Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, Adresse, vertreten durch die Prodinger & Partner WTH GmbH, 5700 Zell am See, Auerspergstraße 8, vom 28. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vertreten durch Mag. Bernhard Berauer vom…
…ausgeschlossen. Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (ÖStZ 1993, 199) begründen dies als Maßnahme gegen Verlustmodelle, die aus der Sofortabschreibung für vermietete geringwertige Wirtschaftsgüter (z.B. Einkaufswagen) bestehen. Da die Vermietung dieser Wirtschaftsgüter den Betriebszweck darstelle und diese Wirtschaftsgüter im Verhältnis zum übrigen Betriebsvermögen keine "Geringfügigkeit" aufweisen…
6.10 Unversteuerte Rücklagen 6.10.1 Rechtslage für Wirtschaftsjahre vor 2016 Rz 2467: Rechnungslegungspflichtige Unternehmer müssen in der UGB-Bilanz für Wirtschaftsjahre vor 2016 Bewertungsreserven und unversteuerte Rücklagen gesondert ausweisen (vgl. § 198 Abs. 1 UGB idF vor dem RÄG 2014, § 205 UGB idF vor…
…Vorbetriebsprüfung wurde die Auffassung geäußert, dass die Weingartenanlagen nach dem Prinzip der Einzelbewertung zu aktivieren seien. Die Sofortabschreibung auf Basis des Festwertes aus dem Jahre 1985 sei nicht zulässig. Mit Ausnahme von zwei Aktivierungen (1989 und 1992) führten die Bw. den Festwert des Jahres 1985…
…würde bei der Abschreibung abnutzbarer Wirtschaftsgüter nämlich zu einem völlig unbilligen Ergebnis führen. Eine gesetzwidrige Sofortabschreibung oder höher Abschreibung würde neben dem Zinsvorteil auf Grund des Vorzieheffektes noch mit einer Doppelabschreibung kräftig belohnt. In vielen Fällen könnten nämlich die rechtskräftigen Bescheide der Vergangenheit nicht mehr…
5.1.2 Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs 5.1.2.1 Abflussgrundsatz Rz 233: Werbungskosten sind grundsätzlich in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden, (siehe § 19 EStG 1988). Werden Werbungskosten aus Fremdmitteln getätigt, so führt bereits die Verausgabung der Fremdmittel und nicht erst die…
Die erforderlichen Zustimmungserklärungen aller übrigen Wohnungseigentümer lagen laut Aussage der Auskunftsperson P erst im Laufe des Jahres 2006 vollständig vor; angesichts des Umstandes, dass die Umwidmung erst am 29.11.2006 angezeigt wurde (Irrtum der BP: nicht bei der MA 37 "beantragt", sondern pflichtgemäß an…
7.1.10 Ganzjahres- und Halbjahres-AfA 7.1.10.1 Beginn der AfA Rz 3126: § 7 EStG 1988 geht von der grundsätzlichen Überlegung aus, dass der Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes mit dem Zeitpunkt seiner Inbetriebnahme zusammenfällt. Erfolgt die Inbetriebnahme zu einem…
7 Absetzung für Abnutzung (§§ 7, 8 EStG 1988) 7.1 Allgemeine Grundsätze 7.1.1 Anwendungsbereich der allgemeinen Grundsätze Rz 3101: Die Vorschriften über die AfA gelten, soweit nicht gesetzlich etwas Anderes vorgesehen ist, für alle Einkunftsarten (VwGH 23.11.1994, 91/13/0111). Die…
9.4 Geringwertige Wirtschaftsgüter 9.4.1 Allgemeines Rz 3893: § 13 EStG 1988 ermöglicht dem Abgabepflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Die Bestimmung ist insoweit eine Sondervorschrift zu § 7 EStG 1988. Die Regelung gilt für alle Gewinnermittlungsarten und ist auch bei den…
…für: die Inanspruchnahme steuerlicher Begünstigungen wie Übertragung stiller Reserven (nur bei - abnutzbarem und nichtabnutzbarem - Anlagevermögen), die Zulässigkeit einer AfA und einer Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (nur bei abnutzbarem Anlagevermögen), das Aktivierungsverbot unkörperlicher nicht entgeltlich erworbener Wirtschaftsgüter (nur bei Anlagevermögen), die Anwendbarkeit des besonderen Steuersatzes gemäß…
…€. Die Anschaffungskosten der zehn übrigen Bilder betrugen insgesamt 2.250 € (fünf Bilder zu je 150 €, fünf Bilder zu je 300 €), die im Wege der Sofortabschreibung gemäß § 13 EStG 1988 abgesetzt wurden. Im Zuge einer Außenprüfung, umfassend die Jahre 2005 bis 2007…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X-KG, Firmenadresse, Steuernummer, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. August 2009 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) des Jahres 2005 zu Recht erkannt: Der…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
…50 Jahre. Für Zwecke der Ermittlung des Gesamtgewinnes ist die jährliche AfA mit 2 Prozent anzusetzen. Rz 26: Abschreibungen gemäß § 8 Abs. 2 EStG 1988, vorzeitige Abschreibungen und die Sofortabschreibung gemäß § 13 EStG 1988, eine unabhängig vom UGB vorgenommene degressive AfA gemäß § 7 Abs. 1a…
…in den Gewerbebetrieb vor (VwGH 15.4.1997, 95/14/0147). Einlage von geringwertigen Wirtschaftsgütern Rz 441: Bei zunächst privat erworbenen Wirtschaftsgütern (zB Einrichtungsgegenständen) bestehen keine Bedenken, im Zeitpunkt der Einlage eine Sofortabschreibung vorzunehmen, wenn der Grenzbetrag nach § 13 EStG 1988 im Umwidmungszeitpunkt nicht überschritten…
…Aufwendungen (Ausgaben) - soweit die Wirtschaftsgüter durch die Einkunftserzielung abgenutzt werden - als Absetzung für Abnutzung (AfA) gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 Berücksichtigung finden. Bei Beträgen von bis zu 400 Euro jährlich ist eine Sofortabschreibung analog zu § 13 EStG 1988 möglich (vgl. § 16 Abs…
…unterbleibenden Gegenleistung. Als zwingende Folge der Buchwertfortführung bleiben Buchgewinne und Buchverluste bei der steuerlichen Gewinnermittlung außer Ansatz. Eine unternehmensrechtliche Sofortabschreibung eines Buchverlustes, eine Abschreibung eines unternehmensrechtlichen Umgründungsmehrwertes sowie eines unternehmensrechtlichen Firmenwertes sind im Rahmen der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung zu neutralisieren. Beispiele: 1. Die übernehmende…
…Damit wären alle essenziellen Voraussetzungen für die Nichtanwendung der Opfertheorie bzw. für die Sofortabschreibung von Abbruchkosten und Restbuchwert gegeben. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 18.08.2023 wurde die Beschwerde vom 08.03.2021 als unbegründet abgewiesen. In der gesonderten Bescheidbegründung vom 21.08.2023 wurde im…
…auf die vollen 159.000,00 Euro berechnet. Geldbeschaffungskosten (EStR 2000 Rz 1385) stellten keine Vorauszahlung dar, weshalb eine Verteilung der Kosten nicht geboten sei. Dies decke sich mit der unternehmensrechtlichen Sichtweise (Sofortabschreibung). Für Überschussrechner bestehe keine Verteilungspflicht, weil § 6 Z 3 EStG 1988 im…