Abs 1…
…auszahlende Stelle als juristische Person des öffentlichen Rechts zu qualifizieren sei). Daran anknüpfend normiere Art. 23 Abs. 1 DBA-Schweiz, dass die Einkünfte im Ansässigkeitsstaat unter Progressionsvorbehalt steuerfrei zu stellen seien. Art. 23 Abs. 2 DBA finde keine Anwendung, weil dieser Ruhebezüge explizit ausschließe (vgl…
…Würdigung: Strittig ist im Beschwerdefall die Frage, ob die vom deutschen Arbeitgeber bezahlten Altersteilzeitaufstockungsbeträge 2014 in Höhe von € 8.930,20 und 2015 in Höhe von € 1.498,98 in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) steuerfrei zu belassen sind. Durch das deutsche Altersteilzeitgesetz (dt. BGBl…
…Kenntnis gebracht. Die Bf erklärte in einer Beilage (L 1i) zur Arbeitnehmerveranlagungserklärung für 2022, dass sie unter Progressionsvorbehalt stehende steuerbefreite Auslandseinkünfte in Höhe von insgesamt € 23.274,97 (Kz 453, nach Abzug von Werbungskosten) sowie ausländische Pensionseinkünfte ohne Steuerabzug (Kz 359) iHv € 1…
…deutschen gesetzlichen Sozialversicherung bedeute dies: Direktes Besteuerungsrecht bei Deutschland Österreich nehme diese Einkünfte unter Anwendung des Progressionsvorbehaltes aus der Besteuerung aus die Einkünfteermittlung habe unabhängig von der Besteuerung in Deutschland nach österreichischen Ermittlungsvorschriften zu erfolgen. Die teilweise Steuerfreistellung in Deutschland sei daher nicht zu berücksichtigen…
…x 6) und 12.897 € (25.794 € /jährlich: 2) angesetzt worden. Der Ansatz unter Progressionsvorbehalt sei mit der Hälfte des Einkommens lt. dem deutschen Einkommensteuerbescheid für 2007 (12.309 € /2 = 6.154,50 €) erfolgt. Gleichzeitig mit dem Einkommensteuerbescheid 2007 wurden…
…Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfrei zu stellen und die Verwaltungsratsentschädigung in Höhe von 5.265,00 CHF (2008) bzw. 5.265,95 CHF (2009) gemäß Artikel 16 DBA-Schweiz unter Progressionsvorbehalt steuerfrei zu stellen. Der Beschwerdeführer sei in der Schweiz veranlagt worden, die…
…die auf die Arbeitstage in Russland entfallen, unter Progressionsvorbehalt steuerfrei zu stellen. Die Aufteilung der Einkünfte in diesem Zeitraum gestalte sich wie folgt: | | Gesamt | Russland | Österreich und diverse Drittländer | Arbeitstage | 93 | 56 | 37 | Einkünfte | 171…
…bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt, jedoch kein Grenzgänger zu sein. Unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wurden mit 1.437,22 € (KZ 453) angegeben. Dem Finanzamt wurden jeweils ein Lohnzettel von der ***AG***, ***AG1a*** Gesellschaft m.b.H. (FN ***FB2***) für den Zeitraum…
…dies im gegenständlichen Fall zuträfe, habe Österreich das Besteuerungsrecht für die gesamten Bezüge. Die Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt sei nur vorgesehen, wenn Russland die Bezüge auch besteuern dürfe. Eine Steuerfreistellung nach § 48 BAO komme nach Ansicht des Finanzamtes ebenfalls nicht in Frage, da die Besteuerungsregelung im…
…Eink. mit ProgVorbehalt wurden auf Basis der übermittelten Unterlagen (Steuerkalender) von der GPLA berichtigt. Der Bf. beantragt den inländischen Teil der Einkünfte nicht unter Progressionsvorbehalt zu stellen, weil per 01.04.2009 ein Aufenthaltswechsel nach China erfolgte. (siehe Seite 14 des Vorlageantrages) Weiteres beantragt er…
…Bf vorgelegten Besteuerungsnachweise. In Österreich sind diese Einkünfte gemäß Art. 22 DBA-Tschechische Republik unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung auszunehmen. Zur Frage der Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche…
…19 Abs. 1 DBA-Schweiz dem Besteuerungsrecht der Schweiz unterliegende Anteil der Rente (32,35 %) in Österreich gemäß Art. 23 Abs. 1 DBA-Schweiz (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung auszunehmen sei. Im Einkommensteuer 2020 betreffenden Erkenntnis vom 18. Dezember 2023, RV/1100347/2022, hat das…
…zuteilen, letztere unter Progressionsvorbehalt steuerfrei zu stellen und verweist dazu auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22.5.2013, 2009/13/0031. Das Finanzamt verweigerte die Steuerfreistellung mit der Begründung, dass der Bf in Österreich ansässig sei, jeweils unter 183 Tage in Deutschland bzw. China…