…Truppenübungen an, für welche Kostenersätze in Form von "Übungsgebühren" zur Auszahlung gelangt seien. Im Zuge einer Truppenübung würden den Soldaten vom Dienstgeber täglich ein warmes Essen sowie ein Frühstück und ein Abendessen (jeweils kalt) zur Verfügung gestellt werden. Der Dienstgeber behalte einen "Kostenbeitrag" ein, über…
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der beschwerdegegenständliche im Spruch näher bezeichnete Bescheid wurde im Wesentlichen begründet wie folgt: "Sie haben im Jahr 2016 steuerfreie Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs…
…Höhe von 821,00 €. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin steuerfreie Leistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener bezogen habe. In diesem Fall sehe das Einkommensteuergesetz zwei Berechnungsvarianten vor (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Die für die Beschwerdeführerin…
…Einkommensteuer iHv 311 € fest. Dies mit nachstehender Begründung: "Sie haben im Jahr 2020 steuerfreie Leistungen wie z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener bezogen. Dies zieht eine besondere Steuerberechnung nach sich (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Wir haben daher Ihre…
…von 1.279,00 €. In der Begründung wurde darauf verwiesen, dass der Bf steuerfreie Einkommensersätze (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener) erhalten habe, die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen würden (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Dabei würden die für das…
…Jahr 2012 vom 25.11.2013 wurde ein Nachforderungsbetrag in Höhe von € 528,00 ermittelt. Begründend wurde ausgeführt: "Sie haben im Jahr 2012 steuerfreie Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs…
…3.279,51 nicht berücksichtigt. Die Beschwerdevorentscheidung (BVE) hinsichtlich der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2014 wurde begründet wie folgt: "Sie haben im Jahr 2014 steuerfreie Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs…
…vom 17.02.2025, war die gegenständliche Bescheiderlassung erforderlich. Sie haben im Jahr 2024 steuerfreie Leistungen wie z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener bezogen. Dies zieht eine besondere Steuerberechnung nach sich (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Wir haben daher Ihre…
…mit, dass der Beschwerdeführer, welcher nach dem Kenntnisstand des Finanzamtes bis dahin neben seinen Bezügen aus der Pensionsversicherungsanstalt als ehemaliger Soldat (Mediziner) des Bundesheeres vom Österreichischen Bundesheer keine Einkünfte bezogen hatte und deshalb auch nicht veranlagt worden ist, im Jahr 2019: € 91.608,20…
…die andere Hälfte des Familienbonus Plus von der/dem Familienbeihilfenbezieher/in beantragt wurde. Sie haben im Jahr 2024 steuerfreie Leistungen wie z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener bezogen. Dies zieht eine besondere Steuerberechnung nach sich (§ 3 Abs. 2 EStG 1988)…
…Der Bf hat am 29.05.2025 über FinanzOnline einen Vorlageantrag bei der belangten Behörde eingebracht. Laut Begründung habe er im Jahr 2024 keine Bezüge als Soldat oder Zivildiener bezogen. Mit Schreiben vom 09.07.2025 hat die belangte Behörde ein neuerliches Ergänzungsersuchen an den…
…wodurch die begünstigte Besteuerung nicht vorgesehen ist. Sie haben steuerfreie Leistungen wie z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener bezogen. In diesem Fall sieht das Einkommensteuergesetz 2 Berechnungsvarianten vor (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Die für Sie günstigere Kontrollrechnung haben wir…
…der Begründung dazu wurde ausgeführt, dass der Bf. steuerfreie Leistungen wie zB Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener bezogen habe. Dies ziehe eine besondere Steuerberechnung nach sich. Es seien daher die steuerpflichtigen Einkünfte auf einen Jahresbetrag umgerechnet worden. Daraus habe sich ein…
…11.2024 verwies die belangte Behörde auf eine im Falle von steuerfreien Leistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder bestimmten Bezügen als Soldat oder Zivildiener, besondere Steuerberechnung nach § 3 Abs. 2 EStG 1988. Der zufolge wären die steuerpflichtigen Einkünfte auf einen Jahresbetrag umgerechnet und Sonderausgaben…
…Erstbescheid erhalten haben. Es ergibt sich daher keine Änderung des Spruchbetrages. Sie haben im Jahr 2023 steuerfreie Leistungen wie z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener bezogen. Dies zieht eine besondere Steuerberechnung nach sich (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Wir haben…
…In der Begründung wurde darauf hingewiesen, dass die Beschwerdeführerin 2022 steuerfreie Leistungen wie z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener bezogen habe. Dies ziehe eine besondere Steuerberechnung gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 nach sich, weshalb die steuerpflichtigen Einkünfte auf einen…
…Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der Abgabenpflichtige steuerfreie Leistungen wie z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener bezogen habe. In diesem Fall siehe das Einkommensteuergesetz 2 Berechnungsvarianten vor (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Die belangte Behörde habe die für…
…In der Begründung wurde festgehalten, dass der Beschwerdeführer steuerfreie Leistungen wie z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener bezogen habe. In diesem Fall sehe das Einkommensteuergesetz zwei Berechnungsvarianten vor (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Es sei die für den Beschwerdeführer günstigere…
…36 wurden nun in der BVE als Werbungskosten für 2021 (Jahr der Auszahlung) berücksichtigt. Sie haben steuerfreie Leistungen wie z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener bezogen. In diesem Fall sieht das Einkommensteuergesetz 2 Berechnungsvarianten vor (§ 3 Abs. 2 EStG 1988)…
…Betrag von € 136,19 Euro berücksichtigt werden. Steuerfreie Leistungen wie z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener seien bezogen worden. In diesem Fall sehe das Einkommensteuergesetz zwei Berechnungsvarianten vor (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Die günstigere Kontrollrechnung sei angewendet worden.…