IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X-KG, Firmenadresse, Steuernummer, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. August 2009 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) des Jahres 2005 zu Recht erkannt: Der…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
…Damit wären alle essenziellen Voraussetzungen für die Nichtanwendung der Opfertheorie bzw. für die Sofortabschreibung von Abbruchkosten und Restbuchwert gegeben. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 18.08.2023 wurde die Beschwerde vom 08.03.2021 als unbegründet abgewiesen. In der gesonderten Bescheidbegründung vom 21.08.2023 wurde im…
…auf die vollen 159.000,00 Euro berechnet. Geldbeschaffungskosten (EStR 2000 Rz 1385) stellten keine Vorauszahlung dar, weshalb eine Verteilung der Kosten nicht geboten sei. Dies decke sich mit der unternehmensrechtlichen Sichtweise (Sofortabschreibung). Für Überschussrechner bestehe keine Verteilungspflicht, weil § 6 Z 3 EStG 1988 im…
…Vordergrund der "Bestimmung", sondern ihr laufender Einsatz im eigenen Betrieb der Bf zur laufend wiederkehrenden Erbringung der von ihr angebotenen Dienstleistung. Lt. oa VwGH-Judikat erfolgte die von der Bf durchgeführte Sofortabschreibung der von ihr eingekauften Mietwäsche unter Berufung auf § 13 EStG 1988 zu Recht. ( …
…dass von der Vorprüfung (entsprechende Beschwerde ho. anhängig unter RV/7104698/2017) außerbilanzielle Zurechnungen im Zusammenhang mit der von der Bf. getätigten Sofortabschreibung gem. § 13 EStG von eingekaufter Mietwäsche vorgenommen worden seien. Im Ergebnis schließt sich die BP der Rechtsansicht dieser Vorprüfung an und wiederholt…
…Fall jedenfalls weit überschritten. Das geprüfte Unternehmen, dessen Anteile im Jahr 2008 von einem Konkurrenten übernommen worden seien, habe im Jahr 2009 mit der steuerlichen Sofortabschreibung der Mietwäsche begonnen. (Der Konkurrent habe über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben). Die im Jahr 2009 erstmals gebildete Bewertungsreserve sei…
…zur Verfügung gestellt würden. Diese Vorgehensweise sei dem Finanzamt seit Jahrzehnten im Rahmen der Abgabenerklärungen und Jahresabschlüsse vorgelegt worden. Insbesondere seit Inkrafttreten des Rechnungslegungsgesetzes 1990 sei die Inanspruchnahme der Sofortabschreibung gemäß § 13 in den Bilanzen zusätzlich gesondert als unversteuerte Rücklagen ausgewiesen, sodass dem Bilanzleser die…
…privaten und betrieblichen Teil vorzunehmen sei und die gesamten Sanierungskosten würden Werbungskosten darstellen (Geltendmachung im Wege der Aufteilung bzw. Sofortabschreibung) sowie sei die gesamte Vorsteuer seiner Ansicht nach anzuerkennen. 5. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 18.11.2015 wurde die gegenständliche Beschwerde abgewiesen und dies im Wesentlichen…
…Abgang der Anlagen ergebende Betrag sowie ein Teil der AfA/Anlagevermögen nicht anerkannt. Begründet wurde dies im Wesentlichen folgendermaßen: Die Sofortabschreibung des der Nutzung zur Vermietung und Verpachtung zu Wohnzwecken zugeführten Gebäudeteiles stelle eine Änderung der Wesensart des betroffenen Gebäudeteiles dar. Es liege Herstellungsaufwand vor…
…Unter Hinweis auf die EStR Rz 3895 (entgeltliche Überlassung von WG) und EStR Rz 3900 (Sachgesamtheit) ließ der Prüfer eine Sofortabschreibung der Verleihartikel für den Schiverleih nicht zu. Die Aktivierung erfolgte unter Berücksichtigung einer Absetzung für Abnutzung von 25 % (150.000 - 25 % = 112.500…
…sowie einer nachfolgenden verdeckten Einlage in die Bf. mit Erhöhung der Anschaffungskosten und Erfassung im Evidenzkonto sowie anschließender Sofortabschreibung aufgrund einer Liquidation. Der von den Mitgliedern der ***18***-Familie gesuchte wirtschaftliche Ausweg einer legalen Lösung dieser Angelegenheit sei dergestalt gewesen, 2017 eine offene Gewinnausschüttung der *…
… 28 Abs. 3 EStG 1988 sowie sonstige Sonderabschreibungen (z.B. Sofortabschreibung gemäß § 13 EStG 1988, eine unabhängig vom UGB vorgenommene degressive AfA und eine beschleunigte AfA) sind auf Normalabschreibung umzustellen. Bei einem dem Betriebsvermögen zugehörigen Mietobjekt ist ein theoretischer Veräußerungsgewinn nur dann in die Prognose…
…dem 1. April 2012 angeschafft wurden, können bei der Berechnung des internen Zinsfußes außer Ansatz bleiben, da kein Steuervorteil durch die Sofortabschreibung mehr lukriert werden kann und die daraus resultierenden Zahlungsströme (vor bzw. nach Steuer) gleich sind. Gleiches gilt für die laufenden Einnahmen bzw. Ausgaben…
…der Verwaltungsgerichtshof hat in der angesprochenen Entscheidung jeder Geltendmachung der strittigen Aufwendungen außer beim Vorliegen der steuerrechtlichen Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung eine Absage erteilt. In seiner Entscheidung wurde vom Verwaltungsgerichtshof auch keine zeitanteilige Geltendmachung des Agios (also die neben der gänzlichen Sofortabschreibung in § 56 Abs…
…der Verwaltungsgerichtshof hat in der angesprochenen Entscheidung jeder Geltendmachung der strittigen Aufwendungen außer beim Vorliegen der steuerrechtlichen Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung eine Absage erteilt. In seiner Entscheidung wurde vom Verwaltungsgerichtshof auch keine zeitanteilige Geltendmachung des Agios (also die neben der gänzlichen Sofortabschreibung in § 56 Abs…
…EStG 1988 ist überdies § 13 EStG 1988 anzuwenden. § 13 EStG 1988 in der für den Beschwerdefall maßgeblichen Fassung BGBl I 22/2015 ermöglicht die Sofortabschreibung von abnutzbaren Anlagegütern, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 400,00 Euro nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter), wobei Wirtschaftsgüter, die aus Teilen bestehen…
…angeschafft wurden, können bei der Berechnung des internen Zinsfußes außer Ansatz bleiben, da kein Steuervorteil durch die Sofortabschreibung mehr lukriert werden konnte und die daraus resultierenden Zahlungsströme (Vor/Nach Steuer) gleich sind. Gleiches gilt für die laufenden Einnahmen/Ausgaben lt. E/A-Rechnung, die in…
…Traubeneinkaufs-preise betreffend den Zukaufsvertrag mit der Ehegattin, Erfassung von Kosten als Aufwand, die dem Betrieb der Ehefrau weiterzuverrechnen waren, Privatnutzung der PKWs Porsche und Mercedes sowie Sofortabschreibung der Winterräder, Reisekosten für Familienurlaube, Bewirtungskosten ohne Nachweis eines Werbeaufwandes, private Kosten die Privatsphäre des Gesellschafter-Geschäftsführers…
…dem 1. April 2012 angeschafft wurden, können bei der Berechnung des internen Zinsfußes außer Ansatz bleiben, da kein Steuervorteil durch die Sofortabschreibung mehr lukriert werden kann und die daraus resultierenden Zahlungsströme (vor bzw. nach Steuer) gleich sind. Gleiches gilt für die laufenden Einnahmen bzw. Ausgaben…