…sich die Herabsetzung der Höchstgrenze durch das EKBSG an die unionsrechtlich vorgesehene Höchstgrenze zurück annähert. Sofern das EKBSG keine unmittelbaren Regelungen vorsieht, wie der EKB-S zur Unterstützung von Stromendkunden verwendet werden soll, ist dies unproblematisch. Die Stromkostenbremse für Haushalte bzw. der Energiekostenzuschuss für Unternehmen…
…sich die Herabsetzung der Höchstgrenze durch das EKBSG an die unionsrechtlich vorgesehene Höchstgrenze zurück annähert. Sofern das EKBSG keine unmittelbaren Regelungen vorsieht, wie der EKB-S zur Unterstützung von Stromendkunden verwendet werden soll, ist dies unproblematisch. Die Stromkostenbremse für Haushalte bzw. der Energiekostenzuschuss für Unternehmen…
…Betreuung wird im Anlaßfall, mindestens jedoch monatlich durchgeführt. Das elektronisch gesteuerte Energiemanagementsystem samt Gebäudemonitoring wird als laufendes Controlling geführt und bei jeder Monitoringsitzung präsentiert. Die Grundlage für die weiteren Abschlagszahlungen wird die während der Phase B ermittelte ,Base Line' der Energiekosten, die festgestellten Wartungskosten und…
…nicht zu einer Senkung der Strompreise geführt, die Sachlichkeit der Regelungen des EKBSG nicht in Zweifel gezogen werden. Aus den dargelegten Gründen bestand kein Anlass, gemäß Art. 89 Abs. 2 B-VG einen Aufhebungsantrag an den Verfassungsgerichtshof zu stellen. Auf Grundlage der dem Rechtsbestand angehörenden…
…Senkung der Verbraucherpreise zusammenhänge, sei willkürlich und sachlich nicht begründet. Sowohl die Wahl der Bemessungsgrundlage als auch die Obergrenze seien willkürlich und daher verfassungswidrig. - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern: Während der Energiekrisenbeitrag-Strom auf dem Erlös aus dem Stromverkauf basiere, orientiere sich der Energiekostenbeitrag…
…Räume vermietet worden, da bei diesen Energiekosten Mieter ausgeblieben wären. Es seien immer knapp unter 4.000,00 € Stromkosten pauschal weiterverrechnet worden, da eine direkte Zuordnung nicht möglich gewesen sei. Zur Frage der Erhöhung der Mieteinnahmen 2009 gegenüber 2008 und dazu, warum nicht schon…
…sich die Herabsetzung der Höchstgrenze durch das EKBSG an die unionsrechtlich vorgesehene Höchstgrenze zurück annähert. Dass das EKBSG keine unmittelbaren Regelungen vorsieht, wie der EKB-S zur Unterstützung von Stromendkunden verwendet werden soll, ist unproblematisch. Die Stromkostenbremse für Haushalte bzw. der Energiekostenzuschuss für Unternehmen unterstützen…
…sich die Herabsetzung der Höchstgrenze durch das EKBSG an die unionsrechtlich vorgesehene Höchstgrenze zurück annähert. Sofern das EKBSG keine unmittelbaren Regelungen vorsieht, wie der EKB-S zur Unterstützung von Stromendkunden verwendet werden soll, ist dies unproblematisch. Die Stromkostenbremse für Haushalte bzw. der Energiekostenzuschuss für Unternehmen…
…sich die Herabsetzung der Höchstgrenze durch das EKBSG an die unionsrechtlich vorgesehene Höchstgrenze zurück annähert. Dass das EKBSG keine unmittelbaren Regelungen vorsieht, wie der EKB-S zur Unterstützung von Stromendkunden verwendet werden soll, ist unproblematisch. Die Stromkostenbremse für Haushalte bzw. der Energiekostenzuschuss für Unternehmen unterstützen…
…Senkung der in Phase B ermittelten 'Base Line' des Energiebedarfes. Die Wartung aller Geräte und Anlagen wird auf Vertragsdauer vom Auftragnehmer durchgeführt. In den laufenden Monitoringsitzungen (mindestens vor und nach jeder 'Eiszeit') werden alle Verbrauchsdaten dokumentiert und eventuell mögliche Verbesserungsmaßnahmen vereinbart. Änderung der Nutzung der…
…Auftraggeber. Zu der von der Betriebsprüfung behaupteten mangelnden Fremdüblichkeit bzw. zu der nur geringfügigen Senkung der Trocknungspreise im Wirtschaftsjahr 2007 kann man entgegnen, dass die A B Kft in früheren Jahren zu geringe Verarbeitungspreise pro kg verrechnet hat (große Verluste in Ungarn) und die Energiekosten …
…Senkung der Verbraucherpreise zusammenhänge, sei willkürlich und sachlich nicht begründet. Sowohl die Wahl der Bemessungsgrundlage als auch die Obergrenze seien willkürlich und daher verfassungswidrig. - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern: Während der Energiekrisenbeitrag-Strom auf dem Erlös aus dem Stromverkauf basiere, orientiere sich der Energiekostenbeitrag…
…Senkung der Verbraucherpreise zusammenhänge, sei willkürlich und sachlich nicht begründet. Sowohl die Wahl der Bemessungsgrundlage als auch die Obergrenze seien willkürlich und daher verfassungswidrig. Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern: Während der EKB-S auf dem Erlös aus dem Stromverkauf basiere, orientiere sich der Energiekostenbeitrag…
…nicht zu einer Senkung der Strompreise geführt, die Sachlichkeit der Regelungen des EKBSG nicht in Zweifel gezogen werden. Aus den dargelegten Gründen bestand kein Anlass, gemäß Art. 89 Abs. 2 B-VG einen Aufhebungsantrag an den Verfassungsgerichtshof zu stellen. Auf Grundlage der dem Rechtsbestand angehörenden…
…Senkung der Strompreise dadurch zu erreichen, dass Stromproduzenten ihre Preise deshalb senken würden, weil sie den Erlös ohnedies abführen müssten, würde dies im Ergebnis zu günstigeren Einkaufsmöglichkeiten für Stromhändler führen, ohne dass sichergestellt werde, dass diese den Strom günstiger an Endkunden verkaufen. Die Nichteinbeziehung der…
…vorgegeben. Dazu würden beispielhaft sogar Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Stromendkunden in Art 10 Abs. 4 der EU-VO angeführt. Diese können ua "die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für Stromendkunden" oder "direkte Überweisungen an Stromendkunden" oder aber auch "eine Senkung der Strombezugskosten der Stromendkunden" umfassen…
…zur Senkung von Endkundenpreisen für Strom. Der EKB-S sei zur Zielerreichung ungeeignet, sodass kein tauglicher Rechtfertigungsgrund für diese Abgabe vorliege. Das EKBSG verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei daher verfassungswidrig. Da Österreich entgegen den bindenden Vorgaben der EU-Notfallmaßnahmen-VO keine Zweckwidmung der Einnahmen…
…zur Senkung von Endkundenpreisen für Strom. Der EKB-S sei zur Zielerreichung ungeeignet, sodass kein tauglicher Rechtfertigungsgrund für diese Abgabe vorliege. Das EKBSG verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei daher verfassungswidrig. Da Österreich entgegen den bindenden Vorgaben der EU-Notfallmaßnahmen-VO keine Zweckwidmung der Einnahmen…
…zur Senkung von Endkundenpreisen für Strom. Der EKB-S sei zur Zielerreichung ungeeignet, sodass kein tauglicher Rechtfertigungsgrund für diese Abgabe vorliege. Das EKBSG verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei daher verfassungswidrig. Da Österreich entgegen den bindenden Vorgaben der EU-Notfallmaßnahmen-VO keine Zweckwidmung der Einnahmen…
…Kunden abzumildern. Art 10 Abs 4 EU-Notfallmaßnahmen-VO nennt beispielhaft folgende Maßnahmen: a) Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für Stromendkunden für die Senkung ihres Stromverbrauchs, unter anderem durch Auktionen oder Ausschreibungen zur Nachfragesenkung; b) direkte Überweisungen an Stromendkunden, auch in Form proportionaler Senkungen der Netztarife;…