…in die vom Finanzamt elektronisch vorgelegten Teile des Steueraktes St.Nr. GZ. III. rechtliche Beurteilung Rechtslage Im Beschwerdefall sind die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBL. 400/1988 anzuwenden. Berücksichtigung besonderer Verhältnisse § 62. Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn sind vor Anwendung des Lohnsteuertarifes (§ 66) vom Arbeitslohn abzuziehen…
…der Verwaltungsgerichtshof ist daher zu dem Ergebnis gelangt, dass die in § 43 Abs. 2 FLAG angeordnete sinngemäße Anwendung der "Bestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)" keinen Verweis auf § 16 Abs. 2 EStG 1988 in dem Sinn enthält, dass die dort vorgesehene Berücksichtigung von Rückzahlungen…
…an jedem Arbeitstag von ihrem Wohnort dorthin begeben. h) Beiträge von Arbeitnehmern zu ausländischen Pensionskassen, die auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung zu leisten sind. 5. Von Arbeitnehmern beim Steuerabzug vom Arbeitslohn entrichtete Wohnbauförderungsbeiträge im Sinne des Bundesgesetzes über die Einführung eines Wohnbauförderungsbeitrages, BGBl. Nr…
…EStG 1988 werden auf die Einkommensteuer die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen, angerechnet. Auch gemäß der vergleichbaren Bestimmung des § 62 Z 4 EStG 1988 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vor Anwendung des Lohnsteuertarifes „vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge im Sinne des …
…3 EStG 1988 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vor Anwendung des Lohnsteuertarifes (§ 66) Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, soweit sie nicht auf Bezüge entfallen, die mit einem festen Steuersatz im Sinne des § 67 zu versteuern sind, und vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge für…
…3 EStG 1988 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vor Anwendung des Lohnsteuertarifes (§ 66) Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, soweit sie nicht auf Bezüge entfallen, die mit einem festen Steuersatz im Sinne des § 67 zu versteuern sind, und vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge für…
…mangels Fälligkeit von Abgabenschulden; dies infolge des Fehlens einer gesetzlichen Verpflichtung zur Einbehaltung und Entrichtung von Lohnsteuern im konkreten Fall. Gemäß § 47 EStG werde die Einkommensteuer bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer), wenn im Inland eine Betriebsstätte (§ 81 EStG 1988…
…Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. § 13 UStG 1994: (3) Unternehmer, die nicht der inländischen Einkommensbesteuerung unterliegen oder deren Arbeitnehmer im Inland nicht unter den Steuerabzug vom Arbeitslohn fallen, können aus Anlaß einer Geschäfts- oder Dienstreise nur jene Vorsteuerbeträge abziehen, die in einer Rechnung (…
…bei Mannschaftssportarten in der Regel zu bejahen sei. Bei Vorliegen eines Dienstverhältnisses habe der Steuerabzug vom Arbeitslohn und sämtlichen geldwerten Vorteilen zu erfolgen. Bei beschränkt steuerpflichtigen Dienstnehmern regle Art 15 des jeweiligen DBA das Besteuerungsrecht an diesen Einkünften, wobei bei Arbeitsleistung in einem anderen Staat…
…werden. Vom Arbeitgeber können für Fahrten zu einer Baustelle oder zu einem Einsatzort für Montage- oder Servicetätigkeit, die unmittelbar von der Wohnung angetreten werden, Fahrtkostenvergütungen nach dieser Bestimmung behandelt werden oder das Pendlerpauschale im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 beim Steuerabzug vom Arbeitslohn…
…EStG 1988 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vor Anwendung des Lohnsteuertarifes (§ 66) vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4, soweit sie nicht auf Bezüge entfallen, die mit einem festen Steuersatz im Sinne des § 67 zu versteuern sind, vom Arbeitslohn abzuziehen. …
…in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit. Die Steuerfreiheit steht nur zu, wenn beim Steuerabzug vom Arbeitslohn neben den pauschalen Aufwandsentschädigungen keine Reisevergütungen, Tages- oder Nächtigungsgelder gemäß § 26 Z 4 oder Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs…
…den dort bezogenen Lohn erklärungsgemäß in Österreich der Besteuerung als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der in der Schweiz vorgenommene Steuerabzug vom Arbeitslohn wurde in Österreich als Quellensteuer bei der Veranlagung in Abzug gebracht. In der gegen den Einkommensteuerbescheid 2014 erhobenen Beschwerde führte die Bf. aus…
…EStG 1988 sind ua. Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung Werbungskosten. Nach § 62 Z 4 EStG 1988 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vor Anwendung des Lohnsteuertarifes (§ 66) vom Arbeitslohn ua. vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4…
…Abs. 1 EStG 1988, wenn im Inland eine Betriebsstätte (§ 81) des Arbeitgebers besteht. Die gesetzlichen Vorschriften über die Erhebung der Einkommensteuer durch Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuerpflicht) sind daher nur auf inländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anwendbar [vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988) - Kommentar, 56…
…herauszurechnen. (2) Die Bestimmungen des Abs. 1 gelten sinngemäß, soweit ein Unternehmer einem Arbeitnehmer, dessen Einkünfte dem Steuerabzug vom Arbeitslohn im Inland unterliegen, aus Anlass einer Dienstreise im Inland oder einer Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 16b des Einkommensteuergesetzes 1988 im Inland…
… 63 Abs. 1 EStG 1988 hat das Finanzamt für die Berücksichtigung bestimmter Ausgaben beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gemeinsam mit einem Veranlagungsbescheid einen Freibetragsbescheid und eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber zu erlassen. Der Freibetragsbescheid und eine Mitteilung sind jeweils für das dem Veranlagungszeitraum zweitfolgende Jahr…
…15. Tag des nachfolgenden Monats an das Finanzamt zu entrichten. Gemäß § 43 Abs. 2 FLAG finden die Bestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn sinngemäß Anwendung. Der Bestreitung der Säumniszuschläge aus dem Grunde, dass gegen die zugrunde liegende Abgabenfestsetzung Berufung eingebracht worden ist, ist zu entgegnen…
…Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) gelten für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen die Bestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn sinngemäß. Sowohl der Dienstgeberbeitrag als auch der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag sind somit vom Arbeitgeber selbst zu berechnen und abzuführen (Selbstberechnungsabgaben). Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer…
…VO BGBl II 2005/256 idF BGBl II 2022/303). Überdies wird in § 43 Abs. 2 FLAG 1967 auf alle Regelungen des EStG 1988 über den Steuerabzug vom Arbeitslohn, also den gesamten 5. Teil des EStG 1988 und daher auch die Regelung des § 77 Abs…