…bei der Behörde tatsächlich eingelangt ist, was bei einer E‑Mail-Sendung dann der Fall ist, wenn sie von einem Server, den die Behörde für die Empfangnahme von an sie gerichteten E-Mail-Sendungen gewählt hat, empfangen wurde und sich damit im "elektronischen Verfügungsbereich" der Behörde…
…und von der Sekretärin um 17:14:48 Uhr per E-MaiI statt an die richtige E-Mail-Adresse kanzlei-arp@ma06.wien.gv.at irrtümlich an die E-Mail-Adresse kanzleiarp@ma6.wien.gv.at gerichtet. Vom E-Mail Server der belangten Behörde wurde…
…60,00 verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit 14 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt. Zudem wurde gemäß § 64 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz ein Betrag von € 10,00 als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens auferlegt. Begründend hielt die Behörde nach Wiedergabe des Verwaltungsgeschehens und des Vorbringens…
…das - wie die Behörde im Straferkenntnis ausführt: "der Server werde permanent synchronisiert (…)" - dies im Einklang mit den Bestimmungen des Maß- u. Eichgesetzes, insbesondere der Vorschriften über die Normalzeit (Zeitzählungsgesetz aus 1976 idF BGBl 52/1981) ist. Schließlich kann jeder Systemadministrator händisch beliebig eine Systemzeit…
…Hunderennwetten, die über Wettkassen angeboten würden. Eine Schätzung könne nur vorgenommen werden, wenn die Behörde die Grundlage für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen könne, dh. wenn der Pflichtige keine Erklärung abgebe oder Auskünfte zur Ermittlung verweigere, wobei diesfalls hohe Anforderungen an die Begründungspflicht bestünden…
…eine Ermessensentscheidung der Behörde, die nach den vom Gesetzgeber in § 19 VStG festgelegten Kriterien vorzunehmen ist und unter Bedachtnahme auf die Strafbemessungsgründe vertretbar erscheinen muss (vgl VwGH 06.04.2005, 2003/04/0031, VwGH 17.02.2015, Ra 2015/09/0008). Bei der Strafbemessung war…
…liege im gegenständlichen Fall nicht vor. Nach näheren Ausführungen zum Fahrlässigkeitsbegriff stellte die Behörde fest, dass nach der Aktenlage Fahrlässigkeit anzunehmen gewesen sei. Somit seien sowohl die objektiven als auch subjektiven Voraussetzungen für die Strafbarkeit gegeben gewesen. Weiters enthält das Straferkenntnis die maßgeblichen Bestimmungen für…
…€ 60,00 verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden festgesetzt. Zudem wurde gemäß § 64 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz ein Betrag von € 10,00 als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens auferlegt. Begründend stellte die Behörde nach Wiedergabe des Verwaltungsgeschehens…
…der Parkraumüberwachung überprüfen mit dem PDA-Gerät (Personal Digital Assistant), ob für ein in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestelltes Kraftfahrzeug über das elektronische Parksystem die Abgabe entrichtet wurde und erfassen auf diesem Gerät auch die Anzeigedaten. Auf dem PDA-Gerät wird die Beanstandungszeit durch die Server…
…Einsichtnahme in die Organstrafverfügung, welche von einem Parkraumüberwachungsorgan der LPD Wien auf Grund eigener dienstlicher Wahrnehmung gelegt worden sei, in die von diesem angefertigten Fotos sowie in das Konto bei Handy-Parken erhoben worden. Nach Wiedergabe des Einspruchsvorbringens hielt die Behörde fest, dass die Lenkereigenschaft…
…denn immerhin habe er direkt vor dem Geburtshaus geparkt. Somit liege ein Rechtfertigungsgrund vor und die Darstellung der Behörde sei falsch. Die MA 67 legte die Beschwerde samt Verwaltungsakt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor (Datum des Einlangens: 2. August 2023). Über die Beschwerde wurde erwogen…
…Wiener Parkometergesetz 2006 eine Geldstrafe von € 60,00 und für den Fall der Uneinbringlichkeit 14 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe. Zudem wurde gemäß § 64 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) ein Betrag von € 10,00 als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens auferlegt. Begründend stellte die Behörde fest…
…60,00 verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit 14 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt. Zudem wurde gemäß § 64 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz ein Betrag von € 10,00 als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens auferlegt. Begründend stellte die Behörde nach Wiedergabe des Verwaltungsgeschehens und des Einspruchsvorbringens…
…€ 60,00 und für den Fall der Uneinbringlichkeit 14 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Zudem wurde ihm gemäß § 64 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz ein Betrag von € 10,00 als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens auferlegt. Begründend stellte die Behörde nach Wiedergabe des Verwaltungsgeschehens und des…
…Geldstrafe von € 60,00 und für den Fall der Uneinbringlichkeit 14 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Zudem wurde gemäß § 64 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) ein Betrag von € 10,00 als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens auferlegt. Begründend führte die Behörde unter Wiedergabe des Verwaltungsgeschehens…
…den Server der Bf. gegeben und gab es ein persönliches Passwort. Auch eine E-Mail-Adresse war verfügbar, um rasch, auch für die Mitarbeiter, erreichbar zu sein, informiert zu werden und bei etwaigen Fehlern agieren zu können. Ab 15.1.2012 wurde zwischen der Bf…
…entsprechende Bestätigung der Annahme bzw. des Herunterladens des Dokuments erfolgen bzw. auf dem Server der litauischen Behörde vorhanden sein. Eine derartige Annahmebestätigung liegt offenbar nicht vor, jedenfalls wurde eine solche Bestätigung nicht übermittelt. Wenn jedoch eine Benachrichtigung der Bf. von der Hinterlegung der Bescheide über…
…anderen Beispielen festmachen. So benötigen etwa Behörden im Zusammenhang mit Cyber-Kriminalität oft Wochen und Monate um überhaupt herauszufinden, wo die Urheber von Akten der Cyber-Kriminalität im Zeitpunkt der Tatbegehung aufhältig waren: Nicht selten enden Nachforschungen der österreichischen Behörden dann bei Servern, welche sich…
…wieder im Dienst sei. Nach der Mail vom 28. Juli 2016 (Beilage 2 zur Beschwerde) seien "sämtliche Daten" betreffend die "Causa ***" gelöscht worden. Unter "sämtliche Daten" seien die Rohdaten (Images, Sicherungen) und extrahierte Daten (Auswertungen) auf dem Server der IT-Fahndung sowie die Daten auf…
…wieder der Unterkunftgeberin übergeben (Übergabeprotokoll vom 18.01.2016, Schreiben vom 25.04.2016 des Herrn Dr.H an den Magistrat der Stadt 3, MA xx). Für das Finanzamt sei aktenkundig, dass sich Herr A durch ständige Verstöße gegen das Meldegesetz den Einbringungsmaßnahmen der Behörde…